Kein Betäubungsmittel auf Rezept trotz Verordnung
Gehen wir davon aus, dass A eine Tochter im Alter von neun Jahren hat. Bei A's Tochter liegen mehrere Nachweise für diverse Entwicklungsstörungen vor, sodass nun eine medikamentöse Therapie unterstützend begonnen werden soll. Die Diagnostik hat stationär stattgefunden und die Medikamente müssen nun selbst besorgt werden. Daher wurde A mit der Verordnung, einer kurzzeiligen Diagnostik und mit der Bitte um Rezepte beim einweisendem Arzt vorstellig. Dieser lehnt jedoch die Medikation so ab, da teils der Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz fallen würden.
A ist nun verzweifelt, da die Medikamente ja schnellstmöglich weitergeben werden müssen und da nicht pausiert werden sollte. Aber kann ein Arzt, der das Kind kennt und es sogar zur Diagnostik eingewiesen hat, wirklich auf eine Ausstellung des Rezeptes aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes ablehnt? Wie kann A nun noch legal an die Medikamente gelangen? Welche Gründe kann es haben, dass ein Arzt oder eine Praxis ablehnen, solche Rezepte auszustellen?
Die Beurteilung finde ich nun ziemlich schwierig. An der Stelle von A hätte ich mich direkt bei dem Arzt nach dem Grund und dem weiteren Vorgehen erkundigt. Vielleicht hat dieser Arzt keine Betäubungsmittelrezepte und kann dann natürlich ein solches auch nicht ausstellen. Ich habe schon von Kunden gehört, dass wohl nicht alle Ärzte diese speziellen Rezeptformulare da haben. Ohne diese Formulare können die Betäubungsmittel aber nicht verordnet werden. Ich würde mich an der Stelle von A mal in der Klinik erkundigen, wo die Diagnostik erfolgte. Vielleicht wissen die Ärzte dort eine Lösung oder vielleicht kann das BTM auch dort verordnet werden.
Erst mal aber würde ich mich bei dem einweisenden Arzt genau erkundigen, warum er der empfohlenen Medikation aus der Klinik nicht folgen kann oder möchte. Dabei würde ich nicht einfach die Begründung akzeptieren, dass ein Teil der Medikamente unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Sonst würde ich versuchen, den Arzt zu wechseln und zu versuchen, eine Praxis zu finden, die diese Rezepte ausstellt. Allerdings ist es sicher nicht so einfach, in eine neue Praxis zu kommen und direkt nach einem Betäubungsmittelrezept zu fragen. Aber den Hintergrund kann man ja erklären.
Interessant wäre in so einem Fall wirklich zu wissen, warum er die Verschreibung ablehnt. Wenn er es einfach nicht kann, wäre es das einfachste, einen anderen Arzt zur Betreuung kooperierend hinzu zu ziehen, der das benötigte Medikament verschreiben kann. So wie man einen Facharzt halt dazu zieht. Keine Ahnung, was man sich in so einem Beispiel als Entwicklungsstörung vorzustellen hat, für das man ein Betäubungsmittel benötigt. Aber vielleicht wäre ja ein Psychiater der richtige Facharzt, denn die verschreiben für gewöhnlich auch solche Medikamente.
Wenn der einweisende Arzt der Meinung wäre, dass eine Fehldiagnose oder eine falsche Medikamentenempfehlung vorliegt, wird es schwieriger. Wie will man als Elternteil einschätzen, welcher der Fachleute nun recht haben könnte? In dem Fall würde ich vielleicht, wenn das mein Kind wäre, noch einen zweiten Kinderarzt und eventuell noch eine zweite Klinik (diese in Absprache mit der Krankenkasse) befragen und mir eben weitere unabhängige Meinungen einholen.
Geht es in dem Beispiel zufällig um das Medikament Ritalin, das häufiger Kindern bei Aufmerksamkeitsproblemen und Problemen der Aktivitätssteuerung verschrieben wird? Hier betritt man als Elternteil total vermintes Gebiet, was die eigene Meinung angeht, die man sich bilden muss. Ich kenne da viele Leute mit extrem konträren Meinungen, die diese auch sehr plausibel begründen können.
Bei uns ist es auch so, dass die Klinik Privatrezepte ausstellen kann. Der Haken an der Sache: Die Eltern müssen die Präparate eben aus eigener Tasche bezahlen, wenn sie gesetzlich versichert sind. Man kommt zwar legal an die Medikamente, aber es kann ziemlich empfindlich ins Geld gehen, je nachdem, was man verordnet bekommen hat. Aber für die Überbrückung weniger Tage wäre das eventuell auch eine Möglichkeit.
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