Was privat von der Steuer absetzen?

vom 23.05.2009, 01:33 Uhr

Mal eine Frage an die Finanzexperten hier: Was kann man eigentlich alles privat von der Steuer absetzen, was gerade noch so und was zum Beispiel überhaupt nicht?

Vor allen Dingen interessiert mich, was z. B. konkret unter Werbungskosten fällt und was unter außergewöhnliche Belastungen - beides scheinen ja recht weite Felder zu sein.

» ZoKi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 06.09.2013, 13:46, insgesamt 2-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Also soweit ich mich auskenne, (BWL 4.Semester), kannst du als Privatperson nur Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Vorausgesetzt du bist steuerpflichtig sprich Volljährig usw. also nur so Sachen wie Kirchensteuer, Unfall- Lebensversicherung.

War die Frage so gemeint oder spezifischer? Bin mir nämlich nicht ganz im Klaren was du mit Privat meinst. Du als Privatperson oder Privatunternehmer? Dies ist nämlich entscheidend für die weitere Einteilung was du absetzen darfst/kannst und was nicht.

Wenn du z.b. Vermieter bist, kannst du theoretisch alles mögliche als Mietaufwand abschreiben lassen. Ein Beispiel: Wenn du dir Privat dann einen neues Handy kaufst kannst du die Steuer als "Mietaufwand" abschreiben lassen.

» JamyOliver » Beiträge: 18 » Talkpoints: 0,00 »


Ja das war so gemeint und der andere Fall würde vielleicht auch eintreten, siehe: Mit Immobilie Steuern sparen.
Ist man als Vermieter also ein Privateunternehmer? Ich bzw. ich und mein Mann sind übrigens beide auch so selbstständig mit jeweils einer eigenen Firma. Danke schon einmal für die Infos, was kann man denn noch absetzen?

» ZoKi » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 06.09.2013, 13:47, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Schön dass hier noch ein Gleichgesinnter zu finden ist der auch erkannt hat dass die Abgabe einer gut ausgefüllten Steuererklärung durchaus mit einem zusätzlichen Monatsgehalt zu vergleichen ist. Allerdings steht am Anfang eine Menge Arbeit ins Haus denn man muss sich mit der Materie vorher beschäftigen und nicht erst wenn der Abgabetermin der Steuerklärung schon fast überschritten ist. Ich hatte mir vor Jahren mal den dicken Konz gekauft, der Autor empfiehlt in seinem Werk wirklich alles Abzusetzen was nur irgendwie möglich ist.

Manchmal muss man ein bischen kreativ sein um das auch machen zu können, mich hat aber die Philosophie des Buches fasziniert auch die unmöglichsten Ausgaben steuerrechtlich zu verwerten. Neben dem Wissen um die Fakten ist es auch erforderlich alle Belege die nur im entferntesten in Frage kommen schon mit Jahresbeginn zu sammeln. Ich habe einen großen Karton der leicht greifbar ist wo meine ganzen Belege und Quittungen sofort abgelegt werden, die Sortierung erfolgt natürlich erst zum Jahresende.

Ich bin Arbeitnehmer und vermiete eine Einliegerwohnung an einen nahen Angehörigen. Damit habe ich schon einige Möglichkeiten mein zu versteuerndes Jahreseinkommen zu drücken. Hier einmal meine Aufstellung was ich so jedes Jahr absetze, allerdings muss ich sagen mit wechselndem Erfolg, es hängt auch stark von dem Bearbeiter und wahrscheinlich auch vom Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung ab.

Erst einmal alle Versicherungen die der Altersvorsorge (Lebensversicherung) und der Gesundheit (Krankenversicherung, Unfall, Berufsunfähigkeit) sowie dem persönlichen Schutz (Privathhaftpflicht und Autohaftpfl.) dienen. Dann spende ich öfters Sachen an die AWO oder das Rote Kreuz. Anstelle die Sachen in die Sammelcontainer zu werfen gebe ich sie persönlich ab und lasse mir eine Spendenbescheinigung ausstellen, das gleiche gilt auch für alte Möbel und Hausrat. Wenn du kirchlich bist dann gehen natürlich auch Beiträge und Spenden, dabei auch nicht die Collekte vergessen, wenn man es nicht übertreibt wird es auch ohne Quittung anerkannt. Die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen sind wirklich bei jedem vorhanden, hierzu zählen auch die Heizungswartung, die jährliche Begutachtung durch den Schornsteinfeger oder der Gardienennäher und die Fahrradreparatur.

