Erbe eines Hauses - Wie verhält es sich damit?

vom 03.03.2014, 19:25 Uhr

Angenommen die Großeltern wohnen in einem Eigenheim. Die Sache mit dem Erben bei Tod der Großeltern ist ja immer so eine Sache. Nun würde die Erbschaft in Betracht kommen. Weiterhin angenommen ist das Haus wertlos und nur mit Schulden besetzt. Schlagen nun alle Kinder das Erbe aus, wird es an die Enkelkinder weiter gegeben, schlagen sie es auch aus, so ist es halt rechtlich gesehen, das Haus vom Staat.

Wie verhält es sich aber im umgedrehten Sinne? Das Haus ist immer noch wertlos, aber ein Kind nimmt das Erbe an. Damit hat ja das Enkelkind damit noch nichts zu tun. Wie geht es dann aber beim Tod des Kindes weiter. Muss das Enkelkind, wenn es das Erbe des Vaters oder des Mutters, also des Kindes der Großeltern, annimmt, die Schulden (angenommen das Haus ist immer noch mit Schulden belastet!) abbezahlen? Oder kann das Kind dieses Erbe, also das Haus auschlagen? Oder gehört dieses dann rechtlich gesehen zum Besitz des Vaters oder der Mutter? Hat jemand vielleicht schon einmal ein ähnliches Verfahren gehabt?

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das Haus ist somit im Besitz des Kindes, also deines Vaters. Warum sollte es einen Unterschied machen, woher er das Haus hat. Viele Leute erben das Haus ihrer Eltern und sterben dann Jahrzehnte später selber. So wechseln viele Häuser etliche Male die Besitzer. Es gibt keinen Grund, dieses Haus dann aus dem Besitz auszuschließen oder gesondert zu behandeln. Wenn du das Erbe deines Vaters ausschlägst, betrifft das auch das Haus und du kannst nicht das Erbe annehmen, aber das Haus ausschlagen.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


@Bienenkönigin: Danke für deine schnelle Antwort. Auch wenn es mich selbst nicht betrifft. Ich hatte halt diese fiktive Frage, die ich geklärt haben wollte. Ich stelle mir das nur schwierig vor, wenn das eigentliche Erbe des Vaters positiv ist, nur das Haus dazu beitragen würde, wenn es mit Schulden belastet ist, das Erbe auszuschlagen. Aber wahrscheinlich muss man sich dann selbst entscheiden. Und jeder entscheidet anders, sodass es nicht eine klare Linie gibt, was nun richtig oder falsch ist.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



In dem Moment, wo jemand etwas erbt, ist es in seinem Besitz. Das ist genauso, als hätte er es gekauft oder geschenkt bekommen.

Wenn die Enkelkinder noch minderjährig sind, können die Eltern das Erbe für sie nur ausschlagen, wenn das Vormundschaftsgericht zustimmt. Es gibt wahrscheinlich einen Grund, dass die Eltern das Erbe ausschlagen, sodass es wahrscheinlich sinnvoll ist, dass es die Enkel auch ausschlagen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Wenn zum Beispiel das Haus den Eltern des Vaters gehört und er dieses Erbe annimmt, dann ist es erst mal sein Besitz. Nach seinem Tod erbt seine Frau und seine Kinder. Die Frau erbt die Hälfte und die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt, sofern es mindestens zwei sind. Schlägt nun ein Kind seinen Anteil aus, wegen der Schulden wird das auf die anderen Erben aufgeteilt, wenn sie die Erbschaft annehmen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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