Rechnung erst nach Widerrufsfrist bekommen?
Ich habe mich neulich mit einer Freundin über dieses Thema unterhalten. Sie meinte, sie bekäme die Rechnung von Bestellungen aus dem Online-Shop meistens direkt nach der Bestellung und bevor die Ware überhaupt versendet worden ist. In der Rechnung würde dann auch meist stehen, mit welchem Postunternehmen das Paket versendet werden würde.
Da stellte ich dann fest, dass ich schon so manche Rechnung bekommen habe, nachdem die Widerrufsfrist verstrichen war und der Händler vermutlich sicher war, dass ich die Ware nicht mehr umtauschen würde. Das finde ich schon komisch im Nachhinein, habe mir aber vorher nichts dabei gedacht.
Habt ihr einige Rechnungen nach Bestellungen in Online-Shops auch erst bekommen, nachdem die Widerrufsfrist von 14 Tagen verstrichen war? Ist das überhaupt zulässig oder gibt es dazu keinerlei gesetzliche Regelungen? Würdet ihr schon vorher auf eine Rechnung bestehen, wenn diese auf sich warten lässt oder ist euch das mehr oder weniger egal, wann die Rechnung kommt, solange sie eben kommt?
Ich bestelle selten auf Rechnung, sondern habe die Ware meistens schon bezahlt, wenn die Rechnung kommt, da dies meistens eben bei der Bestellung passiert. Trotzdem muss ich sagen, dass ich Rechnungen doch meistens auch sehr frühzeitig erhalte und meistens eben auch, bevor die Ware bei mir ist. Das ist mir auf jeden Fall auch lieber so und so würde ich mir das immer wünschen.
Dass eine Rechnung erst nach der Widerrufsfrist bei mir ankommt, das hatte ich noch nie. Wenn ich die Sachen schon bezahlt und keine Mahnung zu befürchten hätte, dann wäre mir das nicht so wichtig, auch wenn ich es schon komisch fände. Aber wenn ich die Ware noch nicht bezahlt hätte, dann würde ich das auch hinter mich bringen wollen und dann würde ich durchaus auch schon mal vorher bei dem Unternehmen anfragen, was denn mit meiner Rechnung ist.
Wenn ich auf Rechnung bestelle, dann erhalte ich die Rechnung entweder direkt mit der Ware im Paket oder sie wird zeitgleich mit dem Versand dann auch Online verschickt an die Mailadresse. Selbst wenn man dann etwas umtauscht, dann kann man den Betrag direkt von der Rechnung abziehen oder man zahlt erst die komplette Rechnung und lässt es sich dann erstatten. Das steht dem Kunden in vielen Fällen frei. Aber wie du es beschreibst, dass man die Rechnung erst nach der Frist erhält, ist bei mir noch nie vorgekommen da auch das Zahlungsziel in der Regel 14 Tage beträgt, welches damit auch nicht eingehalten werden könnte.
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