Wann erfolgt Lohnsteuerjahresausgleich?

vom 30.12.2012, 20:55 Uhr

In diesem Thread habe ich von Herrn A berichtet, der bei Arbeitsbeginn mit einer falschen Lohnsteuerklasse berechnet wurde. Da die Firma ihm die zuviel gezahlten Steuern nicht zurückzahlen konnte/durfte, möchte er diese nun direkt vom Finanzamt zurückfordern. Das bedeutet, dass er erstmals eine Steuererklärung schreiben muss. Oder gibt es noch andere Wege?

Herr A war den Großteil des Jahres arbeitslos, hatte zum Jahresanfang kurze Zeit einen Job, wo er aber kaum Steuern zahlte und auch vermutlich nichts abgesetzt werden kann. Es geht also hauptsächlich, um die zuviel gezahlten Steuern aufgrund der falschen Abrechnung.

Wann kann Herr A seine Steuererklärung schreiben und wie lange dauert es dann bis Herr A mit der Rückzahlung rechnen kann? Diese müsste ja in jedem Fall erfolgen, zumindest über den Betrag der zu viel gezahlten Steuer aufgrund der falschen Lohnsteuerklasse. Gibt es irgendeine vereinfachte Erklärung, die Herr A ausfüllen kann? Eigentlich muss er ja lediglich die Abrechnung mit der falschen Steuerklasse einreichen, aber das reicht vermutlich nicht aus oder?

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» Trisa » Beiträge: 3169 » Talkpoints: 61,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Da es in Deutschland nun mal üblich ist, dass man sich die entsprechenden Formulare im Internet oder im Rathaus/beim Finanzamt besorgt und entsprechend ausfüllt, wird sich das Finanzamt wohl herzlich krank lachen, wenn der Herr dort mit seiner falschen Lohn- und Gehaltsabrechnung aufschlägt. Ein Lohnsteuerjahresausgleich umfasst immer zwölf Monate.

Dabei werden die Einkünfte eines ganzen Jahres berücksichtigt und auch Zahlungen erfasst, die während der Arbeitslosigkeit oder einer Krankheit bezogen werden. Deshalb macht man die Erklärung im Folgejahr. Beispielsweise, wenn der Arbeitgeber eine Jahresbescheinigung erteilt hat.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Normalerweise kann man die Steuererklärung sofort machen, wenn man die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber bekommen hat. Das kann schon im Januar sein, kann sich aber auch bis März hinauszögern, je nachdem wie schnell der Arbeitgeber beim Ausstellen der Bescheinigung ist.

Ein solcher Sonderfall mit einer falschen Lohnsteuerklasse sicherlich eine Sonderbehandlung benötigt und daher länger dauert. Wenn man die Steuererklärung schon sehr früh abgibt geht die Bearbeitung meist auch sehr schnell. Ich hatte schon Zeiten zwischen einer Woche und drei Monaten, je nachdem wann ich abgeben habe und wieviel Bearbeitungsaufwand durch Sonderangaben notwendig waren.

Die Steuererklärung würde ich über ELSTER machen, diese wird meistens recht schnell bearbeitet. Die neueste ELSTER-Version für das aktuelle Jahr kommt normalerweise Mitte/Ende Januar, so lange muss man sich also wenigstens gedulden, auch wenn man alle Unterlagen vielleicht schon vorher fertig hat. Aber meiner Meinung nach lohnt es sich trotzdem, die Steuererklärung elektronisch abzugeben, da im Finanzamt einige Bearbeitungsschritte wegfallen und so die Bearbeitung sicher schneller geht als eine Papier-Steuererklärung.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Da der Arbeitnehmer sowieso nicht das ganze Jahr über bei einem Arbeitgeber beschäftigt war und Lohnersatzleistungen bezogen hat, muss er eine Steuerklärung anfertigen und ohne Fristverlängerungsantrag bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben. Sobald der Arbeitnehmer die Bescheinigungen für seine Steuerklärung zusammen hat und das Arbeitsamt und der Arbeitgeber die elektronischen Meldungen gemacht haben, kann er seine Steuerklärung anfertigen und beim Finanzamt abgeben, wobei diese dann die Steuerklärung je nach Verfügbarkeit eines Sachbearbeiters bearbeiten, was einen Monat oder länger dauern kann.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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