Darf ein Zahnarzt nur Privatpatienten nehmen?

vom 26.12.2013, 16:00 Uhr

Mein Sohn hat sich nach Austritt aus der Familienversicherung privat versichert. Da er eine Zahnarztphobie hat und von Natur aus schlechte Zähne trotz guter Pflege besitzt, hat er sich nun einen Zahnarzt gesucht, der die Behandlung unter Vollnarkose ausübt. Das macht er anscheinend immer so, wenn mehrere Stellen betroffen sind oder größere Eingriffe anstehen.

Dieser Zahnarzt nimmt nur Privatpatienten. Ich frage mich nun, wie das sein kann. Darf ein Zahnarzt überhaupt nur Privatpatienten nehmen? Darf er im akuten Notfall Patienten abweisen, die gesetzlich versichert sind? Oder muss er diese auch behandeln?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Natürlich darf ein Zahnarzt nur Privatpatienten nehmen. Wenn er keine Kassenzulassung hat, dann darf er sogar keine Kassenpatienten nehmen und muss alles privat abrechnen. Sicher kann er jeden Notfallpatienten annehmen. Dieser muss aber dann privat bezahlen und es wird nicht über die Kasse abgerechnet. So ist es bei Privatkliniken auch, die keine Kassenzulassung haben. Ärzte im allgemeinen müssen, um Kassenpatienten behandeln zu dürfen und über die Kasse abrechnen zu dürfen, eine Kassenzulassung haben.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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