Wie berechnen sich die Steuern von Straßenkünstlern?

vom 05.06.2013, 14:12 Uhr

Jeder Straßenkünstler ist ja ein Freiberufler, wenn ich das richtig verstanden habe. Muss dieser Straßenkünstler also ein Gewerbe anmelden? Wenn er die Steuererklärung schreibt, wie trägt er da seine Einnahmen ein? Keiner kann doch wirklich nachweisen, wie viel so ein Straßenmusiker einnimmt und auch das Finanzamt kann das doch nicht kontrollieren. Aber wie berechnen sich da die Steuern? Ist es ein Pauschalbetrag, den Straßenkünstler zahlen müssen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



MissMarple hat geschrieben:Muss dieser Straßenkünstler also ein Gewerbe anmelden?

Hier scheinst du die Begriffe etwas durcheinander zu bringen. Das Wesen eines "freien Berufs" ist ja eben das es KEIN Gewerbe ist und somit eben nicht der Gewerbeordnung unterliegt - und im Zuge dessen eben keine Gewerbesteuer bezahlen muss. Wozu dann ein Gewerbe anmelden? Und in dem Fall (Künstler) entfällt soweit ich weiß sogar die Umsatzsteuer, was die Sache noch mal vereinfacht. Es geht letztlich nur noch um die Einkommenssteuer. Und hier greifen die üblichen Methoden des Finanzamts, welches prüfen muss, wie wahr die Angaben des Künstlers sind.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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