Neue Regelung zu Zeitwohnsitzen unfair gegenüber Ledigen?

vom 19.04.2015, 10:46 Uhr

Im vergangenen Jahr konnte man eine Zweitwohnung absetzen, egal, ob man sich am Hauptwohnsitz an den Kosten beteiligt oder nicht. Das basierte auf einem Gerichtsurteil, bei dem jemand klagte, der am Erstwohnsitz bei den Eltern wohnt und dort nichts bezahlt. Genauso ist es bei A. A konnte also im vergangenen Jahr die Kosten für den Zweitwohnsitz absetzen, obwohl A am Erstwohnsitz komplett kostenlos lebt und auch nichts zur Haushaltsführung beiträgt.

Laut diesem Artikel hier ist das nun anders. Auch in diesem Artikel wird das nochmal beschrieben. Bislang, so heißt es, hat auch das Kinderzimmer als Erstwohnsitz gereicht, selbst ohne Beteiligung an den Kosten.

Gefordert werden nun mindestens 10% Beteiligung an den Kosten am Hauptwohnsitz. Das ist bei A leider gar nicht erfüllt, weil A gar nichts bezahlen muss. Aber dennoch ist es schade, wenn sich die bisher vorteilhafte Regelung nun nicht mehr ansetzen lässt. Es hatte ja schließlich auch einen Grund, warum man bisher auch nur das eigene Kinderzimmer als Hauptwohnsitz ansetzten konnte, weil eben viele Unverheiratete, die weiter weg leben, am Wochenende nach Hause kommen und da halt nichts bezahlen.

Wer hingegen verheiratet ist und mit dem Partner am Hauptwohnsitz lebt, unter der Woche am Zweitwohnsitz, der muss keinen Nachweis erbringen, dass er sich am Hauptwohnsitz an den Kosten beteiligt. Der kann also den Zweitwohnsitz ohne Probleme absetzen.

Findet ihr es auch unfair, dass diese Regelung nun weg fällt? Vielleicht gibt es da noch ein Schlupfloch?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 19.04.2015, 11:22, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Ich finde es absolut nicht unfair, dass diese Regelung weg fällt. Warum sollte es belohnt werden, wenn jemand noch ein Kinderzimmer hat und dort kostenfrei lebt? So jemand hat nur die Kosten für den einen Wohnsitz. Das ist ab einem gewissen Alter vollkommen normal. Das hat jeder und eine Entlastung findet nicht statt.

Erst wenn für den einen Wohnsitz auch Kosten anfallen, macht es Sinn, Steuern zu senken. Denn normalerweise hat man den zweiten Wohnsitz nicht aus Jux und Tollerei. In der Regel lebt die Familie am ersten Wohnsitz und man beteiligt sich dort an den Kosten. Die zweite Wohnung hat normalerweise berufliche Gründe und erhöht die Kosten. Also findet einen Entlastung statt. Warum aber sollte jemand entlastet werden, der im Vergleich zum Durchschnittsbürger gar keine Mehrbelastung tragen muss?

» cooper75 » Beiträge: 13337 » Talkpoints: 500,43 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Warum aber sollte jemand entlastet werden, der im Vergleich zum Durchschnittsbürger gar keine Mehrbelastung tragen muss?

Weil der Zweitwohnsitz ja nur aus beruflichen Gründen notwendig ist. Hätte A einen Job in der Heimatregion, also in der Nähe des elterlichen Heimatortes, dann bräuchte A gar keinen Zweitwohnsitz und würde komplett bei den Eltern wohnen. Aber weil es da leider keinen Job für A gibt, braucht A den Zweitwohnsitz und der ist ja mit Kosten verbunden, die A leider nicht mehr absetzen kann.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Warum sollte A besser gestellt werden als der Rest der Bevölkerung? Der durchschnittliche Arbeitnehmer muss eine Wohnung finanzieren, dabei ist es vollkommen egal, ob er Single ist, einen Partner hat oder eine ganze Familie unterhält. In genau dieser Situation befindet sich auch A. Mit welcher Begründung sollte A entlastet und damit besser gestellt werden als die Normalbevölkerung?

» cooper75 » Beiträge: 13337 » Talkpoints: 500,43 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Es gibt auch viele, die genau wie A im Elternhaus kostenfrei wohnen. Es ist nicht der Normalzustand, dass jeder unbedingt eine eigene Wohnung hat. Und gerade hier besteht die Zweitwohnung nur aus beruflichen Gründen. Außerdem konnte man die Zweitwohnung im letzten Jahr ja noch absetzen, warum auf einmal nicht mehr?

Es hat schon was mit dem Status ledig oder verheiratet zu tun. Denn wenn A stattdessen am Hauptwohnsitz mit einem Ehepartner leben würde, dann könnte A in jedem Fall die Zweitwohnung absetzen, egal, ob A sich an den Kosten beteiligt oder nicht. Das geht bei Verheirateten, es geht aber nicht bei Ledigen, die bei den Eltern wohnen. Das ist das Unfaire. Warum dürfen Verheiratete die Zweitwohnung absetzen und Ledige nicht? Und was geht das den Staat an, wenn A beim Erstwohnsitz nichts bezahlt?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Das sich die Steuergesetzgebung ändert, muss A jetzt eben dadurch. Zumal A nicht schlechter gestellt wird als die Masse der Bevölkerung. Wenn A in einer anderen Situation wäre, dann würde A diese auch ganz anders bewerten. Denn hätte A nicht die Möglichkeit, den Wohnsitz bei den Eltern kostenfrei zu nutzen, fände A es sicher nicht lustig, wenn Person B plötzlich für eine kostenlose Leistung ein Steuergeschenk bekäme, weil B einen kostenlosen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern unterhält.

Wenn A bei einem Ehepaar leben würde, das nicht seine Eltern ist, dann spricht die allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass A dort nicht vollkommen kostenfrei wohnen darf. Ebenso wäre es, wenn A mit Partner einen Hauptwohnsitz unterhalten würde. Die Lebenserfahrung zeigt, dass Paare ihren Hauptwohnsitz auch zumindest teilweise gemeinsam finanzieren.

Im übrigen ist A auch "der Staat". Und alle Mitglieder einer Gemeinschaft sollten ähnlich stark belastet werden. Das ist nicht immer der Fall, aber gerade hier schafft die Änderung für die Allgemeinheit eher Gerechtigkeit als Nachteile.

» cooper75 » Beiträge: 13337 » Talkpoints: 500,43 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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