Welche Versicherung zahlt bei Schaden an Glaseinsatz in Tür?
A hat einen 2-jährigen Sohn bewohnt eine Wohnung mit Balkon zur Miete. Auch hat A eine Familienhaftpflicht- und eine Hausratversicherung, allerdings ohne Glasversicherung. Nun ist ein Versicherungsvertreter bei A zu Besuch und sagt, dass A auch eine Glasversicherung braucht, obwohl A kein Glas im Mobiliar hat, allerdings hat A zwei Türen mit großen Glaseinsätzen zum Balkon.
Der Vertreter argumentiert damit, dass nur die Glasversicherung einspringt, wenn der kleine Sohn mit seinem Dreirad gegen die Scheibe in der Balkontür fährt und diese beschädigt. A will das nicht glauben, er ist der Meinung, dass die Familienhaftpflichtversicherung in diesem für den Schaden aufkommt, denn die Tür ist ja Eigentum des Vermieters und wenn man aus Versehen Eigentum dritter beschädigt, bezahlt die Haftpflichtversicherung.
Wer hat nun Recht, A oder der Versicherungsvertreter? Und findet man eine entsprechende Regelung?
Der Versicherungsvertreter hat Recht. Nur die Glasversicherung tritt für Glasschäden ein. Es sei denn es hat jemand anderes gemacht, der nicht zum Haushalt gehört, dann tritt die Haftpflichtversicherung desjenigen ein, der den Schaden verursacht hat. Die Familienhaftpflicht tritt bei Glasschäden nicht ein, auch wenn diese zur Mietsache gehören. A sollte mal in die Police seiner privaten Haftpflichtversicherung schauen.
Eigentlich braucht hier keine Versicherung zahlen, denn der Fall liegt in der sogenannten Grauzone. Die Glasscheibe ist nämlich gemietet und gehört so gesehen zur Miete. Eine Glasversicherung zahlt nämlich nur bei Vitrinen oder ähnlich gelagerten Glassachen. Hier kann man sich nur mit dem Vermieter einigen und beispielsweise ein Jahr einen geringen Beitrag zur Miete zusätzlich zahlen. Der Vermieter lässt dann die Scheibe wieder reparieren. Oder Person A macht es selbst und reguliert so den entstandenen. Schaden.
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