Generalschlüssel nachmachen nur mit Sicherheitskarte?
Wir wohnen in einem Haus, wo der Etagenschlüssel der gleiche ist, wie unser Haustürschlüssel. Wir kommen auch in unsere Kellerräume mit ein und dem gleichen Schlüssel. Dennoch passen die Schlüssel der Nachbarn nicht bei uns in die Etagentür. Diese Generalschlüssel kann man auch mit einer Sicherheitskarte nachmachen lassen, wenn man mit dem Hausverwalter spricht und es auch bezahlt.
Nun meinte unsere Nachbarin, dass es nicht wahr wäre. Man könnte auch zum Schlüsseldienst gehen und wenn man nachweist, dass man dort wohnt, wird auch ein Schlüssel nachgemacht. Sie hätte das angeblich in ihrer vorigen Wohnung auch so gemacht.
Ich kann mir das nicht vorstellen und ich frage mich, ob es wirklich auch ohne oder nur mit Sicherheitskarte geht. Der Hausverwalter meinte beim Einzug, dass er eine Sicherheitskarte hat und dass nur er mit der Karte auch einen Schlüssel nachmachen kann. Was ist nun richtig?
Ich kenne es nur so, dass derartige Schlüssel von Schließanlagen ausschließlich mit der Sicherheitskarte angefertigt werden dürfen. Meistens kann der einzelne Mieter dies nicht mal selbst machen lassen, sondern muss einen Nachschlüssel bei der Hausverwaltung beantragen.
Wobei ich auch nicht ausschließen möchte, dass es einige Schlüsseldienste gibt, die nicht immer korrekt handeln.
Normalerweise braucht man dazu die Erlaubnis vom Vermieter. Alles andere ist illegal. Es kommt auch darauf an, warum man den Schlüssel nachmachen lassen möchte. Hat man ihn nämlich verloren, dann muss man sogar den Austausch der Schlösser aller Betroffenen bezahlen. Ist es nur ein zusätzlicher Schlüssel für ein Familienmitglied, muss man diesen beim Vermieter beantragen, der ihn beim Auszug zurückfordert.
Ich kenne allerdings einen Geheimtipp für einen Schlüsseldienst, der nicht so genau darauf achtet, aber den verrate ich natürlich niemandem.
Wie bereits bestätigt wurde, muss man, wenn man einen zusätzlichen Schlüssel anfertigen lassen möchte, dies über den Vermieter machen. Eine selbstständige unternehmende Anfertigung ist illegal und kann hart bestraft werden. Denn wenn man einen Schlüssel anfertigen möchte, muss man den Vermieter in Kenntnis setzen und die Aktionen dürfen nur über ihn laufen.
Aber solange der Vermieter nicht mit seinem eigenen Schlüssel in eure Wohnung kommt, ist es nicht notwendig, sich einen Schlüssel anzufertigen. Außer man braucht einen weiteren Schlüssel dann ist es was anderes. Denn laut Mietrecht ist es, sodass die Schlösser so sein müssen, dass der Vermieter mit seinem eigenen Schlüssel nicht rein kann. Aber es gibt Ausnahmen, wo der Vermieter mit einem Generalschlüssel in eure Wohnung darf. Dabei muss er euch informieren, wenn er in die Wohnung geht.
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