Beruf Polizist

vom 10.05.2007, 09:32 Uhr

Ich wäre heute nicht mehr gerne normaler Polizist. Zumindest in einer Großstadt. Der Beruf war meiner Meinung nach auch mal angesehener. Wenn man heute mal guckt, wie schwer es Polizisten haben. Gerade im Nachtdienst, oder bei größeren Veranstaltungen, wie Demonstrationen, Fußballspielen etc muss sich ein Polizist so einiges gefallen lassen.

Aber so weit ich weiß hat man als Polizist relativ gute Aussichten, denn sie werden immer gebraucht und ich glaube nicht, dass die Anzahl der Polizisten langfristig stark gesenkt wird. Aber wurde nicht einmal darüber diskutiert, ob Polizisten überhaupt noch als Beamte gelten sollen? Ich weiß es nicht mehr genau....

Benutzeravatar

» markus » Beiträge: 177 » Talkpoints: -0,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Polizisten werden genau wie alle anderen Beamten bezahlt. Sprich schlechte als vergleichbare Arbeiten in der freien Wirtschaft. Um Polizist zu werden muss man mindestens Fachabi haben weil die Ausbildung bei der Polizei sowas ähnliches wie ein Duales Studium an der FH und Ausbildung bei der Behörde ist.
Eingestellt wird man dann normalerweise als Kommissar das ist A9.

Googelt einfach mal nach den Beamtenbesoldungstabellen, da steht drin wie gut wer verdient. Aber es kommt halt immer drauf an was für einen Dienstgrad man hat. Je höher der Dienstgrad desto höher das Gehalt.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Also meine Schwester hat auch eine Ausbildung zur Kommissarin gemacht und zwar war das wie folgt: Sie musste zuerst einen Aufnahmetest bestehen (wo Körpereigenschaften getestet werden und Fitness. Ich denke mir kaum das es etwas mit der Größe auf sich hat, da sie selber nicht die Größte ist aber naja).

So dann folgt eine 3 Jahre lange Ausbildung(Studium) in der/dem man auch schon ordentlich verdient. Nach dieser Ausbildung ist man nun Kommissaren Gehalt hängt ganz davon ab, welchen Rang du hast.je höher desto besser. Ist ja auch logisch.

» ReD_HoT » Beiträge: 15 » Talkpoints: 4,46 »



Was ich gern mal wissen würde ist, wenn man die ganze Kommissar Laufbahn bis zum 1 Haupt Kommissar oder so absolviert hat, sich trotzdem noch weiterbilden kann und weiter aufsteigen kann.

» knock » Beiträge: 30 » Talkpoints: 0,13 »



Na klar bei Hauptkommissar ist doch nicht Schluss. Danach kommen dann noch die Polizisten die goldene Sterne auf den Schulterklappen haben. Als erstes der Polizeirat, Polizeioberrat, Polizeidirektor und leitender Polizeidirektion. Besoldet sind das dir Ränge von A13 - A16.

Vergleichbar mit der Schule wär A16 ein Schulleiter am Gymnasium. Was für Tätigkeiten diese Polizisten jedoch genau ausführen weiß ich nicht so genau, also irgendwelche Verwaltungssachen wie z.B. eine Dienststelle leiten oder so. Bin mir aber nicht sicher.

Rein Theoretisch gibt es danach ja noch die Polizeipräsidenten die nach der B-Tabelle besoldet werden, vergleichbar mit einem General. Wie es da aber zuläuft oder wie man das überhaupt wird, weiß ich nicht.

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Und den Kriminaldirektor, der richtig gut verdient, denke da an meinen Onkel...

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge


Ich denke in jeder größeren Polizeidirektion gibt es so etwas wie Einstellungsberater. Die müssten Dir auch die Zugangsvoraussetzungen sagen können. Und nun zu Deiner Frage des Gehaltes. Ein Freund von mir ist Polizist und es sieht gar nicht so schlecht mit dem Gehalt aus. Allerdings arbeitet er schon 15 Jahre dort. Ab 27 kannst Du glaube ich Beamter auf Lebenszeit werden und dann hast Du ausgesorgt.

Aber wie schon gesagt, es gibt ja Einstellungsberater (zumindest bei uns in Sachsen), einfach mal im Telefonbuch die nächst größer Dienststellraussuchen und anrufen. Kann mir nicht vorstellen, dass dIr nicht geholfen wird.

» quirli » Beiträge: 70 » Talkpoints: 25,62 »



Grundsätzlich diktiert der Schulabschluss, welche Laufbahn man als Beamter einschlagen kann, ob mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Innerhalb dieser drei Schienen gibt es unterschiedliche Besoldungsgruppen (also auch unterschiedlich hohe Bezüge, sprich: unterschiedlich viel Geld) mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten. Der mittlere Dienst entspricht der untersten Vergütungsklasse, verdient also von allen drei genannten am wenigsten, aber nicht gleichzeitig wenig. Meine Schwester ist Bereitschaftspolizistin (mittlerer Dienst) und verdient wirklich nicht schlecht.

Dass sie eine bestimmte Größe vorweisen musste, wäre mir jetzt neu (aber sie musste) wie ich vor meiner Ausbildung, während der ich Beamtin auf Widerruf war, ebenfalls eine Aufnahmeprüfung machen und zu dieser gehörte auch ein Sporttest. Ich weiß nur, dass man ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten darf.

Für weiterführende Informationen empfehle ich auch hier wieder http://www.berufenet.de.

Benutzeravatar

» moin! » Beiträge: 7218 » Talkpoints: 22,73 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Bei uns in Sachsen gibt es folgende Voraussetzungen für den Beruf des Polizisten. Man eignet sich für den Beruf wenn man folgende Einstellungsvoraussetzungen erfüllt:

- Ein jederzeitiges Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung i.S. des Grundrechtes + der Verfassung Sachsens

- nach Artikel 116 Grundgesetz Deutscher Staatsbürger oder Mitglied eines EU- Landes ist

- Erfüllung der sonstigen allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnisses nach Sächs. Beamtengesetz

- man darf nicht vorbestraft sein

- der Bewerber oder die Bewerberin muss mindestens 165cm groß sein

- man muss sportlich und gesundheitlich fit sein bzw. in guter Verfassung sein

- und auch sollte ein Umzug kein Hindernis darstellen (jederzeit Umzugs- oder Versetzungsbereit)

Wichtig für die Einstellung in den mittleren Polizeivollzugsdienst:

- man muss mindestens 17 Jahre alt sein

- man darf das 26. Lebensjahr nicht beendet haben / vollendet haben

- man sollte mindestens für die Bewerbung einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand vorweisen können

Wichtig für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst:

- man darf das 32. Lebensjahr nicht beendet haben (nicht älter sein)
- man sollte mindestens für die Bewerbung ein Fachhochschulstudium oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand vorweisen können

Vor der Bewerbung müssen auch Vorauswahlkriterien der Schulnoten durchgesehen werden (von jedem selber). Für weiter Infos müsst ihr nur auf http://www.polizei.sachsen.de gehen

» fireboy17 » Beiträge: 53 » Talkpoints: 1,06 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^