Regelung Teilzeit für Beamte
In den letzten Jahren war ich das was mal als Teilzeit Beamte bezeichnen würde. Aber nun möchte ich gern wieder eine volle Stelle haben, aber ich bin mir nicht sicher ob man mir die auch geben muss.
Wie ist das wenn man sehr lange schon in Teilzeit gearbeitet hat, kann man dann einfach wieder so einsteigen oder muss man warten bis eine Stelle frei wird? Ich möchte mich erst selbst informieren ehe ich zu meinem Chef gehe und ich hoffe ihr kennt euch damit aus.
Sehr viele Frauen arbeiten in Teilzeit und ebenso ein Teil der Männer. Zur Zeit besteht noch nicht das Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit. Oft ist es angebracht, wenn sowohl Frauen als auch Männer ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren und in Teilzeit arbeiten. Wenn vorher keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber getroffen wurde, ist es schwer, wieder in die alte Arbeitszeit einsteigen zu können.
Es kann zum Beispiel sein, dass ein Familienmitglied so schlimm erkrankt, dass es Pflege benötigt und diese Pflege sich die Familienmitglieder teilen, indem sie vorübergehend in Teilzeit arbeiten, wenn es möglich ist. Aber irgendwann wollen sie natürlich auch wieder die volle Arbeitszeit haben. Wenn sie schon absehen können, wie lange die Teilzeitarbeit andauern könnte, dann können sie eine befristete Teilzeitarbeit leisten, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist.
Unsere Arbeitsministerin hat bereits einen Gesetzentwurf für befristete Teilzeit vorgelegt. So könnte das Rückkehrrecht auf Vollzeit bald Realität werden. Aber auch jetzt schon muss der Arbeitgeber bei einer freien Vollzeitstelle dem Teilzeit arbeitenden Mitarbeiter die Stelle anbieten, falls dieser wieder Vollzeit arbeiten möchte. Natürlich muss die Qualifikation des Mitarbeiters für die Stelle passen.
Arbeitnehmer, die wieder Vollzeit arbeiten möchten, sollten schriftlich ihren Wunsch dem Arbeitgeber mitteilen. Wird der Wunsch abgelehnt, kann das Schreiben später vor Gericht bei einer Prüfung von Vorteil sein. Ich nehme nun an, dass es sich bei Beamten genauso verhält. Also würde ich den Vorgesetzten anschreiben und ihm meinen Wunsch mitteilen.
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