Inwieweit können Tiere in einem Testament bedacht werden?
A hat einen Hund, der sein treuer Begleiter ist. A hat aber nun erfahren, dass er schwer krank ist und wahrscheinlich nicht mehr lange zu leben hat. A würde sein Vermögen gerne seinem Hund vermachen, damit mit dem Geld gute Personen bezahlt werden können, die ihn auch wirklich gut pflegen. Das Geld soll quasi als Bezahlung gelten und wenn der Hund mal verstirbt ist diese Bezahlung auch hinfällig. Wenn dann noch Restvermögen bleibt, soll dieses Vermögen einem Tierschutzverein vermacht werden. Aber erst soll sein geliebter Hund gut versorgt sein.
Inwieweit kann man denn ein Tier in Testament einbringen, damit es versorgt ist? Kann man den Hund oder ein anderes Tier als Erben einsetzen? Wie kann man sein Erbe so in ein Testament einbringen, damit man sich um den Hund oder ein anderes Tier auf dem Sterbebett keine Gedanken machen muss?
Soweit ich weiß, ist das in Deutschland nicht möglich, da Tiere keine Rechtssubjekte sind. Man kann allerdings einige Tricks anwenden und beispielsweise einen Erben bestimmen, aber zur Voraussetzung machen, dass er das Erbe nur bekommt, wenn er eine Auflage - beispielsweise die lebenslange Versorgung des Tieres - befolgt. Alles nachzulesen
hier.
Wie Miss Marple schon sagte, du könntest dass Geld entweder einer vertrauenswürdigen Person vermachen die sich dann um deinen Hund kümmern könnte oder aber auch einem Tierheim etc die sich dann gut um das Tier kümmern könnten.
Du kannst jemanden ernennen, der das Geld aber nur für das Tier nutzen kann. Dem Tier kannst du aber nichts vermachen, weil es vor dem deutschen Recht als Sache angesehen wird und nicht als Person. Vielleicht findet sich da ja jemand, dem man das Tier anvertrauen kann, das würde eh Sinn machen, weil das Tier ja sonst ins Tierheim muss, wenn es keinen Ort mehr hat, wo es leben kann.
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