Inhalte und Vorschriften einer Unterhaltsverzichtserklärung
Frau A hat drei Kinder und hat sich von ihrem Mann getrennt. Da sie auf ihren Unterhalt verzichten möchte fragt sie sich, wie sie da vorgehen soll und was sie genau machen soll. Auf den Unterhalt der Kinder kann sie nicht verzichten. Da hat sie sich schon genau erkundigt. Denn den Kindern steht der Unterhalt zu und solange sie nicht selber entscheiden können und das können sie ja nun mal nicht, ist der Vater auch für den Unterhalt verpflichtet.
Welche Inhalte muss so eine Unterhaltsverzichtserklärung haben? Gibt es irgendwelche Formvorschriften dafür? Wo muss Frau A diese Unterhaltsverzichtserklärung abgeben oder muss so was immer gerichtlich gemacht werden? Muss Frau A zu einem Anwalt oder geht das auch so?
Es gibt keine Formvorschriften dafür, wenn man auf den Trennungsunterhalt verzichten will. Allerdings kann man nicht für die Zukunft verzichten, sondern nur für die Vergangenheit. Man sollte es schriftlich vereinbaren, damit man einen Nachweis für alle Fälle hat. Aber wie man es formuliert bleibt den beteiligten Parteien selbst überlassen.
Allerdings muss Frau A erst mal nicht schriftlich verzichten. Es reicht erst mal, wenn sie den Unterhalt für sich nicht geltend macht. Je nach dem wie sich dann die Sache entwickelt kann man für die Vergangenheit noch eine Verzichtserklärung machen. Aber für alle Fälle, falls es finanziell doch mal eng werden sollte, würde ich nicht offiziell verzichten. Denn man kann eine solche Erklärung nur in den seltensten Fällen anfechten.
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