Ärztl. Bescheinigung über Betäubungsmittel bei Auslandsreise
So langsam beginnt wieder die sommerliche Reisezeit. Wer eine Reise ins Ausland machen möchte und Medikamente mitnehmen muss, weil er sie täglich benötigt, muss einige Bestimmungen beachten. Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist eine ärztliche Bescheinigung mitzunehmen. Diese Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Das gilt für Schengen-Staaten. Für andere Staaten müssen die Bedingugen erfragt werden. Hierfür gibt es ein Merkblatt: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Billstr. 80, 20539 Hamburg.
Wird dem Reisenden im Ausland ein Betäubungsmittel verschrieben, darf er bei der Rückreise nach Deutschland nur so viel mit sich führen, wie er für die Reise benötigt. Für besonders schwere Krankheiten kann also durchaus solch ein Betäubungsmittel benötigt werden. Nur ich glaube nicht, dass ich bei einer solchen Krankheit eine derartige Reise unternehmen würde. Hättet ihr dann noch die Energie, ins Ausland zu verreisen? Oder würdet ihr das mit Hilfe von Partnern gerade dann machen, um das, was ihr noch nicht gesehen habt, kennenzulernen?
Hier denke ich, dass diese Verordnung in erster Linie eben das Bereisen der Schengen Staaten erleichtern soll. Über weitergehende Grenzen dürfte es wirklich schwierig sein, zumal in manchen Staaten die Einfuhr von Betäubungsmitteln auch mit der Todesstrafe (auch für Touristen!) bedroht ist. Hier dürfte man auch mit der Bescheinigung vom dt. Gesundheitsamt nicht wirklich weit kommen.
Ob man selbst in einer Situation, in der man von solchen Medikamenten abhängig ist die Welt bereisen wollen würde, kann man natürlich nicht abschätzen. Aber hier spielen vermutlich noch andere Punkte eine Rolle. So muss die Reise ja finanziert werden und vermutlich benötigt man das OK von Krankenkasse und Ärzteschaft, weil solche Medikamente in aller Regel nicht auf Vorrat ausgegeben werden (dürfen). Es wären also sowieso eine Menge Hürden zu nehmen. Ich denke, so was wird einem die Reisepläne dann von selbst zerstören, so dass die Frage nur eine theoretische Frage bleibt.
Es gibt durchaus Krankheiten, bei denen man immer Schmerzen haben würde, wenn man solche Mittel nicht nimmt und diese muss man dann auch immer nehmen. Weswegen ich schon denke, dass es Menschen gibt, die damit auch reisen wollen und außerdem muss man ja nur Regeln dafür haben man muss es immer selber wissen, was man macht, wenn man krank ist. Ich denke, dass es durchaus auch Menschen gibt, die mit Schmerzen noch Reisen unternehmen wollen und die Welt auch noch mal sehen wollen, wenn sie vielleicht bald sterben. Dass es dafür Regeln und Festlegungen gibt finde ich genau in dem Maß in Ordnung.
Solange man sich an die entsprechenden Vorgaben des jeweiligen Staates beziehungsweise des jeweiligen Landes hält und sich nach deren Verordnungen richtet kann man nichts gegen eine Reise trotz schwerer Krankheit sagen. Ich meine, wenn ich eine schmerzhafte Krankheit, bis auf Krebs würde mir zur Zeit keine einfallen, hätte, dann würde ich doch deshalb nicht auf das Reisen verzichten wollen, je nachdem wie ernst die Situation ist würde ich meine letzten Monate auch nochmal wirklich genießen wollen und Urlaub machen wollen.
Und wenn das ohne Betäubungsmittel eben nicht nötig ist, ja dann muss ich mich eben entsprechend informieren und alles mir Mögliche in die Gänge leiten, damit ich eben doch meinen Urlaub beziehungsweise meine Reise antreten kann. Wenn man also tatsächlich schwer krank ist und auf diverse Betäubungsmittel angewiesen ist, dann finde ich, dass man nichts gegen eine Reise beziehungsweise einen Urlaub einzuwenden hat beziehungsweise nichts dagegen sagen kann.
Dass es aber solche Verordnungen und Richtlinien für die Einfuhr, die Mitnahme aber auch den Konsum diverser Betäubungsmittel in verschiedenen Längern beziehungsweise verschiedenen Staaten gibt, ist prinzipiell ja nicht verkehrt. So wird einem möglichen Missbrauch vorgebeugt! Soweit ich weiß gab es in der Vergangenheit auch Fälle, in denen schwer erkrankte Menschen (die Krankheit fällt mir gerade nicht ein), welche auf Betäubungsmittel als Schmerzmittel angewiesen sind, von kriminellen Organisationen beziehungsweise kriminellen Banden dazu "genutzt" worden sind, um als Drogenkurier Drogen beziehungsweise Betäubungsmittel mit über Staatsgrenzen zu nehmen. Und damit eben so etwas nicht vorkommt gibt es aktuell diverse Verordnungen und Regeln, an die der Reisende beziehungsweise die Betroffenen sich halten müssen.
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