Wie werden die Kosten einer Nachlasspflegschaft berechnet?
Da in den letzten Monaten in meinem Bekanntenkreis Todesfälle gewesen sind, habe ich mich zum ersten Mal mit der Nachlasspflegschaft auseinander gesetzt. Denn in zwei dieser Todesfälle wurde so eine Nachlasspflegschaft von einem Nachlassverwalter übernommen.
Mich würde da mal interessieren, wie das ausschaut mit der Bezahlung dieser Nachlasspflegschaft. Wie berechnen sich die Kosten? Geht es danach, was vererbt wird oder ist das eine Pauschalrechnung? Wird das dann von dem Erbe direkt abgezogen?
Bisher hatte ich zwar noch nichts mit Nachlasspflegschaft zu tun, aber ich würde mal sagen, mit der Höhe des Erbes sollten die Kosten nichts zu tun haben. Im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz steht da jedenfalls etwas von einer Vergütung nach Stundensätzen. Diese bewegen sich da zwischen 25 und 44€ je nach Stunde und Qualifikation. Aber Regelungen dazu findet man auch im BGB.
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