Pflegestufe ermitteln - Frage zu 'Anleitung' für Tätigkeiten
Ich bin gerade so ein kleines bisschen Denkverunsichert, vielleicht ist meine Verunsicherung auch vollkommen unbegründet, ich weiß es nicht, aber bestimmt kennt sich der ein oder andere hier ja aus und kann mir entsprechend weiter helfen.
Wir wollen für unsere 8 (fast 9) jährige Tochter jetzt Pflegestufe beantragen. Ich weiß, dass ich dafür auf ein Mindestmaß an Zeitaufwand pro Tag kommen muss. Jetzt gehört das Anleiten zu Tätigkeiten, sie selbst durch zu führen ja auch dazu und ich bin in so fern jetzt auch so „schlau“ und habe bereits gelesen, dass dies durchaus zeitaufwendiger sein kann, als wie diese Tätigkeit selbst meiner Seite aus zu übernehmen. Jetzt weiß ich aber nicht, wie in dem Pflegetagebuch die Anleitung für Tätigkeiten in Zeit gerechnet und angegeben wird. Oder reicht da einfach ein Kreuzchen an dieser Stelle und der Gutachter hat da seine Richtwerttabellen?
Das Pflegetagebuch soll dem Gutachter einen Überblick über die tatsächlichen Abläufe verschaffen, er selbst erlebt bei der Begutachtung nur einen kleinen Ausschnitt und eine Momentaufnahme. Für 2 ältere Familienangehörige, die wir daheim gepflegt haben, haben wir im Pflegetagebuch immer die tatsächlichen Zeiten angegeben. Wir sind keine professionellen Pflegekräfte und selbst die haben Schwierigkeiten, die engen Zeitvorgaben einzuhalten. Bei uns stand immer darin
- - welche Handlung
- wie ausgeführt (Aufsicht, Anleitung, teilweise oder komplette Übernahme)
- in welcher Zeit
Ja, dessen bin ich mir durchaus bewusst, nur mir geht es gerade mehr so um die ganzen Kleinigkeiten, wie wenn ich z.B. neben ihr vor der Badezimmer Türe stehe und sage „Haare bürsten“, weil sie sonst durchaus ungekämmt das Haus verlassen würde, das ist ja innerhalb von 10 Sekunden erzählt, denn körperlich dazu in der Lage sich die Haare zu bürsten ist sie ja, nur „geistig“ nicht dazu in der Lage auch wirklich JEDEN TAG AUFS NEUE daran zu denken, dass man es tun muss. Solche Kleinigkeiten eben, sieht das nicht ein wenig „merkwürdig“ aus, wenn da Zeitangaben von 10 Sekunden stehen, oder macht Kleinvieh in dem Moment dann auch Mist?
Ich denke, deine 10 Sekunden sind ein Denkfehler. Gute 10 Sekunden brauch ich dafür, bei meinen Kindern, die keine besondere Pflege bedürfen und so selbstständig sind, dass sie einfach nur kurz erinnert werden müssen. Ich muss das einmal kurz sagen, dass sie es tun sollen, manchmal vielleicht ein zweites Mal und dann noch ein paar Sekunden, um das Ergebnis zu überprüfen und Nachbesserung anzumahnen.
Bei einem geistig behinderten Kind kann ich mir schon vorstellen, dass man da daneben stehen bleiben muss und den Vorgang anwesend als Supervisor begleiten muss. Wie lange das wirklich dauert, hängt sicher auch von der Haarlänge deines Kindes ab. Aber ohne dein Kind persönlich zu kennen, kann man da auch schwer einen realistischen Zeitrahmen schätzen. Ich würde mit einfach eine Stoppuhr besorgen, oder die benutzen, die zum Beispiel im Handy integriert ist. Dann würde ich auf Los drücken, wenn ich mit zum Kind hinbewege, um dem die Bürste in die Hand zu drücken. Wenn das Kind dann fertig gebürstet hat und das Ergebnis zufriedenstellend ist, würde ich die Stoppuhr anhalten und die tatsächliche Zeit ablesen. Dabei würde den Vorgang rund zehn mal stoppen und dann einen guten Mittelwert bilden, denn auch bei meinen Kindern geht nicht immer alles gleich schnell. Manchmal trödeln Kinder einfach und da werden besonders pflegebedürftige zu Hause auch nicht anders sein, vermute ich mal.
In meiner Ausbildung für Grundschullehrer haben wir mal als grobe Faustformel für die Unterrichtszeitplanung gelernt, dass man bei geistig und motorisch durchschnittlich entwickelten Kindern ungefähr die doppelte Zeitspanne veranschlagen soll, wenn die eine Tätigkeit selbst übernehmen sollen und nicht der Lehrer das ausführen soll. Je nach Klasse muss man dann den Wert in etwa anpassen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Kinder mit Pflegebedarf da schneller sind. Von daher würde ich eindeutig bejahen, dass solche begleiteten Übungen in Richtung Selbstständigkeit auf jeden Fall viel mehr Zeit brauchen, als wenn du das machst. Von locker der dreifachen Zeit würde ich jetzt mal geschätzt ausgehen, aber so eine Ferndiagnose ist ja wie gesagt schwierig. Aber ich vermute einfach mal, dass du schon ein wenig betriebsblind bist, was die Arbeit angeht, die du wirklich leistest, weil du das vermutlich schon über Jahre als tägliche Routine machst. Von daher würde ich alles stur mit der Stoppuhr messen und akribisch notieren oder erst mal unter Tag in ein Diktiergerät sprechen und abends dann aufschreiben.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Fachleute da meckern, wenn du dein Kind so viel wie möglich selbst machen lässt, denn schließlich sollte ja ein junger Mensch irgendwann so gut wie es möglich ist selbstständig werden. Selbstständig kann man nur werden, wenn man lernt, etwas selbst zu tun. Das ist bei allen Kindern so.
Dem Amt würde ich die Einschätzung nicht überlassen. Ich habe da zwar keine persönliche Erfahrung mit der Beantragung bei Kindern. Aber von Bekannten, die für Senioren aus der Verwandtschaft solche Pflegestufen beantragt haben, hat man schon gehört, dass solche Gutachter gerne mal zu kurze Zeiten veranschlagen, einfach um Geld zu sparen. Ob das bei Kindern ähnlich läuft, weiß ich nicht. Aber ihr kennt euer Kind am besten und könnt das am besten einschätzen.
Wenn du sagst, dein Kind ist schon fast 9 Jahre alt: Dann gibt es doch bestimmt eine Lehrkraft oder irgend ein vergleichbares Fachpersonal, die sich um die Bildung deines Kindes kümmert? Da würde ich auch direkt mal noch um Tipps bitten, wie man den Antrag am besten ausfüllt und welche Fehler man besser nicht macht. Vielleicht kann man dir dort auch ein gutes Buch für Eltern empfehlen, wo die wichtigsten Sachen drin stehen, was man bei so einem Antrag beachten muss, damit man nicht etwa was vergisst, wie zum Beispiel das Reinigen und Aufräumen des Zimmers oder so.
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