Mieter in Reha und Vermieter will die Wohnung besichtigen

vom 17.06.2014, 11:22 Uhr

Frau X. hatte einen Bandscheibenvorfall ist und ist deshalb zu einer längeren Rehamaßnahme, die weit entfernt von ihrem Wohnort stattfindet. Frau X. ist alleinstehend und hat auch keine Verwandten die vor Ort leben. Die Rehamaßnahme soll mindestens zehn Wochen dauern. Für ihre Post hat Frau X. einen Nachsendeauftrag eingerichtet. Darüber hat Frau X. auch ihren Vermieter benachrichtigt.

Einen Ersatzschlüssel für ihre Wohnung hat Frau X. ihrer Freundin K. gegeben. Auch Frau K. lebt alleine und hat keine Verwandtschaft vor Ort. Nun ist die Mutter von Frau K. verstorben und Frau K. ist nun an den Wohnort der Mutter gereist, um diverse Formalitäten zu klären und wird deshalb auch noch länger nicht am Wohnort sein.

Der Vermieter von Frau X. hat die Handynummer von Frau X. Für Notfälle. Nun ruft der Vermieter Frau X. an, er muss unbedingt in ihre Wohnung. Eine wirklich schlüssige Begründung kann der Vermieter aber nicht bringen. Die Heizung wurde kurz vor der Abreise von Frau X. gewartet, Wasser, Strom und Gaszähler sind im Keller und da kann der Vermieter jederzeit dran. Frau X. vermutet, ihr Vermieter möchte einfach in die Wohnung, um sich umzusehen.

Frau X. hat dem Vermieter gesagt, dass ihre Freundin, die ja einen Ersatzschlüssel hat, einen Trauerfall in der Familie hat und diese deshalb die Wohnung nicht öffnen könnte. Sie bat nun erstmal an, ihre Freundin zu kontaktieren, ob sie vielleicht in nächster Zeit doch am Wohnort sein würde. Die Freundin kann aber zurzeit auf keinen Fall am Wohnort der Mutter weg.

Nun drängt der Vermieter und beruft sich darauf, dass er das Recht habe, die Wohnung zu sehen. Er hätte den Besuch ja nun angekündigt und Frau X. soll entweder dafür sorgen, dass die Wohnung betretbar ist oder er lässt einen Schlüsseldienst auf ihre Kosten kommen und die Wohnungstür öffnen.

Frau X. hat nun verständlicherweise Angst, dass ihr Vermieter in ihren Sachen schnüffelt und sie noch dazu Kosten zu tragen hat, die sie an sich nicht tragen kann. Außerdem befürchtet sie, dass der Vermieter die Tür nur öffnen lässt, es ihm dann aber egal ist, ob die Wohnung verschlossen ist, wenn er sie wieder verlässt. Frau X. hat natürlich in ihrer Wohnung auch Wertgegenstände, die sie ungerne verlieren möchte.

Was kann Frau X. in diesem Fall denn nur machen? Muss sie wirklich dafür Sorge tragen, dass der Vermieter in die Wohnung kann, ohne das er die Begehung begründen kann? Oder ist Frau X. gezwungen die benötigte Rehamaßnahme abzubrechen? Was aber auch heißen würde, dass sie die Kosten der bisherigen Maßnahme selbst tragen müsste, da sie die Maßnahme ja abgebrochen hat.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Frau X bietet dem Vermieter kulanter weise an, dass der in die Wohnung kommen kann, sobald sie wieder zu Hause ist. Vorher geht das schlicht nicht. Mehr muss hierzu nicht gesagt werden. Wenn sich Frau X streiten will, kann sie gerne noch hinzufügen, dass sie gerne wissen will, welches Recht denn hier in Anspruch genommen werden soll, welches angeblich dem Vermieter beliebig Zutritt zu einem Ort verschaffen soll, welcher sogar grundgesetzlich geschützt ist.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Eigentlich muss hier seitens des Vermieters ein triftiger Grund vorliegen, denn ansonsten hat er keinen dringlichen Zutritt zur Wohnung. Einfach nur relativ unwichtige Dinge lassen sich daher auch gut auf einen anderen Termin verlegen. Auch muss die sogenannte Wohnungsbesichtigung seitens des Vermieters auch in schriftlicher Form erfolgen, denn ein Telefonat ist in einen solchen Fall ganz einfach nur als ungültig zu werten.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Der Vermieter hat einfach abzuwarten bis Frau X. selbst oder ihre Freundin mit dem Ersatzschlüssel vor Ort sind. Denn ein begründetes Interesse scheint der Vermieter nicht zu haben. Einfach durch einen Schlüsseldienst darf er die Wohnung nicht öffnen lassen. Diesen darf er nur bei Gefahr in Verzug beauftragen. Wenn also der untere Mieter einen Wasserschaden aus der Wohnung von Frau X. melden würde, dann wäre das eine solche Situation.

Frau X. sollte sich allerdings schriftlich bei ihrem Vermieter melden. In diesem Schreiben sollte stehen, ab wann der Vermieter sich bei ihr zur Terminvereinbarung melden kann. Also keinen genauen Termin für die Rückkehr aus der Reha angeben. Außerdem würde ich noch ankündigen, dass ich rechtliche Schritte einleite, falls die Wohnung in ihrer Abwesenheit geöffnet werden sollte. Und die daraus entstehenden Kosten werden auch gleich schriftlich abgelehnt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Der Vermieter muss seiner Mieterin einen Termin angeben, der der Mieterin passt, wenn sie anwesend sein kann. Da es sich hier nicht um eine notwendige Reparatur handelt und kein Notfall vorliegt, muss der Vermieter sich gedulden, bis er die Wohnung besichtigen kann, so sehe ich das. Sollte der Vermieter in die Wohnung eindringen, ohne die Genehmigung zu haben, kann die Mieterin ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Nur wenn der Mieter die Besichtigung der Wohnung verweigert ohne triftigen Grund, kann der Vermieter vor Gericht in einem Eilverfahren erwirken, dass ihm Zutritt gewährt werden muss. Da Frau X aber einen triftigen Grund hat und der Vermieter keinen Grund angibt, dürfte das hinfällig sein. Frau X soll dem Vermieter per Einschreiben mit Rückschein nochmals mitteilen, dass sie sich in der REHA befindet und er Zutritt bekommt, sobald die REHA beendet ist. Ferner soll sie ihn darauf aufmerksam machen, dass eine Öffnung der Wohnung durch einen Schlüsseldienst zur Anzeige gebracht werden würde.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Falls die Dame Hilfe bei dieser Sache benötigt, da sie ja nicht persönlich vor Ort sein kann bietet sich der Mieterschutzbund an. Dieser übernimmt in dieser Zeit die Klärung mit dem Vermieter und regelt, dass die Dame keine Angst haben muss dass die Wohnung geöffnet wird. Jeder Vermieter bekommt bei dem Namen dieser Institution schon klingelnde Ohren, und er wird ganz schnell nicht mehr so ein dringendes Interesse an der Wohnung haben.

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» 19kitty90 » Beiträge: 573 » Talkpoints: 2,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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