Falsche Linse eingesetzt - direkt zum Anwalt?
A leidet seit längerer Zeit unter einer Katarakt, also unter dem grauen Star. Nun hat sie sich für eine Operation entschieden, bei der zunächst die Linse auf der einen Seite und später dann die auf der anderen Seite ausgetauscht werden soll. Die erste Operation erfolgte vor wenigen Tagen. A hatte hatte die Wahl zwischen einer Linse, die eine verbesserte Fernsicht ermöglicht und einer, die auf eine verbesserte Nahsicht ausgelegt ist. Die künstliche Linse kann sich natürlich nicht an die Nah- und Fernsicht anpassen wie die natürliche Linse das kann. Mit dem behandelnden Augenarzt war vereinbart worden, dass A eine Linse erhält, die für die Nähe konzipiert ist, da sie gerne liest, Handarbeiten macht oder am Computer sitzt. Für entfernte Dinge würde sie dann weiterhin eine Brille benötigen. Der Arzt schrieb dies auch nieder und müsste es an die Augenärztin weitergeleitet haben, die A operiert hat.
Nun wurde die Augenklappe entfernt und A stellte fest, dass sie die Dinge in der Ferne sehr gut und scharf erkennen kann, nahe Dinge aber unscharf sind. Sicherheitshalber hat sie nun einen weiteren Augenarzt aufgesucht, der ihr bestätigte, dass eine Linse für eine optimale Fernsicht eingesetzt wurde. Es handelt sich also um die falsche Linse, da A sich eine andere ausgesucht hatte, als sie vor die Wahl gestellt wurde.
A hat sich nun bereits an ihre Rechtsschutzversicherung gewandt und sich dort von einem Anwalt beraten lassen. Dieser sagte ihr, dass sie Schadenersatz von der Ärztin verlangen kann, die A operiert hat. A ist nun allerdings auch unsicher, weil das zweite Auge auch noch operiert werden sollte. Dies sollte eigentlich auch die Augenärztin machen, die nun die falsche Linse eingesetzt hat. Wie würdet ihr euch an Stelle von A verhalten? Sollte A einen Anwalt einschalten oder zunächst versuchen, mit der Ärztin eine Einigung zu erzielen?
Ich würde mir auf jeden Fall den Fehler von einem oder vielleicht auch sogar zwei Ärzten bestätigen lassen und etwas schriftliches anfertigen lassen. So hat man etwas auf der Hand, falls man doch rechtliche Schritte einleiten wird. Ich kenne mich nun nicht sonderlich gut im Rechtssystem aus, aber womöglich würde ich zunächst einmal das direkte Gespräch mit dem Arzt suchen, der den fehlerhaften Eingriff verursacht hatte. Es ist sicher auch nicht falsch die Krankenkasse davon in Kenntnis zu setzen. Hieraus sollte sich dann das weitere Vorgehen von selbst ergeben. Sollte sich der Arzt aber quer stellen, dann würde bei mir direkt der Gang zum Anwalt folgen.
Ich würde mal annehmen, dass der Anwalt so oder so nötig ist. Denn die Ärztin wird das auch einfach von ihrem Anwalt oder denen des Krankenhauses regeln lassen. Eine Einigung mit der Ärztin ist vollkommen ausgeschlossen. Soll sie es aus ihrer eigenen Tasche bezahlen? Sie ist Angestellte des Krankenhauses, als solche versichert und als solche auch verpflichtet, die Verwaltung zu benachrichtigen. Sie darf doch gar nicht auf eigene Faust verhandeln.
Es wäre nett und versöhnlich, mit der Ärztin zu reden und sie sozusagen vorzuwarnen und ihr die Gelegenheit zu geben, sich zu entschuldigen bevor der Papierkrieg losgeht. Aber das wird sie auch nicht tun, weil sie für solche Fälle angewiesen ist, nichts zu sagen. Eine Entschuldigung wird meist als Schuldeingeständnis gewertet. Daher nehme ich an, dass sie einfach an die Rechtsabteilung verweisen wird.
Und die Rechtsabteilung kennt sich mit solchen Fällen aus. Und da somit ausgefuchste Anwälte der Ansprechpartner sein werden, sollte sich Frau A auf jeden Fall auch einen Anwalt nehmen. Alles andere wäre im höchsten Grade naiv.
Bienenkönigin hat geschrieben:Sie ist Angestellte des Krankenhauses, als solche versichert und als solche auch verpflichtet, die Verwaltung zu benachrichtigen. Sie darf doch gar nicht auf eigene Faust verhandeln.
Frau A hat sich nicht im Krankenhaus operieren lassen, sondern in einer Augenarztpraxis, die einen sehr guten Ruf genießt und an mehreren Tagen in der Woche auch operative Eingriffe anbietet. Dafür ist diese eine Ärztin zuständig, währen der normale Augenarzt das übliche Tagesgeschäft abseits der Operationen übernimmt. Am Tage nach dem Eingriff war Frau A übrigens zur Kontrolle in der Praxis und da sagte die Ärztin ihr, dass alles gut verlaufen sei - mehr nicht. Vermutlich hat sie den Fehler selbst noch nicht bemerkt. Frau A hat ihn auch erst danach bemerkt, weil da eben die Augenklappe abgenommen worden ist.
Auch als niedergelassener Arzt darf man solche Fälle nicht alleine regeln. Dann muss sie es eben der Ärztekammer melden. Ein Arzt darf doch falsch behandelte Patienten nicht mit ein bisschen Geld abspeisen. Dadurch verliert die Patientin ja nicht das Recht auf eine Schadensersatzklage. Das wäre doch Bestechung. Durch so etwas verliert ein Arzt seine Approbation. Der Fall muss von einem unabhängigen Gremium untersucht werden und die Ärztin wird sich dabei von einem Anwalt vertreten lassen.
