Nicht abgeholte Ausweise einfach entsorgen?
Heute habe ich meinen Ausweis im Rathaus abgeholt und ich musste wirklich sehr lange warten. Als ich dann endlich dran war, hat die Dame sich auch relativ viel Zeit gelassen, denn nebenan war eine andere Frau damit beschäftigt die Schublade mit den Ausweisen auszuräumen. Sie kam dann mit einem ziemlich großen Packen wieder und meinte, dass dies alles Ausweise wären, die schon eineinhalb Jahre dort liegen würden und nicht abgeholt worden wären. Daher wird sie sie entsorgen.
Mir war das ganze nicht ganz klar, denn die Leute müssen schließlich an die 30 Euro oder mehr für einen Ausweis bezahlen. Möglicherweise haben die Leute nach dem Antrag vergessen, dass sie einen neuen Ausweis beantragt haben oder hatten wegen der langen Wartezeiten keine Zeit zu kommen. Irgendwann wird der abgelaufene Ausweis aber zum Problem und dann werden sie ihn sicherlich abholen. Versteht ihr, warum nicht abgeholte Ausweise weggeschmissen werden? Schließlich sind sie doch noch gültig und bezahlt? Warum wartet man nicht, bis die Person sich meldet?
Nach anderthalb Jahren würde ich auch nicht mehr annehmen, dass sich da noch viele der Antragsteller melden werden. Sollte doch der eine oder andere kommen, muss die Behörde den Ausweis eben kostenlos ausstellen. Das ist mit Sicherheit billiger als die 30 €, die man zahlen muss. Von daher ist es kein großer Verlust.
Ich denke, viele der Antragsteller sind dann umgezogen und haben einen neuen Ausweis in einer anderen Behörde beantragt. Einige werden sicherlich auch gestorben sein. Vielleicht haben es einige auch schlichtweg vergessen. Ob man sich dann anderthalb Jahre später erinnert, wo und dass man den Ausweis beantragt hat, ist ja dann auch wieder fraglich.
Ich würde die Ausweise auch als Gefahrenquelle für Missbrauch sehen. Wenn das unzuverlässige Mitarbeiter mitbekommen, können die sich da auch mal ganz gut bedienen und die Ausweise dann verkaufen. Bei so vielen Ausweisen fällt es ja kaum auf, wenn da mal zehn oder zwanzig fehlen.
Die Bezahlung erfolgt übrigens nicht immer bei Antragstellung. Das ist nicht einheitlich geregelt und kann daher auch mal erst bei Abholung gemacht werden. Somit haben die Antragsteller keine Verluste zu verbuchen.
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