Behindertenparkausweise sollten neu beantragt werden
Viele behinderte Mitbürger haben ja einen Behindertenparkausweis für ihr Fahrzeug. Alles Ausweise die vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurden, verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit. Seitdem gibt es Behindertenparkausweise nach europäischem Muster. Die "neuen" Behindertenparkausweise müssen ein Passfoto des Inhabers enthalten und es muss der Schriftzug "Modell der europäischen Gemeinschaft" aufgedruckt sein. Wer also noch keinen solchen Behindertenparkausweis hat, sollte sich bis zum Jahresende um einen neuen Parkausweis bemühen.
Dazu wurden in vielen Kommunen die Besitzer der entsprechenden Ausweise auch angeschrieben und daran erinnert. In einigen Fällen hat es auch ausgereicht, dass man das ganze telefonisch neu beantragt hat wenn man vorher bereits einen hatte. Somit ging das ganze zumindest hier sehr unkompliziert über die Bühne und der Aufwand hielt sich in Grenzen.
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