Wann ist ein Fehler juristisch gesehen wirklich ein Fehler?
Herr A hat einen gesetzlichen Betreuer und ist daher nicht mehr vollkommen geschäftsfähig. Der Betreuer Herr B beschafft dem Herrn A einen Nebenjob im Geringfügigkeitsbereich. Herr A arbeitet allerdings 7 Stunden täglich, weil er in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet. Er erzielt dort einen Verdienst von ungefähr 200,- Euro im Monat.
Herr A hätte allerdings lieber weniger Arbeitszeit und beispielsweise 450,- Euro monatlich. Der Betreuer betont aber die sichere Arbeit in dieser Werkstatt. Dafür muss er allerdings mehr arbeiten und hat auch weniger Geld. Gibt es für solche Fälle eine gesetzliche Empfehlung? Hat der Betreuer hier vielleicht doch einen kleinen Fehler gemacht? Kann man hierbei überhaupt von Fehler reden?
Ich wüsste nicht warum eine Empfehlung juristisch von Belangen sein soll. Wenn die betreffende Person auf 450 € Basis arbeiten gehen möchte, dann sollte man mit ihr vielleicht eine Beratung aufsuchen und dort dann über die Chancen informiert werden. Dann hat man sicherlich alles getan und letztendlich können beide gemeinsam entscheiden, was besser ist. Vielleicht hilft das der Person, die aktuell in der Werkstatt arbeitet, die Situation besser zu verstehen.
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