Darf ich einen Wachhund von der Steuer absetzen?

vom 08.03.2013, 00:50 Uhr

Ich bin freiberuflich tätig und habe in meinem Arbeitszimmer viele vertrauliche Unterlagen. Daher überlege ich, mir einen Wachhund anzuschaffen, der speziell das Arbeitszimmer bewachen soll.

Darf ich dann eigentlich den Hund von der Steuer absetzen? Ich kaufe ihn nur für meine beruflichen Zwecke. Eigentlich müsste ich dann die Anschaffungskosten, die Hundeschule und den Unterhalt des Hundes von der Steuer absetzen können. Ich darf ja auch beispielsweise einen Tresor in meinem Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 08.03.2013, 00:51, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Unter bestimmten Umständen kann man einen Hund tatsächlich von der Steuer absetzen. Diese Kriterien sind aber sehr streng. Hier stehen die Voraussetzungen. Ich persönlich finde es außer in reinen tierbezogenen Branchen komisch. Als Nächstes kommt dann noch, dass man sein Tier gemäß AfA abschreiben kann.

» Bassaufdreher » Beiträge: 393 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Grundsätzlich gehören die Kosten des Hundes zur privaten Lebensführung. Die Bewachung eines Arbeitszimmers als Grund anzugeben, würde den Finanzbeamten wohl eher verärgern und misstrauisch machen und deshalb würde ich solche Späße besser sein lassen. Ein Wachhund für den eigenen Betrieb, vor allem, wenn er abgelegen ist, dürfte dagegen recht plausibel sein und es ist immer die Frage, wie genau ein Finanzbeamter sich die Sache ansieht.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich denke nicht, dass man einen Hund von der Steuer absetzen kann und ihn nur zu kaufen um einen Raum zu bewachen finde ich ehrlich gesagt sehr naiv und bescheuert. Immerhin ist es ein Lebewesen um das es geht und kein Gegenstand. So ein Hund wird 15 Jahre und älter und man sollte schon auch Sicherheiten für so einen Hund haben und ihn auch wirklich wollen. Steuerlich ist es lächerlich einen Hund als Wachhund zu bezeichnen, weil er ein Zimmer bewacht und aufpasst, dass da niemand hinein kommt. Es wird sicherlich auch vom Finanzamt so gesehen, dass man als Freiberufler mit einem Arbeitszimmer keinen Wachhund absetzen kann und braucht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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