Zählen kleinwüchsige Menschen wirklich als behindert?
Wie ich in anderen Threads schon geschrieben habe, ist die kleine Tochter von Bekannten kleinwüchsig. Sie ist zwei Jahre und wird wohl auch im Alter ein wenig beeinträchtigt sein. Aber schon jetzt wird die Mutter mit der "Behinderung" des Kindes konfrontiert. Wie ich hier schon schrieb
Regelkindergarten will kleinwüchsiges Kind nicht aufnehmen hat sie schon Schwierigkeiten mit der Aufnahme im Regelkindergarten.
Zählen denn kleinwüchsige Menschen, die geistig wirklich fit sind und sonst keine Beeinträchtigung haben als behinderte Menschen? Wieso behandelt man schon ein Kind als wenn es behindert wäre? Ich denke, dass gerade in den Kindergärten ein Kind welches kleinwüchsig ist nicht auffällt. Wenn es als behindert gilt, kann man dann auch einen Behindertenausweis bekommen? Ab welchem Alter ist das so?
So weit ich das weiß gilt man erst als behindert, wenn man ausgewachsen ist und als Kleinwüchsiger eine Mindestgröße nicht überschreitet. Bei Kindern gilt das meines Wissens nicht. Ich kann mich aber auch irren.
Der Grund dahinter wurde mir mal so erklärt: Wenn man erwachsen ist, kann man manche Arbeiten oder Tätigkeiten des Alltags nur dann unbehindert erledigen, wenn man eine Mindestgröße hat. Kinder gehen ja nicht arbeiten und müssen den Alltag noch nicht ohne Hilfe bewältigen können, so dass das da eben noch nicht so gesehen wird. Zudem kann man bei Kindern ja Wachstum noch therapeutisch herbeiführen.
Wie gesagt, es kann aber gut sein, dass ich mich da irre, und man bei Kindern da auch schon einen Behinderungsgrad bekommt. Am besten fragt man da einfach den behandelnden Arzt oder stellt einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung beim zuständigen Amt. Dann weiß man es genau.
Im Übrigen ist der Ausweis nicht zwangsläufig erhältlich. Man benötigt erst eine Behinderung, die 50 Grad Behinderung mindestens erreicht um einen Ausweis zu bekommen. Zumindest bei Erwachsenen ist das so. Wer nur einen Grad der Behinderung unter 50 vom Amt zuerkannt bekommt, der erhält nur einen Bescheid in Briefform.
Bis zu diesem Beitrag galten für mich kleinwüchsige Kinder keinesfalls als behindert, warum auch. Einer ist kleiner, der andere größer. Ob das Kind nun wirklich mal sehr viel kleiner wird, als Gleichaltrige, das muss man erst einmal abwarten. Vielleicht gibt es bis dahin auch eine Medizin dagegen. Der Arzt könnte sich auch geirrt haben. Wenn man im Kindergarten die Kleine als behindert bezeichnet, würde ich auf jeden Fall dagegen angehen. Denn meiner Meinung nach ist sie auf keinen Fall behindert. Schließlich ist sie erst zwei Jahre alt.
Zu Kleinwüchsigkeit bei Kindern habe ich nichts gefunden, da bin ich überfragt. Aber um hier mal bisschen aufzuklären, habe ich recherchiert, wie die Körpermaße waren, um die es ging. Man kann das zum Beispiel in
dieser Tabelle nachlesen. Dort steht ganz klar drin, dass ein Mensch, der nach Abschluss des Wachstums weniger als 1,40 Meter und mindestens 1,3 Meter Körpergröße aufweist einen Grad der Behinderung von 30 bis 40 zuerkannt bekommen kann. Wenn die ausgewachsene Person zwischen 1,20 und 1,30 Meter Körpergröße erreicht, sind es immerhin schon 50 Grad der Behinderung, also einen Schwerbehindertenausweis, den man dafür bekommen kann. Sollte man nicht mal 1,20 Meter groß geworden sein, oder sonstige Folgen der Kleinwüchsigkeit auch noch erleiden, wie die abweichenden Körperproportionen, oder anderes Erscheinungen, dann bekommt man einen entsprechend höheren Grad anerkannt.
Also: Wer kleiner als 1,40 Meter im ausgewachsenen Zustand ist, kann so eine Einstufung beantragen und kommt in den Genuss von allen Boni, die Behinderten in so einem Fall zustehen. Über Kinder steht da nichts, also gehe ich davon aus, dass bei Kindern da keine Behinderung anerkannt wird. Folglich stehen die Chancen recht gut, dass sie die Kita nicht weigern kann, dieses Kind aufzunehmen.
Letztlich kann man sich in so einem Fall noch bei Behindertenbeauftragten beraten lassen. Viele größere Firmen haben so etwas und oft gibt es auch öffentliche Beratungsstellen. Auch der Kinderarzt kann dazu sicherlich Auskunft geben und ein Attest erstellen, dass das Kind nicht als behindert gilt, wenn das tatsächlich rechtlich so gehandhabt wird.
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