Fahrtkosten geltend machen - Tankbelege mit einreichen?

vom 28.11.2012, 23:51 Uhr

A hat seit einigen Wochen eine Arbeit die 100 km entfernt ist und kann ja somit auch gut die Fahrtkosten geltend machen, wenn er die Steuern macht. Nun meinen einige, dass er dafür die Tankbelege aufheben muss und andere meinen, dass das Unsinn ist. Muss A die Tankbelege mit einreichen? Das wäre doch unsinnig, weil er ja auch privat mit dem Auto fährt und nicht nur zur Arbeit. Wie trägt er denn dann glaubwürdig die Kilometer ein?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



A muss bei seiner Einkommenssteuererklärung ja seinen Arbeitsort angeben. Dazu auch wie viele Tage pro Woche er die einfache Strecke fährt. Meist hat man ja eine Arbeitswoche von fünf Tagen. Dazu gibt er eben die Entfernung an und wie er zur Arbeit kommt. In dem Fall halt den privaten PKW. Tankbelege muss A dabei nicht einreichen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Tankbelege müssen bei einer Steuererklärung nicht gesammelt werden. Dafür gibt es ja die Pendlerpauschale, in dem man nur die Entfernung zum Arbeitsort angibt. In dieser Pauschale sind dann schon alle Kosten enthalten, die ein Auto im Laufe eines Jahres verursacht, d.h. auch Reparaturen und Abnutzungen sind in dieser Pauschale enthalten. Alternativ kann man natürlich auch alle Kosten mit Belegen nachweisen, aber es dürfte schwierig werden, das Finanzamt dazu überzeugen, dass alle Tankquittungen nur von der Fahrt zur Arbeit herrühren. Ein Privatanteil ist mit Sicherheit immer dabei.

» kowalski6 » Beiträge: 3399 » Talkpoints: 154,43 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Eine Vorlage der Tankbelege bei dem zuständigen Finanzamt ist bei einem angestellten Arbeitnehmer nicht möglich. Für den entstandenen Aufwand des Arbeitnehmers hat der Gesetzgeber die Entfernungspauschale geschaffen.

Anders sieht es natürlich bei Selbständigen aus, die ein Wahlrecht haben, ob sie eine Pauschale für die gefahrenen Kilometer oder die tatsächlich entstandenen Kosten ansetzen möchten. Dabei werden dann auch alle weiteren für das Auto angefallenen Kosten steuerlich berücksichtigt.

» banana07 » Beiträge: 28 » Talkpoints: 10,39 »



Unbedingte Pflicht ist es nicht die Tankbelege aufzuheben, es kann aber durchaus sinnvoll sein um bei entsprechenden Nachfragen des Sachbearbeiters im Finanzamt gewappnet zu sein. Niemand weiß wie akribisch oder gelaunt der zuständige Bearbeiter gerade sein wird, gerade bei Steuerpflichtigen die bisher keine oder nur eine geringe Pendlerpauschale geltend gemacht haben kommen immer mal gerne Nachfragen. Sicherlich sind 100 Kilometer täglich nun kein wirklich großer Posten, aber mit steigender Entfernung können auch die Beamten misstrauischer werden. Wer dann nicht beweisen kann dass er tatsächlich täglich gependelt hat der kann mit ziemlicher Sicherheit damit rechnen dazu verdonnert zu werden zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen. Das ist extrem aufwendig und muss nicht sein.

Ich persönlich fahre täglich 30 Kilometer und ich halte alle Bankquittungen vor. Direkt abgefordert hat man sie bei mir noch nicht, aber ich musste schon öfters alle geltend gemachten Werbungskosten mit Nachweisen belegen und dazu gehören dann streng genommen auch die Tankbelege. Möglich sind natürlich auch das TÜV-Gutachten und die Rechnungen von den Durchsichten aufzubewahren weil dort auch der Kilometerstand notiert wird. Es ist einfach besser gleich alles belegen zu können. Die Pendlerpauschale ist leicht verdientes Geld und in der Summe meistens ein richtig großer Happen. Das ist ein Posten mit dem ich persönlich regelmäßig rechne und wenn der so einfach gestrichen wird dann tut mir das richtig weh. Im Nachhinein ist es einfach nur schwer zu beweisen dass tatsächlich die Strecke täglich gefahren wurde.

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» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Das mit den Tankbelegen ist völliger Unsinn, da die Fahrtkosten pauschal geltend gemacht werden. Was den Finanzbeamten wirklich interessiert, ist, ob die Entfernung stimmt und An- und Abfahrtsort mit Wohnsitz des Arbeitnehmers und dem Sitz des Arbeitgebers übereinstimmen. Es wäre natürlich etwas unpraktisch, wenn du in einer Fahrgemeinschaft wärst und ein Mitglied dieser Fahrgemeinschaft würde in seiner Steuererklärung deinen Namen angeben und die Tatsache, dass er zusammen mit dir auf die Arbeit fährt, während in deiner Steuererklärung nichts davon steht. Dann gäbe es tatsächlich Schwierigkeiten.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich habe auch mal davon gehört, alle Belege aufzubewahren. Darunter dann auch die Tankbelege. Man kramt sich damit aber nur vor. In den letzten Jahren habe ich nur die Entfernungspauschale geltend gemacht und musste die Belege auch nicht nachweisen. Von daher braucht man sie nicht zu sammeln. Ich mache es dann aber doch hin und wieder und der Stapel wird immer höher. Ich muss mich einfach nur ermutigen, dass ich diese Zettel nicht immer aufbewahre, denn als Arbeitnehmer lohnt sich nur die Entfernungspauschale, das Sammeln von Tankbelegen kann man sich dann sparen. Andere Belege sollten eher behalten werden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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