Kaufen und verkaufen im Internet wann steuerpflichtig?

vom 03.08.2010, 21:52 Uhr

Es war immer schon so dass wir auf dem Flohmarkt kaufen und verkaufen und uns so die Haushaltskasse aufbessern. Nun hat mir vor ein paar Tagen jemand gesagt dass man das versteuern muss wenn man regelmäßig auf dem Flohmarkt Einkünfte erzielt.

Das kann doch nicht stimmen oder doch? Es sind doch nur ein paar hundert Euro die man damit verdient und man verkauft ja nur das was man eh schon mal bezahlt hatte?

» QelThelas » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Da würde ich mich an die einfache Regel halten, dass das Finanzamt nur dann ins Boot geholt werden muss, wenn der Handel gewerblich ist! Werden regelmäßig gebrauchte eigene Waren verkauft, die man selbst nicht mehr braucht, fällt dies wohl nicht unter gewerblichen Handel. Hier kann außerdem unterstellt werden, dass regelmäßig ein Verlust erwirtschaftet werden. Denn wer sich z.B. eine Tasche für 100 Euro kauft und die dann nach zwei Jahren auf dem Flohmarkt für 10 Euro verkauft, würde sonst die verlorenen 90 Euro beim Finanzamt auch geltend machen wollen. Dabei spielt die Menge eigentlich keine Rolle! Weder die Anzahl der zu verkaufenden Dinge noch der gemachte Umsatz.

Wohingegen man spätestens dann gewerblich handelt, wenn man selbst Dinge ausschließlich mit der Absicht aufkauft oder herstellt, um sie später gewinnbringend zu verkaufen. Und das ist auch dann gewerblich, wenn es nur ein Produkt ist oder nur ein Mal im Jahr vorkommt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat im Prinzip Recht, nur:

derpunkt hat geschrieben:Werden regelmäßig gebrauchte eigene Waren verkauft, die man selbst nicht mehr braucht, fällt dies wohl nicht unter gewerblichen Handel.

Wenn auf dem Flohmarkt regelmäßig gehandelt wird, egal ob gebraucht mit Verlust oder Neuware kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen. Dazu kommt, dass der Gewinn hier auch bei Einmalverkäufen unter 512 Euro nach Abzug aller Kosten liegen muss - ansonsten muss (auch nachträglich machbar) ein Reisegewerbe angemeldet und das ganze versteuert werden.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Grundsätzlich zählt die Gewinnerzielungsabsicht. In Deutschland darf man noch 410 Euro im Jahr nebenbei verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Es gibt zwar diverse Urteile vom Bundesfinanzhof (BFH) zu diesem Thema, aber letztlich kommt es auf den Einzelfall an. Beim Verkauf von Neuware mit Gewinn kann schon ab dem ersten Artikel ein Gewerbe vermutet werden und wer lauter seltene Briefmarken oder ähnliches versteigert, wird sich über Interesse von Seiten des Finanzamts nicht zu wundern brauchen. Ich gehe allerdings davon aus, dass sich unterhalb eines 5stelligen Betrages kaum jemand die Mühe machen wird, genauer hinzusehen. Dafür ist der Aufwand zu groß.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



In dem Fall sehe ich schon ein gewerbliches Handeln, weil man ja Ware kauft, die man wieder verkaufen will. Und das wird man nur mit Gewinn machen wollen. Um ein Verlustgeschäft zu machen, wird niemand etwas kaufen, was er dann für weniger Geld veräußern will. Damit ist schon mal ein Gewerbeschein fällig, weil hier eindeutig eine Gewinnabsicht vorliegt.

Ob man damit nur zwei Euro im Monat Gewinn macht oder mehrere hundert Euro, ist nur für die Steuer interessant. Aber eben nicht für die Frage ob man gewerblich handelt oder rein privat. In hier genannten Fall geht es ja um mehrere hundert Euro pro Monat und die sollte man nicht auf Dauer am Finanzamt vorbei verdienen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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