Wo bekommt man eine NV-Bescheinigung, wer hat wann Anspruch?

vom 23.02.2013, 14:12 Uhr

In Fernsehberichten ist immer mal wieder von einer Nichtveranlagungsbescheinigung die Rede. Diese erhält man wohl dann, wenn das zu versteuernde Einkommen nicht besonders hoch ist. Hier gibt es verschiedene Beträge, die bei Alleinstehenden oder Verheirateten gelten. Kennt ihr euch eventuell etwas besser mit diesem Thema aus?

Wendet man sich diesbezüglich an seine Bank und diese Bescheinigung wird dann automatisch nach dem Vorlegen von Unterlagen erstellt? Oder wird eine Nichtveranlagungsbescheinigung woanders beantragt? Wer erhält denn eigentlich eine solche Bescheinigung und wie oft muss sie neu beantragt werden?

» emily erdbeer » Beiträge: 564 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Die Nichtveranlagungsbescheinung besagt, dass du keine Steuern bezahlen muss, weil du zu wenig verdienst. Du brauchst sie beispielsweise, wenn du Einkommen aus Kapitalvermögen hast, dass zwar den Freibetrag übersteigt, aber insgesamt mit deinem übrigen Einkommen den Grundfreibetrag nicht. Jeder kann diese Bescheinigung beantragen. Da sie die Steuer betrifft, gibt es sie beim Finanzamt.

Mein Vater hatte solche Bescheinigung, als er Rentner war, aber noch ein bisschen dazu verdient hatte. Es war aber so wenig, dass er das nicht versteuern musste (damals war das so).

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Die Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt man beim Finanzamt und sie gilt auf 3 Jahre. Sie kann zwar auch für juristische Personen beantragt werden aber zumeist sind die Antragsteller natürliche Personen, deren Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages von 8.000 Euro bei alleinstehenden oder 16.000 Euro bei Verheirateten liegen.

Dies trifft vor allem auf Rentner zu und er ist insbesondere dann sinnvoll, wenn deren Freistellungsaufträge bei Kapitaleinkünften nicht ausreichen aber das Gesamteinkommen trotzdem unterhalb des oben genannten Grundfreibetrages liegt.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 20.04.2014, 21:50, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


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