Erhaltenen Kindesunterhalt in eigener Steuererklärung

vom 03.03.2013, 16:38 Uhr

Eine Freundin von mir verzweifelt gerade an ihrer Steuererklärung und auch nach stundenlanger Recherche haben wir leider keine Lösung gefunden, da sie anscheinend einige Ausnahmen erfüllt.

Sie (30) studiert noch und arbeitet nebenbei als freie Mitarbeiterin. Sie zahlt in ihrem Nebenjob auch Lohnsteuer. Da sie bis Anfang 2012 noch einen weiteren Job hatte, hat sie fast das ganze Jahr 2012 bei ihrem nunmehr einzigen Job auf Steuerklasse 6 gearbeitet. Sie hat mehrfach versucht, das zu ändern, aber aufgrund gleich zweier verloren gegangener Briefe verging das Jahr und es änderte sich nichts. Daher müsste sie jetzt einiges von den zu viel gezahlten Steuer wieder bekommen.

Da sie nicht wirklich viel verdient, erhält sie von ihrem Vater auch noch etwas Unterhalt. Diesen kann er steuerlich absetzen. Das ist bei Kindesunterhalt wohl grundsätzlich nicht möglich, aber in diesem Fall, da er aufgrund des Alters kein Kindergeld und keinen Kinderfreibetrag erhält, ist es möglich. Soviel haben wir herausgefunden.

Muss meine Freundin deswegen jetzt den erhaltenen Unterhalt in ihrer eigenen Steuererklärung angeben? Wenn ja, wo? In der Anlage SO gibt es diesen Fall wenn es um Ehegattenunterhalt geht und der Ehepartner den gezahlten Unterhalt absetzt. Die Möglichkeit erhaltenen Kindesunterhalt irgendwo einzutragen haben wir bislang leider nicht gefunden.

» Lacrima » Beiträge: 62 » Talkpoints: 36,79 »



Der Vater kann das, was er der Tochter zahlt, absetzen, wenn diese unter einer gewissen Grenze verdient, sie also bedürftig ist. Die genauen, aktuellen Grenzen kenne ich nicht. Das sind sogenannte außergewöhnliche Belastungen, die jeder absetzen kann, der hilfsbedürftige Angehörige in gerader Linie aus moralisch einsichtigen Gründen unterstützt. Je nach Verdienst des Unterstützten gibt es Grenzen für die Höchstbeträge. Der Unterstützte muss die Einnahmen, die der Zahlende abgesetzt hat, so weit ich weiß, versteuern. Im Normalfall sind die Einnahmen des Unterstützten aber so gering, dass er keine Steuern dafür zahlen muss. Ich würde aber hier direkt das Finanzamt fragen, die müssen ja Auskunft geben.

Ich habe meine Tochter einmal absetzen können, weil sie ein Jahr krank war und ich auch kein Kindergeld für sie mehr bekommen habe. Aber sie musste keine Steuern zahlen, weil es nur die Kosten für Wohnung, Essen und Taschengeld waren. Ich konnte damals 8004 Euro absetzen, das war natürlich ein ganzer Batzen, der meine Steuerlast ziemlich reduziert hat.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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