Kann der Vermieter einen Wohnungsflohmarkt verbieten?
Der Vater von Herrn D. ist vor Kurzem plötzlich und vollkommen unerwartet verstorben. Nun sitzt Herr D. da und weiß nicht, was er mit dem Hab und Gut seines Erzeugers machen soll. Denn der Vater von Herrn D. hat alles mögliche gesammelt und wohnte in einer sehr großen Wohnung.
Nun muss Herr D. die Wohnung möglichst zügig räumen. Noch dazu hat Herr D. selber kaum Geld und ist darauf angewiesen, dass ihm möglichst wenig Kosten entstehen. Am besten wäre es, wenn beim Räumen des Haushalts des Vaters noch Gewinn erzielt werden könnte.
Nun dachte Herr D. sich, er macht einen Wohnungsflohmarkt und schreibt fleißig Flyer, die er im Viertel an die Bäume hängt. Kurz darauf wird Herr D. vom Vermieter seines Vaters angesprochen. Der Vermieter möchte auf keinen Fall, dass einen ganzen Tag lang wildfremde Menschen durch das Mietshaus ziehen und untersagt ihm deshalb den Wohnungsflohmarkt.
Herr D. hatte so große Hoffnungen in diesen Flohmarkt gesteckt. Muss er nun alle Zettel von den Bäumen entfernen? Darf er wirklich in der Wohnung, die ja zurzeit quasi ihm "gehört", keinen Wohnungsflohmarkt veranstalten? Mit welchen Argumenten könnte Herr D. den Vermieter überzeugen?
Der Vermieter hat das Hausrecht und das natürlich verbieten. Immerhin sind doch die meisten Mietshäuser heute nicht einfach zu betreten. Und in dem Fall müsste eben den ganzen Tag die Haustür offen stehen bleiben. Dass man damit auch ein hohes Risiko eingeht, dass Bösewichte das Haus auskundschaften, kann man nicht von der Hand weisen.
Aber welchen Grund der Vermieter hier auch haben mag oder eben auch nicht. Er darf diese Aktion verbieten und damit muss sich Herr D. abfinden. Anders wäre es, wenn Herr D. ein Haus allein geerbt hätte. Dann könnte er da schalten und walten und Flohmärkte machen, wie er will.
Unter der Situation würde ich mich auf der Gemeindeverwaltung oder Stadtverwaltung erkundigen, ob man eine Genehmigung bekommt, so eine Haushaltsauflösung unter diesen Voraussetzungen einfach auf der Straße statt finden zu lassen. Da muss man nur hoffen, dass das Wetter hält. Vielleicht hat die Stadt da ja Verständnis dafür und man muss nicht mal eine allzu große Gebühr zahlen. Da kann dann der Vermieter auch nichts sagen, wenn das auf öffentlichem Grund statt findet. Blöd nur, wenn man dann die ganzen Sachen herunter tragen muss.
Ansonsten würde ich alternativ vielleicht gewerbliche Händler kontaktieren. Das hängt aber eben auch davon ab, was alles mögliche ist. Vielleicht finden sich ja für echte Sammlersachen ein paar Käufer. Und je nach Art der Sammlung findet sich vielleicht auch ein Enrümpelungsunternehmen, die das kostenlos entgegen nimmt, wenn einige wertvolle Sachen dabei sind. So entstehen zumindest keine Kosten. Aber ob sich das rentiert, kann man so nicht abschätzen, wenn man den Wert der Sammlung nicht kennt.
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