Freundin Geld für den Autokauf geliehen

vom 03.08.2017, 10:47 Uhr

Herr A hat seiner Freundin ca. 5000 Euro für einen Autokauf geliehen, die sie selbst nicht so schnell auftreiben konnte, das Auto aber brauchte. Abgesprochen war, dass die Freundin dem Herrn A das Geld nach und nach zurückzahlt. Jetzt, knapp ein Jahr später passiert aber immer noch nichts und Herr A möchte nun das Auto für sich haben. Glaubt ihr, dass er da Chancen hat?

» Sternchen* » Beiträge: 2801 » Talkpoints: 2,12 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Das sind dürftige Informationen, mit denen sich nicht viel anfangen lässt. Er kann das Auto nur einfordern, wenn er auch der Eigentümer des Fahrzeuges ist. Das stellt sich ganz einfach beim Lesen des Kfz-Briefes heraus. :wink: Fünftausend Euro sind sehr viel Geld.

Handelten beide damals verantwortungsvoll, gibt es ja ein Schriftstück/einen Schuldschein über das geliehene Geld. Mit diesem Beleg kann er nach schriftlicher Mahnung einen gerichtlichen Mahnbescheid und später einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Dann wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt, die Summe beizutreiben.

Wenn er einen Mahnbescheid hat und das Auto quasi ihm gehört, weil er der rechtliche Eigentümer ist, wird es auch über den Gerichtsvollzieher möglich sein, in Besitz des Fahrzeuges zu gelangen. Ist die Freundin aber auch die Eigentümerin des Fahrzeuges und haben die beiden kein Schriftstück über die geliehenen 5000 Euro gefertigt, muss der Bruder A das wohl als Lehrgeld abhaken. Dann gibt es nämlich keinen Beweis für die Leihgabe. Und ohne Beweis gibt es weder das Auto, noch das Geld zurück.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Das kommt auf mehrere Faktoren an. Hat A einen Vertrag über das geliehene Geld gemacht? Hat er schriftlich, dass er der Freundin das Geld geliehen hat. Wenn nicht, dann hat er schlechte Karten. Wenn ja, hat er über die Rückzahlung auch was schriftliches? Wenn nein, würde Aussage gegen Aussage stehen, dass man das Geld erst in 30 Jahren zurückzahlt oder eben monatlich.

Weiterhin sollte man wissen, wer im Kaufvertrag steht und über wen das Auto läuft. Wenn sie im Kaufvertrag steht, dann kann sie ja beweisen, dass sie es gekauft hat, Von welchem Geld ist erst mal Nebensache. Wenn das Auto über ihn läuft, kann sie immer noch sagen, dass es wegen der Versicherung ist und das Auto ihr gehört. Auch wenn er im Brief drin steht ist es noch kein Beweis, dass das Auto ihm gehört.

Weiterhin ist auch noch festzustellen, selbst wenn er schriftlich einen Darlehensvertrag über 5000 Euro hat, ob das Geld im Vertrag zweckgebunden ist. Steht drin, dass es für das Auto ist, dann ist das vielleicht schon wieder etwas anderes, Auf jeden Fall sollte er mit der Frau sprechen und wenn es nicht geht einen Anwalt befragen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Leider hat er gar nichts in den Händen. Er war damals in die Frau verliebt und hatte wohl die rosarote Brille auf. Ein Schriftstück von der Frau, worin steht, dass das Geld geliehen ist, sollte er schon lange bekommen, aber auch da schleift es.

Die Dame fährt nun täglich mit dem Auto zur Arbeit und mein Bruder, dessen Auto altersbedingt Schrott ist, fährt jeden Tag zehn Kilometer mit dem Fahrrad zur Arbeit, weil er kein Geld für ein Auto hat. Dabei hat er ja eines bezahlt, was eigentlich ihm gehört. In den Papieren ist er aber nirgends aufgeführt. Da wurde er etwas um den Finger gewickelt.

» Sternchen* » Beiträge: 2801 » Talkpoints: 2,12 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Der Fahrzeugbrief ist die Besitzurkunde des Autos. Wer im Fahrzeugbrief als aktueller Eigentümer eingetragen ist, darf das Kraftfahrzeug auch verkaufen. Appellieren wir doch einmal an den Verstand des Bruders A und gehen davon aus, dass sein Name im Fahrzeugbrief steht.

Das bezweifle ich aber wiederum selbst, da er ja der Freundin das Geld für einen Autokauf borgte. Sinnvoller wäre gewesen, das Auto selbst zu kaufen und es ihr zum Gebrauch zu überlassen. Allerdings ist das auch eine wackelige Angelegenheit. Was, wenn das Auto gestohlen wird? Was, wenn mit dem Auto ein schlimmer Unfall verursacht wird und es Totalschaden erleidet?

Das sinnvollste wäre also gewesen, einen privaten Darlehensvertrag abzuschließen. Aber irgendwie ist mir in dieser Sache komisch zumute, so dass ich nicht daran glauben kann, dass hier ein ordentliches Schriftstück existiert.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Quasselfee hat geschrieben:Der Fahrzeugbrief ist die Besitzurkunde des Autos. Wer im Fahrzeugbrief als aktueller Eigentümer eingetragen ist, darf das Kraftfahrzeug auch verkaufen. Appellieren wir doch einmal an den Verstand des Bruders A und gehen davon aus, dass sein Name im Fahrzeugbrief steht..

Das ist nicht immer der Fall, wie man auch hier nachlesen kann. Behauptet die Freundin, dass es ein Geschenk war, dann könnte das Gericht auf der Seite der Freundin sein. Auch hier kann man nachlesen, dass nicht der eingetragene Mensch unbedingt der Eigentümer ist, weil man auf diese Ummeldung auch verzichten kann, wenn es aus versicherungstechnischen Gründen geschieht. Wichtig ist, wer im Kaufvertrag steht und ob A der Freundin das Auto übergeben hat. Da ist es egal, wer im Brief drin steht.

Wenn A nichts in der Hand hat und er das Geld geliehen hat und die Frau selbst hingegangen ist und das Auto gekauft hat, dann hat sie den Kaufvertrag mit dem Verkäufer gemacht und ist die Eigentümerin des Autos. Wenn über die Leihgabe des Geldes nichts schriftliches gemacht ist, dann sollte A es als Lehrgeld sehen und auf ein neues Auto sparen.

@Quasselfee: Ich habe hier noch einen kleinen Nachtrag zu meinem Beitrag. Hier ist es noch besser erklärt, dass man durch den Eintrag im Fahrzeugbrief nicht der Eigentümer ist. Denn nur wer den Kaufvertrag gemacht hat und wem das Auto übergeben wurde ist der Eigentümer des Fahrzeugs.

In dem Falle von A nutzt dann auch nicht, wenn im Nachhinein ein Darlehnsvertrag gemacht wurde. Dann könnte er eventuell das Geld zurückfordern, aber nicht unbedingt das Auto. Aber die Frau wäre schön blöd, wenn sie das im nachhinein machen würde.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich denke auch, dass A da kaum Chancen haben wird, sein Geld nochmal wieder zu bekommen. Vielleicht kann er sich mal bei einem Anwalt beraten lassen und schauen, ob es da irgendeine Möglichkeit gibt. Aber ich sehe da doch etwas schwarz, wenn er keinerlei Vertrag oder ähnliches in der Hand hat.

Das Auto wird er nicht verlangen, wenn er nicht den Kaufvertrag unterschieben hat oder ähnliches. Ich denke daher auch, dass er das Geld abschreiben kann und neu sparen muss, um sich ein Auto zu kaufen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



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