Bei den Werbungskosten zählt ein bischen die Kreativität, bei der Entfernungspauschale sollte man wirklich 230 Tage angeben und nicht weniger. Auch schreibe ich mir immer alle Umleitungen und Straßensperrungen auf die so im Laufe des Jahres anfallen, da kommt immer etliches zusammen. Hattest du auf dem Weg zu Arbeit oder von dort nach Hause einen Unfall kannst du die Reparaturkosten auch absetzen, nicht vergessen den Wertverlust durch den Unfall mit aufzuschreiben, der kann beträchtlich sein. Außerdem kauft jeder im laufe des Jahres immer mal eine teure Zeitschrift, Papier, Kalender, Kugelschreiber und so weiter, Kleinvieh macht auch Mist. Ich bin im Büro tätig und brauche das ständig, auch ab und an mal eine neue Aktentasche oder einen Taschenrechner, eine Handykarte oder Zweittelefon für den Bereitschaftsdienst oder Batterien für für meinen Fotoapparat.

Auch muss ich meine Arbeitskleidung pflegen, dafür setze ich so 150 Euro an, Kontoführungsgebühren anteilig 15 Euro weil ja mein Arbeitgeber das Gehalt auf mein Konto überweist und mir dadurch Gebühren entstehen, ab und an mal ein paar Fachbücher. Die meisten kaufe ich über Ebay, da gibt es zwar keine Rechnung mit dem Buchtitel aber die Zahlung ist nachweisbar wenn du verstehst was ich meine. Ab und an muss ich mit meinem PKW auch dienstlich unterwegs sein, hier kann ich die Differenz zu 30 Cent/Km von dem gezahlten Kilometergeld abziehen sowie einen eventuellen Verpflegungsmehraufwand.

Ich habe noch einen dienstlich anerkannten Computer zu Hause, auch hier ist das Finanzamt beteiligt. Neben den Anschaffungskosten kommen auch die laufenden Ausgaben für Tinte, Papier, Software und Internet dazu (letzteres pauschal 20 Euro im Monat ohne Einzelnachweis)

Außergewöhnliche Belastungen zu beantragen lohnen sich kaum, hier ist je nach Familienstand eine Eigenbeteiligung von drei bis fünf Prozent zulässig. Das wären z.B. nicht erstattete Arztrechnungen, Fahrtkosten oder auch eine Erbschaft ohne Erbe aber mit Bestattungskosten. Einfach mal googeln (Was sind außergewöhnliche Belastungen?)

Als Vermieter hast du mehr Möglichkeiten, am besten ist die Vermietung an einen nahen Angehörigen, zum Beispiel den Sohn. Aber Vorsicht, hier darfst du nicht weniger als 70% der ortsüblichen Miete kassieren. Als feste Größe hast du die Abschreibung die sich nach dem Einheitswert richtet und die das Finanzamt festgelegt hat. Dazu kommen eigentlich alle Ausgaben wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Mieterhaftpflicht, Schornsteinfeger, Straßenausbau u.s.w. die nicht umgelegt wurden und natürlich alle baulichen Maßnahmen. Ich hebe alles an Quittungen auf, von der Glühlampe bis zur Tapete für die Flurrenovierung und den Pflanzen für den Vorgarten. Natürlich auch die großen Sachen wie ein neues Dach oder eine neue Heizung. Wenn du im selben Haus wohnst dann musst du zwischen den voll abzusetzenden Kosten (ausschließliche Mieternutzung) und den verhältnismäßig abzusetzenden Kosten unterscheiden (also beim Preis für das neue Dach deinen prozentualen Anteil entsprechend der Wohnfläche abziehen)

Wenn dir das alles zu kompliziert und zeitaufwendig erscheint empfehle ich dir den Besuch bei einem Steuerberater. Kopiere dir deine Erklärung und dann hast du eine Blaupause für das nächste Jahr. Mit der Zeit schärft sich automatisch der Blick dafür. Eine Steuererklärung ist sehr individuell aber generell gilt dass bei einer plausiblen Erklärung vieles möglich ist. Ich hatte neulich meinen Fotoapparat und die Batterien abgesetzt weil ich ihn für die Arbeit brauche, auch ein Selbstständiger erstellt damit vielleicht seine Angebote oder ein Außendienstmitarbeiter fotografiert damit die Situation beim Kunden (Maschinenhalle), alles ist möglich. Ich wünsche dir viel Spaß dabei.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Grundsätzliche besteht für Kosten der Lebensführung nach § 12 EStG ein Abzugsverbot. Zu den außergewöhnliche Belastungen gehören Beerdigungskosten, Krankheitskosten ab einer bestimmten Höhe, Unterhaltskosten oder Pauschbeträge für Behinderte. Werbungskosten kann man bei verschiedenen Einkunftsarten geltend machen und diese müssen in direktem Zusammenhang mit der jeweiligen Einkunftsart stehen.

Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören dazu unter anderem die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Fortbildungskosten, Kosten für Dienstreisen, Fachliteratur, Gewerkschafts- oder Kammerbeiträge oder auch die Kosten für doppelte Haushaltsführung.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 26.04.2014, 21:03, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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