Zwangsvollstreckungen bei Tieren?

vom 17.11.2017, 14:48 Uhr

Nachdem ich ja weiß, dass hier auch einige Mitleser und Mitschreiber aus dem Bereich vom Finanzamt vertreten sind, wie auch von Rechtsanwälten mit deren Angestellten oder auch Steuerprüfer wollte ich mal fragen wie es bei dem Thema mit der Zwangsvollstreckung bei Tieren aussieht.

Mir ist durchaus bewusst, dass ein Haustier nicht gepfändet werden kann wenn der Vollstreckungsbeamte oder auch der Gerichtsvollzieher kommt um diesen als Vermögen zu pfänden. Auch ein Austausch von der Hauskatze oder dem Haushund wird hier nicht vorgenommen, lediglich wenn die Tiere nur zum Erwerb und für die Einkünfte vorhanden ist z.B. eine Zucht aus Hunden besteht, kann man diese mit einpacken. Oder aber auch, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist für das Viehzeug zu sorgen und es zu versorgen z.B. weil kein Geld für Futter da ist. Dann werden diese aber nicht gepfändet sondern an das Tierheim oder ähnliches übergeben, die das dann übernehmen.

Aber wie sieht es z.B. bei dem Pferd aus oder auch einer Milchkuh? Ich habe nun ein wenig nachgesehen und auch einige Vorschriften dazu gefunden, dass z.B. das Finanzamt einem Bauern die Milchkühe auch abnehmen kann bis auf eine oder Alternativ anderes Viehzeug hinstellen z.B. Schafe oder Ziegen in der Anzahl von 2. Mehr als eine Kuh muss er dann nicht da lassen. Ich hatte zwar diesbezüglich schon mal mit einem Vollstreckungsbeamten gesprochen, der auch schon einige Male Pferde in seiner Vermögensauskunft hatte, aber am Ende anderweitig fündig wurde und nicht das Pferd einkassiert hat.

Bekommt das Vieh dann das Pfandsiegel angeklebt und wenn ja, wo klebt man das an? Kühe haben die Schilder im Ohr auf denen man das anbringen kann, aber wo macht man das bei einem Pferd, diese haben doch nichts im Ohr an Schildern oder klebt man es dort auf den Hintern? Verschlossen werden kann es auch z.B. im Stall, dass der Besitzer keinen Zugriff mehr darauf hat. Aber wer versorgt das Vieh denn dann in der Zeit, da ein Pferd auch raus muss oder eine Kuh auch gemolken werden muss? Einfach einladen in das Dienstkfz geht ja nun auch nicht mit dem Großvieh da müsste dann ggf. jemand beauftragt werden der das holt. Aber nehmen wir mal an, dass das nicht gegeben ist. Wie würde es denn dort gemacht werden?

Dann auch mal weiter, wird das Pfand also das Tier in Zeit X nicht ausgelöst, dann wird das Tier auch verkauft und damit zu Geld gemacht damit die Schulden beglichen werden. Was würde aber mit dem Viehzeug passieren, wenn sich kein Käufer findet der es haben möchte? Denn ich gehe auch mal nicht davon aus, dass weder das Finanzamt, noch der Gläubiger oder der Vollzieher an sich das Tier dann Jahrelang mit durchfüttert oder auf einen Gnadenhof gibt und dafür dann eben kein Geld einnimmt was man den Gläubigern geben könnte. Werden diese Tiere dann zu Wurst gemacht und der Erlös daraus genommen für die Schulden? Kann dazu jemand genaueres sagen, auch wenn es mit der Milchkuh wohl eher seltener passiert als z.B. mit einem Pferd welches ja kein Haustier ist und damit zu den Gegenständen gehört die Pfändbar sind?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Haustiere können gepfändet werden. Das gilt dann, wenn es eine unbillige Härte gegen den Gläubiger wäre, es nicht zu tun. Nehmen wir an, A. ist hoch verschuldet. Sein Deutscher Schäferhund ist auf der Bundessiegerschau des SV unter den ersten zehn Rüden gelandet. Das Haustier ist nun rund 100.000 Euro wert.

Nun zu sagen, da ist nichts zu holen, wäre Hohn. Wer zufällig einen gesunden Tortillas im Stall stehen hat, der hat auch pfändbares Vermögen. Generell gilt, dass nach der Verwertung, abzüglich der Kosten genügend Erlös übrig bleiben muss. Außerdem zählt die Position des Gläubigers. Je eher ein Gläubiger den Verlust verkraften kann, desto stärker ist ein Haustier geschützt.