Ich würde auf jeden Fall den Anwalt damit beauftragen, zuerst einmal zu klären, an welcher Stelle der Fehler passiert ist. Vielleicht wurde der Augenärztin ja gar nicht weiter geleitet, dass A eine Linse für die Nahsicht möchte. Denn du schreibst ja auch der Arzt "müsste" es an die Ärztin weitergeleitet haben. Mich wundert, dass A das nicht noch einmal ausführlich mit der operierenden Ärztin selbst vor der OP besprochen hat. Den meist werden standardmäßig Linsen für eine scharfe Fernsicht eingesetzt. Vielleicht trifft die Ärztin gar keine Schuld. Und ohne Verschulden der Ärztin, kann A von dieser auch keinen Schadenersatz verlangen.
In Absprache mit ihrem Anwalt sollte A meiner Meinung nach auf jeden Fall das Gespräch mir der Ärztin suchen. Vielleicht konnte auch aus einem medizinischen Grund die gewünschte Linse nicht eingesetzt werden. Vielleicht ist der Wunsch der Patientin nicht an die Ärztin weitergeleitet worden. Das muss vor beziehungsweise im Rahmen einer Schadenersatzklage alles geklärt werden.
Egal ob die Ärztin das zu verschulden hat oder nicht, wird sie sich aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht entschuldigen dürfen. Auch Ärzte haben für gewöhnlich eine Berufshaftpflicht und die regelt das dann schon, wenn die operierende Ärztin den Fehler zu verschulden hat. Eine Entschuldigung wird aber vor Gericht viel zu oft als Schuldeingeständnis gewertet und deswegen dürfen sich Ärzte für Fehler gar nicht einfach so gegenüber dem Patienten entschuldigen, wenn nicht mal geklärt ist, wer den Fehler zu verantworten hat.
Auf jeden Fall sollte das Problem gegenüber der Ärztin unbedingt angesprochen werden, bevor das zweite Auge operiert wird. Denn entweder die Linse im ersten Auge wird getauscht, oder A braucht auch für das zweite Auge eine Linse für die Fernsicht bekommen müssen.
Es ist natürlich nicht schön, wenn man A eine Linse eingesetzt bekommt, die für die Fernsicht geeignet ist, obwohl A sich eine Linse ausgesucht hatte, die für die Nahsicht geeignet gewesen wäre. Die Linse für die Fernsicht hat ihre Vorteile und Nachteile, wie die Linse für die Nahsicht. Es ist ja nun mal so, dass A eine Brille tragen muss, wenn sie Fernsichtlinsen hat, da sie die Dinge, die in der Nähe sind, nicht klar erkennen kann, das heißt wohl, dass sie beim Lesen und Fernseher schauen und desgleichen eine Brille tragen muss. Wenn sie aber Nahsichtlinsen bekommen hätte, müsste sie zum Lesen und desgleichen keine Brille tragen, dann aber müsste sie eine Brille tragen, um die Dinge in der Ferne sehen zu können. Das heißt letztendlich, dass sie so oder so gezwungen wäre, eine Brille zu tragen, damit sie optimal gucken kann.
Natürlich ist es auch nicht schön, wenn man eine Linse eingesetzt bekommt, die man sich gar nicht ausgesucht hat. Es ist natürlich ein Fall für den Anwalt, so ist es nicht, aber da die Ärztin anscheinend auch noch die andere Linse in das andere Auge einsetzen soll, frage ich mich, ob der Anwalt in dem Fall der richtige Weg ist. Zu dem frage ich mich, ob ich mich persönlich von der Ärztin noch einmal operieren lassen würde, wenn sie mir eine falsche Linse einsetzt, obwohl man nun nicht sagen kann, ob der Fehler bei ihr liegt oder der Fehler beim Augenarzt liegt. Ich würde versuchen mit der Ärztin einmal zu reden und ihr die Sachlage zu schildern. Vielleicht kann sie das ja auch ohne die Hilfe eines Anwalts alles zu der Zufriedenheit von Frau A klären. Aber nach dem Gespräch, wenn keine Lösung gefunden wurde, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen.
Ein Anwalt wird vermutlich früher oder später nötig werden. Ich würde mich allerdings zuerst bei der Verbraucherberatung beraten lassen, wie man am besten vorgeht. Es gibt bestimmt als Alternative auch Vereinigungen von Geschädigten durch Ärztepfusch. Solche Leute, die häufig mit solchen Fällen zu tun haben, kennen sich da sicher auch gut aus. Dort gibt es vielleicht auch eine Liste mit Anwälten, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Und nicht jeder Anwalt kann sich mit allem perfekt auskennen.
Nein, an deiner Stelle würde ich nicht gleich zum Anwalt gehen. Die AOK, wo ich versichert bin, bietet an, die ersten Schritte einzuleiten und zum Beispiel ein Gutachten zu machen, wenn die denken, dass es Erfolg haben kann.
Da fallen für dich erstmal die ganzen Kosten für ein Gutachten weg. Und das kann wirklich teuer werden. Besorge dir selbst alle Unterlagen und wechsel auf alle Fälle den Arzt und lass ihn gar nichts mehr machen!!!
Erkundige dich mal bei deiner Krankenkasse. Die ärztliche Vereinigung bietet auch an, dich bei Ärztefehlern zu unterstützen, leider habe ich noch nicht herausgefunden, was genau die dann machen. Und erst wenn du ein Gutachten in der Hand hast, würde ich mir einen Beratungstermin bei einem Anwalt geben lassen, welche weiteren Schritte eingeleitet werden können. Aber dafür brauchst du richtig gute Nerven.
Viel Erfolg
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