Kind von eineiigem Zwillingsmann wie Vaterschaft ermitteln?
Eineiige Zwillinge haben ja die gleiche DNA. So habe ich mal gehört, dass man, wenn eine Frau ein Baby von einem Mann bekommt, der einen eineiigen Zwillingsbruder hat, man nicht feststellen könnte, wer von den beiden der Vater ist und im Zweifelsfalle bekommt die Frau nicht einen Cent Unterhalt, weil man nicht nachweisen kann, wer der Vater ist, wenn sie mit beiden Männern ein Verhältnis hatte. Sei es unbewusst oder bewusst. So habe ich es mal in der Zeitung gelesen.
Kann man wirklich gar nicht nachweisen, wer der Vater nun wirklich ist? Was ist, wenn in so einem Falle wirklich die beiden potentiellen Väter angeben was mit der Frau gehabt zu haben. Wie wird dann der Unterhalt berechnet? Ist das für das Kind dann unmöglich wirklich zu wissen, wer der Vater ist? Oder spielt heutzutage noch mehr als die DNA eine Rolle bei der Ermittlung des Vaters?
Im Laufe des Lebens kommt es bei jedem Menschen zu Mutationen im Erbgut. Deshalb ist das Erbgut auch von eineiigen Zwillingen irgendwann nicht mehr vollkommen identisch. Sequenziert man nun sowohl das Erbgut des Kindes, als auch das der Mutter und der beiden als Vater (hier am sichersten aus einer Spermaprobe) in Betracht kommenden eineiigen Zwillingen jeweils komplett, anstatt nur einige Genorte, wie es bei einem 'normalen' Vaterschaftstest üblich ist, so ist es relativ sicher, dass man bei Vater und Kind einige gleiche Mutationen im Erbgut findet (die, die vom Vater an das Kind vererbt wurden), die die Mutter und der andere Zwilling nicht besitzen. Das Verfahren ist zwar (zeit)aufwändig und kostenintensiv, lässt aber dem Kind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den richtigen Vater zuordnen.
Kann durch eine derartige Untersuchung des Erbgutes ausnahmsweise doch nicht ein Zwilling als Vater bestimmt werden und keiner der beiden erkennt die Vaterschaft an, so springt der Staat ein. Hier wird allerdings nur 6 Jahre lang und längstens bis zum zum vollendeten 12.Lebensjahr des Kindes Unterhalt, dessen Höhe sich auch in diesem Fall aus der sog. Düsseldorfer Tabelle ergibt, bezahlt. Ein Sonderfall liegt vor, wenn die Kindesmutter mit einem der Zwillinge zum Zeugungszeitpunkt verheiratet war: Hier geht die Rechtsprechung regelmäßig von einer Vaterschaft des Ehemannes aus, wenn diese nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann.
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