Außerdem zählt die Bindung zum Tier und die auch bei Familienmitgliedern. Einen Rassehund, der 300 Euro Erlös bringt, zu pfänden, wenn er gute Lebensbedingungen hat und außerdem eng mit den Kindern des Schuldete verbunden oder die einzige Stütze des Schuldners ist, ist nicht angemessen. Werden die Tiere gewerblich oder nebengewerblich gehalten, besteht der Schutz nicht. Der Gläubiger muss die Pfändbarkeit nachweisen.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich sagte ja, dass ich das im Endeffekt nicht auf Hunde und Katzen abziele sondern wie ich das mit Großvieh machen würde. Ein Pferd ist nun wirklich kein Haustier, da gibt es nichts zu diskutieren und da wird auch nicht nach einer Bindung weiter geschaut wie z.B. bei einem Haustier. Bei dem prämierten Schäferhund kommt es auch darauf an, ist es hier ein reines Haustier was als dieses zu werten ist oder werden damit Einkünfte erzielt z.B. durch die Zucht oder auch diverse Turniere oder Shows. Klar werden diese dann anders gewertet, als wenn der Schäferhund mit Stammbaum nur Zuhause auf dem Sofa sitzt und dort das Familienmitglied darstellt aber nichts einbringt.

Wie gesagt, mir ging es konkret dabei auf das Großvieh. Eine Milchkuh packst du nicht mal eben so in das Auto und fährst damit weg, mit einem Pferd auch nicht. Mit einem Hund oder einer Katze ist das unter Umständen noch machbar, wenn du die passende Transportbox mit dazu pfändest und die auch viele Zuhause stehen haben. Unter Verschluss halten kannst das Vieh auch hier nicht, da auch der Hund versorgt werden muss mit raus gehen und Futter. Sprich in den Schrank oder ein Zimmer sperren, absperren Schlüssel mitnehmen ist es hier ja nicht getan.

Außerdem zählt die Position des Gläubigers. Je eher ein Gläubiger den Verlust verkraften kann, desto stärker ist ein Haustier geschützt.

Ich denke hier meintest du nicht den Gläubiger sondern den Schuldner. Denn einem Gläubiger ist es wohl reichlich egal, wie stark die Bindung zwischen Schuldner mit seinem Haustier ist, der will einfach nur an sein Geld und nicht Gefühlsgeschichten vom Gläubiger. Also mir ist das bei meinen Schuldnern herzlichst egal, Hauptsache die Asche kommt ran und ich bekomme davon meinen Anteil oder auch die volle Summe.

So und wie mache ich das nun in der Theorie mit dem Pferd oder der Milchkuh oder anderem großen Viehzeug, was eben kein Haustier ist und nicht darunter fällt. Versorgt werden muss das Viehzeug, ein Pfandsiegel muss irgendwie dran, damit man erkennen kann, dass es eben gepfändet wurde da es hier als "Gegenstand" zumindest von der Abgabenordnung (AO) des Finanzamtes gesehen wird wenn man dort im Vollstreckungsteil nach blättert. Nur mehr steht dazu nicht dort mit drinnen wie das von statten gehen soll, nur wie der Austausch aussehen müsste wenn man Nutzvieh einkassiert. Sprich 1 Milchkuh lassen, oder 2 Schafe, 2 Ziegen oder 2 Schweine - mehr steht da nicht was man nicht einpacken kann an Viehzeug.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Sorae, ich meine tatsächlich die Position des Gläubigers. Je stärker die Existenz des Gläubigers durch die offene Schuld bedroht ist, desto eher kann ein Haustier gepfändet werden. Das Gesetz unterscheidet übrigens nicht wie du zwischen Hund, Pferd oder Kuh. Ein privat genutztes Tier ist geschützt, wobei es eben Ausnahmen gibt, ein gewerblich genutztes Tier ist es nicht.

Wenn du nun die privat gehaltenen Kühe pfänden möchtest, führst du beim zuständigen Gericht aus, warum für die Kühe nicht nach Paragraph 811 c ZPO Schutz besteht. Bekommst du Recht, kannst du die Papiere der Kühe und die Kühe selbst pfänden und verwerten (lassen). Sind es Nutztiere im gewerblichen Bereich, funktioniert es ebenso, aber die Existenz des Schuldners darf nicht bedroht werden. Da stellt der Paragraph 811 etwas andere Anforderungen an die Pfändbarkeit.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Schön und gut, du musst hier aber unterscheiden zwischen dem Pfänden mit dem Zivilrecht, da greift die ZPO, oder du bist eine Behörde und pfändest weil es dort aussteht. Dort spielt es keine Rolle mit der Existenz des Gläubigers, denn du denkst doch nicht ernsthaft, dass ein Land bedroht ist weil ein Steuerschuldner seine Steuern nicht bezahlt und der Vollziehungsbeamte vom Finanzamt nach draußen geht.

