Mutterschutzregelung bei Sternenkind

vom 04.07.2013, 11:29 Uhr

In der Regel stehen einer Frau, die ein Kind bekommt, Mutterschutz zu. Vor der Geburt des Kindes sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und nach der Geburt dann noch mal acht Wochen. Jede Mutter ist sicherlich froh über diese Zeit. Eine Zeit, die nicht nur dazu dient, sich an das neue Leben als Mutter zu gewöhnen. Sondern auch eine Zeit, die der weibliche Körper einfach braucht, um wieder fit zu werden.

Nun passiert es ja immer wieder, dass Frauen Sternenkinder gebären. Kinder, die entweder bei der Geburt oder danach versterben. Oftmals wird hier die Schwangerschaft auch nicht voll ausgetragen und die Mütter haben oft auch keinen Mutterschutz vor der Geburt gehabt. Manche Frauen waren auch erst kurz schwanger.

Wie sieht es aber in diesen Fällen mit den Mutterschutzregelungen aus? Das der Mutterschutz vor der Geburt nicht genommen werden konnte, ist klar. Aber wie sieht es mit dem Mutterschutz nach der Geburt aus? Wann müssen die Frauen wieder arbeiten gehen? In vielen Fälle läuft die Geburt ja wie eine normale Geburt ab und ist genauso anstrengend, wie eine normale Geburt. Haben die Frauen trotzdem Anspruch auf acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt? Oder ist die Voraussetzung dafür, dass das Kind lebend geboren wurde?

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Da ich gerade vor kurzem im Unterricht der Altenpflege das Mutterschutzgesetz (kurz: MuSchG) behandelt habe, war mir die Antwort im Sinn. Man hat natürlich einen Anspruch, aber in welcher Form, dass wusste ich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. Deswegen schaute ich mich im Internet um und fand diese interessante Seite, die sehr viele Informationen gibt, wie man behandelt wird. Hier ist einmal der Link dazu.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^