Wieso im An- und Verkauf nochmal Mehrwertsteuer bezahlen?

vom 14.09.2013, 14:47 Uhr

Stellen wir uns mal vor, dass A ein Gewerbe angemeldet hat. Er hat einen Laptop übrig, den er einem anderen Geschäftsmann B verkauft. Dieser möchte natürlich eine Rechnung mit der Aufführung der Mehrwertsteuer haben. Also schreibt A ihm diese Rechnung und schreibt auch gesondert dort die Mehrwertsteuer auf.

B geht nun hin und kann diesen Laptop dann doch nicht brauchen und verkauft ihn weiter. Den angekauften Laptop verkauft er an C, einem selbstständigen Versicherungskaufmann, der auch wieder eine Rechnung mit Mehrwertsteuer braucht. Da B diesen Laptop nur 2 Woche hatte, verkauft er den Laptop für das gleiche Geld, was er an A gegeben hat.

Nun wurde auf dem Laptop ja schon mehrfach Mehrwertsteuer entrichtet. Erst einmal, als A ihn kaufte, dann, als A ihn weiter verkaufte und dann auch noch als B ihn kaufte und wieder weiterverkaufte. Ist das denn normal, dass man immer wieder Mehrwertsteuer neu berechnen muss? Das ist ja im Prinzip auch, wenn ich nicht an Geschäftsleute verkaufe, oder?

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» Sherlock-Holmes » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Natürlich muss man die Mehrwertsteuer beziehungsweise Umsatzsteuer angeben, bis auf spezielle Ausnahmen ist dies auch immer so. Wenn beide Beteiligten nun aber Unternehmer sind, so zahlt B zwar Vorsteuer, also den Betrag von in der Regel 19 Prozent und kann diese Vorsteuer bei seinem zuständigen Finanzamt wieder in Abzug bringen. Umsatz- und Vorsteuer werden in der Regel immer von Unternehmern beziehungsweise Unternehmen verrechnet. Sollte man zum Vorsteuerabzug berechtig sein, ist dies natürlich wieder anders.

Das Prinzip bei dem Weiterverkauf bleibt also immer gleich. Der gewerbliche Käufer zahlt Umsatzsteuer als Vorsteuer. So werden die Steuern immer wieder weiter gegeben bis diese den Endverbraucher erreichen. Dieser zahlt dann die ganz normale Umsatzsteuer, die sogenannte Mehrwertsteuer und kann sie sich in der Regel nirgendwo wieder holen. Bei Privatverkäufen und -käufen gilt dies natürlich nicht. Da ist es noch einmal ein wenig komplizierter, prinzipiell zahlt man aber dort immer Umsatzsteuer.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Mehrwertsteuer bekommt der Käufer, wenn er Unternehmer ist, ja vom Finanzamt wieder, also zahlt erst der Endverbraucher die Steuer. Er kann den Laptop zwar unter Umständen absetzen, bekommt aber nicht genau die 19 % Mehrwertsteuer wieder, sondern den Preis kann er ganz normal als Werbungskosten absetzen, wenn er den Laptop aus beruflichen Gründen braucht.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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