Da brauchst du auch keinen Titel am Gericht erwirken, es passiert automatisch. Zahlst du nicht bis zur Fälligkeit, dann geht nach Zeit X die Mahnung und Androhung der Vollstreckung automatisch heraus, reagierst du darauf nicht mit einer Zahlung schiebt das System immer weiter bis es irgendwann bei der Vollzugsstelle landet. Dort wird dann geschaut was geht, sobald es dort landet entspricht das einem Vollstreckbarem Titel direkt ganz ohne Amts- oder Landgericht wie man es vom Zivilen her kennt und wo die ZPO angewendet wird. Entweder eine interne Vollstreckung z.B. mit Pfändung vom Bankkonto aus, dafür steht der Vollziehungsbeamte nicht mal vom Schreibtisch auf, oder mit einem Hausbesuch und einer Bestandsaufnahme vor Ort mit dortiger Pfändung.

Du musst hier ganz klar das Zivilrecht vom öffentlichen Recht abgrenzen, da geht es ein wenig anders. Da spielt es keine Rolle mit dem Gläubiger, wie viel der hat oder wie stark der bedroht ist, da ist es einfach nur eine Frage der Zeit. bis dieser Verwaltungsakt in die Wege geleitet wird.

Aber soweit zur Theorie, mir geht es um die Praxis. Steht der Vollzieher nun vor Ort, nimmt er das Vieh wohl kaum direkt mit. Auf jeden Gegenstand der gepfändet wird, muss das Pfandsiegel drauf, sprich auch auf Pferd und Kuh. Meine Frage ging daher, wo man das Vieh beklebt damit oder gibt es da ein anderes Siegel z.B. was man um den Hals oder so binden kann? Denn unter Verschluss halten (wie z.B. das teure Porzellan im Schrank einsperren, abschließen, Siegel auf den Schrank kleben und Schlüssel mitnehmen) geht nicht, da das Vieh auch versorgt werden muss, sprich einsperren in den Stall und da das Siegel drauf klappt nicht wirklich.

Aber die Papiere alleine mitnehmen reicht doch auch nicht, da der Zugriff des Schuldners darauf nicht mehr bestehen darf. Er hat aber noch auf die Kuh Zugriff, wenn ich nur die Papiere mitnehme und irgendwann später mal komme das Vieh zu holen. Und das eine Milchkuh in ein Dienstfahrzeug passt vom Format VW Passat oder ein Pferd, mag ich ebenfalls bezweifeln. Geschweige denn unterhält wohl keine Behörde einen Tiertransporter damit man solche Dinge auch direkt einpacken kann wenn man den Bauernhof oder auch den Privatmann sein Pferd pfänden geht aufgrund von Steuerschulden.

Daher wird von Behörden z.B. Finanzbehörde nach der AO gepfändet und dort steht im Anhang mit drinnen, dass 1 Milchkuh gelassen werden muss für die Eigenversorgung, Alternativ 2 Schafe, 2 Ziegen oder 2 Schweine. Sprich hat einer 200 Milchkühe und entsprechende Schulden, dann kann der Vollzugsbeamte dort 199 Milchkühe pfänden. Aber pack mal 199 Kühe ein und bring die auf die Finanzkasse wo das gepfändete Gut zu landen hat, da haben sicherlich einige Beamte richtig Spaß. :lol: Eher unwahrscheinlich, dass das so abläuft also muss es da auch etwas geben wie man das bewerkstelligt, wenn man das Vieh nicht direkt mit nimmt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae, so einfach ist das nicht. Denn auch bei einer Pfändung durch das Finanzamt oder eine Behörde kann der Schuldner Vollstreckungsschutz beim zuständigen Gericht erwirken. Und dann landest du bei Tieren wieder automatisch beim 811 ZPO. Ämter erlassen zwar ihre Bescheide selbst und vollstrecken sie auch. Aber der Schuldner kann sich wehren.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Cooper ist ja schön und gut wenn er sich wehren kann, dass war aber gar nicht die Frage die gestellt worden ist in keinem der vorherigen Beiträge. Aber nehmen wir an, alles abgewickelt und rechtens, wehren kann sich der Schuldner dagegen nicht wie geht es dann weiter? Papiere mitnehmen würde auch nicht ausreichen mit dem Zugriff verwehren, Transporter bezweifele ich doch stark das dieser direkt mitgebracht wird.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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