Erkrankung in Notaufnahme nicht erkannt - Konsequenzen?

vom 18.05.2013, 18:01 Uhr

Frau A litt kürzlich unter erheblichen Schmerzen, so dass sie nachts beim ärztlichen Notdienst anrief. Sie hatte Schmerzen im Rückenbereich, sowie im Bereich der Brustwirbelsäule und hatte sich mehrfach übergeben, was ihr dann doch ungewöhnlich vorkam und nicht für ein orthopädisches Problem sprach, ihrer Meinung nach.

Die Hotline des ärztlichen Notdienstes wollte scheinbar auch ein EKG machen lassen und teilte Frau A mit, dass man ihr keinen Arzt schicken wird, da keiner mit EKG-Gerät in der Nähe verfügbar ist. Stattdessen schickte man ihr einen Krankenwagen. In diesem wurde ein EKG geschrieben, dass jedoch unauffällig war. Da es Frau A aber dadurch natürlich nicht besser ging und auch mit EKG ein Herzinfarkt nicht 100%ig ausgeschlossen werden könnte, fuhr man sie ins Krankenhaus. Auf der Fahrt übergab sie sich erneut.

In der Notaufnahme im Krankenhaus wurde erneut ein EKG geschrieben, obwohl Frau A keinerlei Herzbeschwerden hatte und auch sonst keine eindeutigen Anzeichen eines Herzinfarktes. Zudem wurde der Puls gemessen und es erfolgte eine Blutabnahme. Währenddessen gab man Frau A Schmerzmittel, die ihre Beschwerden jedoch nicht linderten. Nachdem das Blut wohl auch unauffällig war, kam ein Orthopäde und stellte die Diagnose, dass wohl Verspannungen im Rücken vorliegen. Kurz darauf schickte man Frau A nach Hause.

Auch dort ging es ihr natürlich nicht besser, jedoch schlief sie irgendwann vor Übermüdung ein. Später nahm sie weiterhin sämtliche Schmerzmittel, die man ihr zum Teil in der Notaufnahme mitgegeben hat. Ein Arzt stellte später jedoch stark erhöhte Entzündungswerte fest, die erst mit starken Antibiotika in einem anderen Krankenhaus behandelt wurden und kurz darauf wurde Frau A operiert.

Hätte die Notaufnahme des Krankenhauses nicht bereits anders handeln müssen? Immerhin sollte auch einem medizinischen Laien klar sein, dass man sich aufgrund von orthopädischen Beschwerden mehrfach übergeben muss. Und zudem betonte Frau A auch in der Notaufnahme mehrfach, dass dies ihr erster "Besuch" dort ist und die Schmerzen wirklich sehr stark sind.

Kann man das Krankenhaus vielleicht sogar für irgendetwas haftbar machen? Hätte nicht dort schon eine Entzündung der inneren Organe ausgeschlossen werden müssen? Stattdessen dauerte die richtige Behandlung durch das Versäumnis der Notaufnahme noch einmal zwei Tage länger. Wobei vermutlich nicht nachgewiesen werden kann, dass die Werte in diesen Tagen noch gestiegen sind.

Allerdings wunderte sich auch der Arzt von Frau A über die Behandlung im Krankenhaus und fragte "Hatten dir dort in der Nacht keinen Bock?". Das weiß Frau A natürlich auch nicht. Sie hatte Schmerzen und hoffte, dass man ihr helfen wird. Sind Krankenhäuser dazu nicht auch in einer bestimmten Form verpflichtet?

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» Trisa » Beiträge: 3323 » Talkpoints: 38,55 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Was hätte man dort in der Nacht noch machen sollen, wenn alle Untersuchungen ohne Befund waren? Und es ist auch nichts ungewöhnliches, dass Entzündungswerte innerhalb kurzer Zeit so hoch sind, dass es danach aussieht, als wenn man das schon ewig mit sich rum schleppt. Mein früherer Urologe kann davon ein Lied bei mir singen.

Von daher kann man wohl im ersten Moment, wenn man es objektiv betrachtet, dem Krankenhaus keine Schuld geben. Es sei denn, Frau A kann nachweisen, dass ihre Blutwerte zu dem Zeitpunkt schon auffällig waren. Wobei ich mich als medizinischer Laie nicht traue zu behaupten, dass ein mehrfaches Übergeben nicht auch orthopädische Gründe haben kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Frau A war vor allem entsetzt darüber, dass man sie früh morgens einfach vor die Tür gesetzt hat. Und das in einem Zustand, in dem es ihr keinesfalls besser ging. Anders wäre es gewesen, wenn sich ihr Befinden zwischenzeitlich gebessert hätte oder man eine logische Erklärung hätte finden können. Oder auch, wenn wenigstens die verabreichten Schmerzmittel gewirkt hätten.

Doch nichts davon war der Fall und die Tatsache früh morgens wieder zurück nach Hause zu kommen, trug erst einmal wenig zum Wohlbefinden bei. Soweit Frau A informiert ist, sind Entzündungswerte nur bei bestimmten Untersuchungen zu erkennen und Frau A meint, dass diese erst gar nicht gemacht wurden.

Weitere Untersuchungen wurden ja erst gar nicht vorgeschlagen. Anders sähe es Frau A wenn sie eine Magen- oder Darmspiegelung oder ähnliches abgelehnt hätte. Natürlich war sie darauf nicht sonderlich scharf. Wobei bei ihrer Erkrankung dies auch nicht notwendig war, sondern der Befund ganz klar im Ultraschall zu erkennen war.

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» Trisa » Beiträge: 3323 » Talkpoints: 38,55 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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