Darf der Vermieter Untermieter generell verbieten?
Ich meine einmal gelesen zu haben das ein Vermieter, Untermieter generell nicht verbieten darf. Leider kann ich mich nicht mehr erinnern wo ich es gelesen habe und jetzt bin ich mir nicht mehr zu hundert Prozent sicher ob es auch wirklich stimmt.
Dort stand das man den Vermieter zwar fragen muss, er einen Untermieter grundsätzlich aber nicht verbieten kann. Das soll wohl daran liegen das wenn man ein berechtigtes Interesse daran hat, zum Beispiel durch finanzielle Schwierigkeiten, es einem nicht verweigert werden darf.
Nun frage ich mich ob dies tatsächlich so ist. Kann der Vermieter tatsächlich nichts dagegen tun wenn ich eine WG gründen will? Und wieso muss ich Ihn dann überhaupt fragen, es würde dann doch auch reichen es Ihm einfach mitzuteilen um es im Mietvertrag festschreiben zu lassen, oder?
Das siehst Du leider falsch, denn der Vermieter hat bei der Untermiete immer ein Wort mitzureden. Man braucht seine Erlaubnis, denn schließlich wohnt jemand anderes in der Wohnung, als der, den sich der Vermieter ausgesucht hat. Wenn Du ungefragt untervermietest, riskierst Du sogar eine fristlose Kündigung. Vereinbarungen zur Untervermietung solltest Du auch immer schriftlich festhalten.
Allerdings darf Dein Vermieter bei einem berechtigten Interesse die Untermiete nicht einfach verbieten. Wenn er das macht, kannst Du sogar auf Schadenersatz klagen. (Az.: VIII ZR 349/13). Berechtigt ist ein Interesse z.B., wenn jemand aus der Familie auszieht oder ein beruflicher Auslandsaufenthalt bevorsteht.
Nur, weil es ihm einfach nicht passt, kann Dein Vermieter nicht einfach Nein zur Untermiete sagen. Der Vermieter braucht einen vernünftigen Grund, z.B. wenn der potentielle Untermieter mal selbst Mieter war und Unruhen gestiftet hat o.ä. Wenn Du finanzielle Probleme hast, die Miete selbst zu zahlen, dann hast Du in 99% der Fälle auf jeden Fall gute Chancen.
Also bei uns ist es so, dass man bei unserem Vermieter ansuchen muss, wenn man einen Untermieter hat. Es ist dann auch so, dass dieser Antrag meistens bewilligt wird. Ich hatte nun schon mehrere Fälle, in denen ich das mitbekommen hatte, dass es bewilligt wurde, im einen Fall war ich sogar schon selber eine Untermieterin.
Dieses Ansuchen galt dann drei Monate ab Ausstellungsdatum und dann musste wiederum angesucht werden aufs neue. Ich habe noch nie erlebt, dass das ein Problem gewesen wäre. Meistens kommen ja solche als Untermieter, die gar nicht ausreichend Geld zur Verfügung haben und auch die Mieter nicht finanziell unterstützen können. Deshalb wird es meistens gewährt.
Ob der Vermieter Untermieter generell verbieten kann, weiß ich aber nicht und ist sicher von Land zu Land, wie auch von Bundesland zu Bundesland verschieden, so denke ich.
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