Ab wann Kindergartenanspruch und wann anmelden?
Ich habe neulich einen Bericht im Fernsehen gesehen, bei dem es darum ging, dass den Kindern zwar ein Kindergartenplatz rechtlich zustand, sie aber keinen bekommen haben, weil keine Plätze frei waren. Nun frage ich mich, wann man sich da anmelden muss und ab welchen Alter des Kindes man einen rechtlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Ist dieser rechtliche Anspruch auch für eine Tagesmutter gültig? Bekommt man bei einer Tagesmutter eher einen Platz und wann muss man das anmelden? Was passiert wenn man keinen Platz bekommt, kann man das dann einklagen?
Das Recht auf einen Kindergartenplatz besteht ja schon bei Kindern unter 3 Jahren. Meine Cousine hat Ende letzten Jahres ihren zweijährigen Sohn zum Kindergarten angemeldet. Die Anmeldefrist lief dort Anfang Dezember aus. Im März diesen Jahres hat sie dann die Zusage bekommen, dass ihr Sohn ab Herbst in den Kindergarten gehen darf.
Bei meiner Schwägerin und ihrer einjährigen Tochter war das ähnlich. Wann dort genau die Anmeldung für den Kindergarten war, weiß ich nicht. Ich weiß aber, dass die Kleine zum Herbst in den Kindergarten aufgenommen wurde zu einer 45-Stunden Woche, während der Sohn meiner Cousine nur 25 Stunden pro Woche in den Kindergarten kommen wird.
Leider weiß ich gar nicht, wovon das abhängig ist, wie lange das Kind im Kindergarten bleiben darf. Vermutlich, muss man das bei der Anmeldung angeben, wie lange man sein Kind abgeben möchte. Auch wird hierbei eine Rolle spielen, ob auch genug Personal vorhanden ist, das sich um die Kinder kümmern kann. Da man einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz hat, könnte man theoretisch schon im Fall einer Absage einen Platz einklagen. Aber ich bezweifle, ob das immer klappen wird, wenn Schwärme von Eltern anfangen zu klagen, da es leider nicht genug Kindergartenplätze für alle Kinder in Deutschland gibt.
An sich haben bereits zweijährige Kinder ein Recht auf einen Kindergartenplatz oder auf einen Betreuungsplatz, auch bei einer Tagesmutter. Allerdings lässt sich da im Moment auch nur schwer etwas sagen, die Tendenzen sind unterschiedlich. Auf dem Land bekommt man wohl eher noch einen Kindergartenplatz, in der Großstadt hingegen ist die Wahrscheinlichkeit groß, auch mehrere Monate auf einem Kindergarten- beziehungsweise Betreuungsplatz zu warten. Manche Wartelisten sind dermaßen lang, dass die Eltern sich gegenseitig versuchen, zu übertrumpfen.
Sicherlich kann man sich auch an eine Tagespflegeperson wenden, aber selbst die sind entweder rar gesät oder auch schon überfragt. Da muss man eben schon schauen und sich Gedanken machen, ehe das Kind überhaupt auf der Welt ist. Am besten erfragt man auch einfach, wie voll die Kindergärten und wie belegt die Tagesmütter/ Tagesväter sind.
Ich muss sagen, dass selbst bei uns auf dem Lande es schwierig war, ein dreijähriges Kind unterzubringen. Lang vorher geplant werden konnte diese Aufnahme allerdings nicht.
Also grundsätzlich besteht ja ein Rechtsanspruch auf die Betreuung, auch für Kinder unter 3 Jahren. Wenn es keinen Kindergartenplatz gibt, dann kann man versuchen sich die Betreuung durch eine Tagesmutter bezahlen zu lassen. Dabei hat man aber natürlich nicht auf einen ganz speziellen Platz einen Anspruch, es kann auch mal in einer Großstadt ein Platz am anderen Ende der Stadt sein. Da muss man dann halt mit leben oder sich auf längere Wartezeiten einstellen.
Es kommt aber auch darauf an wo man wohnt. So ist es zum Beispiel in Ostdeutschland eher kein größeres Problem einen Platz zu bekommen, da wartet man eher nur, wenn man besondere Wunschplätze möchte. In den alten Bundesländer dagegen stehen ja noch nicht so viele Betreuungsplätze zur Verfügung, sodass man da auch mal länger als 1 Jahr auf einen Platz warten muss.
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