Gehört das Asylrecht in Deutschland reformiert?
Dass es in Deutschland laut Grundgesetz ein Asylgrundrecht gibt, finde ich ja durchaus löblich und auch gut, aber angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation, gehören doch vielleicht mal ein paar Durchführungsbestimmungen reformiert. Denn nicht von ungefähr, kommen doch jetzt die Hilferufe aus Justizkreisen, man würde der Klagefälle nicht mehr Herr.
Kein Wunder, zieht sich ja ein Widerspruchsverfahren wegen eines abgelehnten Asylantrags, nicht selten mal über 2 Jahre. Was meint ihr denn dazu? Sind angesichts zehntausender Klageverfahren nicht mal irgendwelche Anpassungen in den Ausführungs- oder Durchführungsbestimmungen angebracht?
Es braucht einfach ganz klare Richtlinien, wer das Recht hat, einen Asylantrag zu stellen und es braucht auch eine Richtlinie, was mit den abgewiesenen Menschen, was ja eh sehr selten vorkommt, genau passieren soll und diese Richtlinien müssen dann auch streng eingehalten werden. Ansonsten artet das Chaos nur weiter aus. Daher sollte in der EU oder in den einzelnen Ländern endlich ein einheitliches und verpflichtendes Asylrecht eingeführt werden.
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