Pille danach versagt - Wer übernimmt weitere Kosten?
In
diesem Beitrag geht es darum, dass die Pille danach wohl bei schwereren Frauen nicht immer zuverlässig eine ungewollte Schwangerschaft verhindert. Das hat bei mir weiterführende Fragen aufgeworfen, die ich hier stellen will. Vielleicht hat da ja jemand Ahnung.
Die Pille danach muss man in Deutschland selbst zahlen. Bis zu 35 Euro als Kosten zahlt man laut der Quelle, die im oben verlinkten Artikel genannt ist. Es ist zwar deutlich weniger, als man für ein Kind ausgibt, aber immerhin auch ein Preis, der deutlich über einer Packung Hustensaft liegt. Andere Frauen kaufen sich für das Geld die Pille für mindestens einen Monat Verhütung.
Was ist nun, wenn die Pille danach trotz korrekter Anwendung bei einer Frau versagt? Muss sie dann eine Abtreibung auch selbst zahlen? Schließlich hat sie sich durch die Einnahme der Pille danach nach meinem Alltagsverstand ausreichend korrekt verhalten. Oder zahlt dann die Krankenkasse eine Abtreibung? Oder zahlt dann eine Versicherung des Pharmaunternehmens? Fair fände ich letzteres schon! Wie ist das denn geregelt?
Es ist sicherlich wie bei jedem Medikament. Irgendwo wird stehen, dass es auch bei einer bestimmten Prozentzahl nicht wirkt oder man alles einhalten muss und es trotzdem nicht wirken kann. Damit sichert man sich soweit ab und dann muss man auch keine Kosten übernehmen und das finde ich auch richtig so, weil sonst jede Abtreibung übernommen werden müsste und es sich die Leute einfach machen würden.
Wer es nun am Ende zahlt weiß ich nicht, das kommt sicherlich auch auf die äußeren Umstände an. Wenn man beispielsweise vergewaltigt wurde und das Kind einen psychischen Schaden bei einem anrichten würde könnte ich mir schon vorstellen, dass einen Teil die Krankenkasse übernehmen kann, aber das sind meine naiven Annahmen und keine Erfahrungen. Wobei ich auch immer finde, dass man auf Verhütung achten muss und nicht eine Krankenkasse für die eigenen Fehler aufkommen muss.
Eine Unterbrechung muss man doch auch so nicht zahlen. Warum sollte man dann zahlen, wenn die Pille danach nicht die entsprechende Wirkung hatte? Wobei man immer damit rechnen muss, dass ein Medikament nicht wirkt. Das findet man bei simplen Hustensaft bis hin zu hochdosierten Schmerzmitteln oder gar Infusionen. Jeder Mensch ist anders und nur weil es bei tausenden Patienten vorher angeschlagen hat, muss es eben nicht immer so sein.
Wenn die Pille nicht die gewünschte Wirkung hat, trotz korrekter Einnahme, kann man doch nicht den Pharmakonzern dafür verantwortlich machen. Und es ist nun mal so, dass man gewisse Medikamente selbst bezahlen muss. Egal ob das nun die Pille danach ist oder ein anderes Medikament.
Wie kommst du darauf, dass man einen Abbruch der Schwangerschaft nicht bezahlen muss? Das ist keine Kassenleistung. Nur wenn das Einkommen der ungewollt Schwangeren zu gering ist, zahlen die jeweiligen Bundesländer die Kosten. Den Antrag stellt man allerdings bei der Krankenkasse, aber die zahlt eben nie. Daher kann auch eine Frau, die nicht krankenversichert ist, die Kostenübernahme beantragen. Dazu geht sie zu einer Krankenkasse vor Ort und stellt den Antrag. Die endgültige Kostenübernahme liegt hier auch beim Land.
Die Grenzen für die Kostenübernahme sind niedrig. Wenn das Einkommen der Frau über der Pfändungsfreigrenze liegt, dann muss sie für den Abbruch selbst aufkommen. Manchmal kann man über eine hohe Miete noch etwas machen, damit man nicht zum Selbstzahler wird. Die Kosten übernimmt auch kein Pharmaunternehmen, wenn die Pille danach nicht gewirkt hat.
Generell übernehmen die Versicherungen nur die Kosten für einen Abbruch mit medizinischer Indikation. Die gesetzlichen Krankenkassen und die Beihilfe zahlen auch bei kriminologischer Indikation. Das ist bei den Privaten nur selten der Fall.
Natürlich ist die Pille danach auch nicht 100 prozentig sicher. Da spielen durchaus auch viele Faktoren mit rein. Gerade wie schnell man sie nimmt. Denn mit jeder Stunde die vergeht, sinkt der Wirkungsgrad.
Natürlich muss die Frau die Abtreibung dann selber zahlen. Warum sollte dies die Versicherung des Pharmaunternehmens machen. Es gibt nun einmal keine Garantie, dass es funktioniert. Das gleiche gilt auch für die Pille. Auch die Verhütungspille kann bei richtiger Einnahme nicht funktionieren, auch wenn dies extrem selten ist. Doch dann zahlt auch niemand etwas für die Abtreibung oder das entstandene Kind.
@cooper75: Das war mir bisher nicht bekannt, dass man diese Kosten eigentlich selbst tragen muss. Aber wenn man sieht, wie der Grundbetrag ist, was ihn erhöht und das man noch die Kaltmiete mit anrechnet, trifft es doch mehr Frauen, die ihn wirklich kostenlos bekommen, wenn sie denn einen Antrag stellen.
Aber insgesamt ist es eben reine Privatsache kein Kind zu vermeiden. Ob nun vorher durch entsprechende Verhütung oder danach, wenn man dann lieber einen Abbruch vornehmen lässt, als das Kind zu bekommen. Am Ende ist diese Regelung wohl recht sinnvoll, denn sonst würden manche Frauen eher Stammgast auf der Gyn im Krankenhaus sein und das auf Kosten der Allgemeinheit.
So viele Frauen haben gar nicht die Möglichkeit, dass Kosten übernommen werden. 1.053 Euro netto für eine Einzelperson sind nicht viel. Und die Miete kann nur mit dem Betrag angerechnet werden, der 309 Euro übersteigt. Das lässt viele Frauen in ziemliche Bedrängnis kommen.
Anders als bei der Härtefallregelung zum Zahnersatz gibt es hier keine gleitende Regelung. Während man bei den Zähnen bei etwas zu hohem Einkommen immer noch einen Teil des doppelten Regelsatzes bekommt, gilt hier leider die Regelung alles oder nichts.
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