Darf Polizei aus anderem Bundesland Bußgelder verhängen?
A kommt aus Bayern und ist in Nordrhein Westfalen auf Besuch. Als er durch Hessen fuhr wurde er von einer Polizeistreife aus Rheinland Pfalz angehalten, weil er zu schnell war. Er wurde von der Polizei belehrt und bekam dann seine Papiere wieder. Als er dann ein paar Wochen später Post bekam, kam diese aus Rheinland Pfalz. Dort ist er aber nicht angehalten worden. Es wurde zwar im Bußgeldbescheid angegeben, wo er angehalten wurde, aber das Schreiben mit dem Bußgeldbescheid kam aus Rheinland Pfalz.
Dürfen die Polizisten aus einem anderen Bundesland überhaupt die Leute anhalten? A hat es erst mal an dem Wappen gesehen, welches die Uniform schmückte und auch an dem Bundesland Kürzel auf dem Polizei Nummernschild.
Ist die Frage ernst gemeint oder habe ich hier etwas an der Fragestellung etwas falsch verstanden? Wieso sollten Polizisten aus einem anderen Bundesland jemanden nicht anhalten dürfen? Ich bin fast schon sprachlos. Natürlich dürfen sie das. Sie dürfen auch Leute anhalten, die nicht aus Deutschland kommen. Und das erst recht bei Geschwindigkeitsüberschreitung. In Amerika sieht das ganze schon anders aus. Da dürfen Polizisten die Fahrer nur anhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Aber selbst hier, wo man einfach so Fahrzeugkontrollen machen darf, ist ein Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung völlig gerechtfertigt.
@Zollstock: Die Frage ist doch nicht, ob ein Polizist aus Rheinland Pfalz einen Bayern anhalten darf. So hast du es anscheinend verstanden, weil du den ausländer angesprochen hast. Die Frage ist, ob die Polizei aus Rheinland Pfalz auch Weisungsbefugnis in einem anderen Bundesland hat. Also ob ein Polizist, der vom Land Rheinland Pfalz bezahlt wird auch in Hessen Streife fahren darf und Autofahrer anhalten darf.
Dann tut es mir natürlich leid. