Steuern bei einem Lehrling

vom 28.06.2011, 13:24 Uhr

Ich fange am 01. August meine Ausbildung in Niedersachsen als Maurer an. Laut Internet verdiene ich im ersten Ausbildungsjahr pro Monat 632€ , im zweiten Jahr pro Monat 971€ und im dritten Jahr 1227€ pro Monat. Viele sagten mir, dass ich nun in der Steuerklasse 1 bin.

Kann mir jemand erklären, was das nun für mich heißt, wie viel ich von meinem Gehalt abgeben muss und ob man daran etwas ändern kann? Kenne mich nun leider überhaupt nicht mit dem Staat und dem Recht aus.

» Klapersaki » Beiträge: 39 » Talkpoints: 20,26 »



Die Steuern werden automatisch abgezogen und dagegen kannst Du nichts tun, ausser Deine Belege zu sammeln und nächstes Jahr eine Steuererklärung anzufertigen. Bei der sind dann Daten wie Arbeitswege, Arbeitskleidung und so weiter anzugeben. Dadurch kannst Du etwas wiederbekommen, was sich schon lohnen kann.

Ändern wirst Du an den Steuerabgaben nichts ändern können, es sei denn, Du heiratest und änderst dadurch die Steuerklasse. Die Abgaben würden dann etwas weniger ausfallen.

Anhand Deiner Gehaltsdaten weiss ich nun nicht, ob es sich um ein Brutto- oder um ein Nettolohn handelt. Bei dem ersten Jahresgehalt jedoch kann es sein, dass die Steuerabgaben gar nicht vorhanden sind, sondern nur die sozialen Beiträge abgezogen werden, also Krankenkasse, Pflegeversicherung, Rentenbeiträge und Arbeitslosenversicherung.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Für Deine Ausbildungsvergütung im ersten Jahr wirst Du ausser Sozialabgaben (in Summe sollten das 20,875% sein, wenn Du kein Kind hast, wovon ich bei Steuerklasse 1 mal ausgehe) keine weiteren Abzüge haben.

Steuern werden erst ab 800 (?) Euro fällig, daher zahlst Du im zweiten Jahr zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen auch Lohnsteuer. Diese beläuft sich bei diesem Einkommen auf etwa 10 Euro im Monat. Im dritten Jahr sollten die Lohnsteuer/Soli/Kirchensteuer dann bei 55 Euro im Monat liegen.

Ändern kann man an den Abzügen relativ wenig. Wie schon erwähnt, kann man per Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich seine Aufwendungen als Arbeitnehmer gegenüber dem Finanzamt geltend machen und bekommt dann eventuell eine Erstattung.

Bei hohen Erstattungen besteht außerdem die Möglichkeit, sich einen Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen zu lassen. Dieser wird dann von der zu zahlenden Steuer monatlich abgezogen und mindert so die monatlichen Abzüge. Am Jahresende wird dann aber bei der Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich genau geprüft, ob die Steuerlast nicht doch höher war und man muss eventuell etwas nachzahlen. So oder so kommt man um die Steuer nicht herum.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Um diese Erstattungen zu kriegen muss ich also Belege von allen Dingen die ich kaufe, wie z.B. Arbeitskleidung, Sprit für den Fahrtweg und Lehrmaterial (Berufsschule) aufheben und in einer Steuererklärung zusammen fassen? Erhalte ich dann die komplette Mehrwertsteuer zurück?

Das würde sich sicherlich für mich lohnen, verschenken will ich nichts. Wenn ich die Möglichkeit habe, warum denn nicht? Oder ist das ganze alles nicht so einfach?

» Klapersaki » Beiträge: 39 » Talkpoints: 20,26 »



Für Arbeitskleidung beispielsweise gibt es, soviel ich weiss, einen Pauschalbetrag. Arbeitswege werden einmal berechnet und so weiter. Da solltest Du schon die Dinge aufheben. Am besten legst Du Dir gleich einen Ordner an, damit Du es nächstes Jahr griffbereit hast, wobei ich ebenfalls meine, dass Du für das erste Lehrjahr nichts erstattet bekommst. Da wirst Du aufgrund der Untergrenze, die um die 800 Euro liegen müsste, sowieso keine Lohnsteuer bezahlt und die ist ausschlaggebend für eine Steuererstattung.

Am besten schaust Du mal bei Google nach, was Du gegebenfalls noch alles absetzen kannst. So aus dem Kopf weiss ich es nicht mehr. Aber es sind nicht wenige Sachen, die man zumindest mit angeben kann. Das wird mit der Zeit immer mehr werden. Vielleicht suchst Du dann, wenn es so weit ist, einen Lohnsteuerverein auf - Steuerberater wäre auch möglich, die sind aber wesentlich teurer oder Du fragst Deine Eltern, wie sie es handhaben.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge


Bei den geringen Beträgen, die als Steuern abgezogen werden, wird es am Anfang wohl fast schon ausreichen, die Wege zur Berufsschule, bzw. zur Arbeitsstätte anzugeben. Ist natürlich von der Strecke abhängig. Für diese Wege werden Pauschalbeträge pro zurückgelegtem Kilometer für eine Strecke am Tag angerechnet. Wenn Du tatsächlich höhere Kosten nachweisen kannst, ist es auch möglich, diese anzugeben. Eine Haftpflichtversicherung kann übrigens auch geltend gemacht werden. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann man auch mit der Pauschale abgelten, hier könnten aber Belege durchaus mehr bringen.

Den Pauschalbetrag für Arbeitskleidung kann man ansetzen, auch hier gilt aber, wenn höhere Kosten nachgewiesen können, kann man diese statt der Pauschalbeträge angeben. Arbeitskleidung muss übrigens auch mal gereinigt werden, dafür kann man auch Kosten geltend machen, auch als Pauschalbetrag oder nachgewiesen mehr. Die Mehrwertsteuer bekommst Du übrigens nicht zurück, lediglich Dein zu versteuerndes Einkommen kannst Du mit Angabe Deiner Werbungskosten (das sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Berufsausübung stehen) mindern, um dann eventuell zuviel gezahlte Lohnsteuer erstattet zu bekommen.

Wenn Du zum Beispiel ein Einkommen von 12.000 € (1.000 € monatlich) hast und darauf jeden Monat Lohnsteuer zahlst, hast Du mit der Steuererklärung die Möglichkeit, dieses Einkommen zu mindern, indem Du Deine Kosten geltend machst. Bis etwa 9.600 € (800 € monatlich) zahlt man keine Lohnsteuer, die Differenz zu Deinem Einkommen wird versteuert. Wenn Du nun Kosten nachweisen kannst, die Dein Einkommen unter die 9.600€ mindern (also rund 2.400 € in dem Beispiel) würdest Du auch alle gezahlten Steuern zurückbekommen, entsprechend weniger natürlich, wenn Deine Werbungskosten darunter liegen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Es dürfte sich hierbei um Bruttobeträge handeln und für die Sozialversicherung fallen ungefähr 25 Prozent Abzüge an. Steuern fallen erst ab dem zweiten Lehrjahr, wobei Lehr- und Kalenderjahr nicht ein- und dasselbe sind und du deshalb einiges erstattet bekommst, wenn du auch ohne höhere Werbungskosten eine Steuererklärung abgibst. Mit einem Steuerprogramm müsstest du dies allerdings auch hinbekommen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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