Wie muss Schmerzensgeld versteuert werden?
vom 03.02.2015, 14:10 Uhr
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Nehmen wir mal an, dass jemand Schmerzensgeld für einen Kunstfehler bekommt oder weil er durch einen anderen unnötige Schmerzen erleiden musste. Wie sieht das mit der Steuer aus? Wo muss derjenige das in der Steuererklärung angeben? Wie wird Schmerzensgeld versteuert?
Was ist, wenn derjenige noch nie eine Steuererklärung gemacht hat und im letzten Jahr ein höheres Schmerzensgeld bekommen hat, muss er das irgendwie beim Finanzamt angeben oder ist Schmerzensgeld gar steuerfrei?
Dies kommt immer auf den genauen Fall an.
Echtes nicht zweckgebundenes Schmerzensgeld ist steuerfrei. Ersatz für Arztkosten oder Einnahmeausfälle dagegen nicht.
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