Patient nimmt Tablette nicht und stirbt - ist man haftbar?
Nehmen wir mal an, dass A einen Mann pflegt, der gerne mal zu viel Alkohol trinkt und seine Herztablette nicht nimmt, wenn A ihn nicht dazu zwingt, was auch nicht immer gelingt, weil der Herr dement ist. Nun stellt sich doch die Frage, ob A nun damit rechnen muss, dass sie belangt wird, wenn der Mann stirbt. Immerhin hat sie sich ja um ihn gekümmert. Kann man A dann einen Vorwurf machen? Und wie würde derselbe Fall bei einer professionellen Pflegekraft sein? In dem geschilderten Fall handelt es sich ja um eine sehr wichtige Tablette und da ist so eine Reaktion des Körpers schon denkbar.
Prinzipiell würde ich diese Frage verneinen, jedoch könnte man vor Gericht, falls es wirklich so weit kommen sollte, auch argumentieren, dass der Pfleger A die Tablette in einem Glas Wasser oder im Essen hätte untermischen können, sodass Person B, sprich der Patient die Tablette unbewusst einnimmt.
So etwas wird immer mit dem Arzt abgesprochen. Damit sichert man sich immer ab.
Die Pflegekraft muss am Ende des Tages - oder kurz vor Feierabend - meistens am PC Geschehenes dokumentieren. Dazu zählt unter anderem ob Patient A Stuhlgang hatte, genügend gegessen und getrunken hat und ob der Patient (wird bei uns Bewohner genannt, da wir in einer Wohngemeinschaft sind) seine Medikamente eingenommen hat. Dazu wird oft das Dokumentationssystem von Senso benutzt, da man dort die Vorgaben nur noch per Mausklick anklicken muss und alles per Drop-Down-Menü schneller geht.
Der Pfleger sichert sich mit dem Dokumentieren und dem ärztlichen Rat ab. Man darf als Pfleger ohne Genehmigung des zuständigen Arztes ja auch nicht einfach Tabletten absetzen oder neue Tabletten anordnen. Man hat allerdings die Bedarfsmedikamente, die auf jeden Bewohner zugeschnitten sind und die darf eine examinierte Pflegekraft auch ohne Absprache mit dem Arzt geben, oder nicht. Dazu zählen unter anderem Abführmittel wie Movicol.
Wie es bei einer professionellen Pflegekraft sein wird, hat Gamer schon beschrieben. Nun nehme ich an, dass A eine Nachbarin oder dergleichen ist. Wenn der Patient dement ist und A übernimmt die Betreuung, hat A dafür zu sorgen, dass er seine Medikamente auch nimmt. Das ist doch wohl Voraussetzung bei einer dementen Person. Wenn A die Garantie nicht übernehmen will, ist sie die falsche Person für den Kranken. Falls sich der Patient weigert, die Tablette zu nehmen und A schafft es nicht, dass er sie nimmt, muss A den Arzt informieren. Auf jeden Fall wird man A einen Vorwurf machen, dass die Tablette nicht genommen wurde. Vollkommen zu recht, wenn er deswegen stirbt.
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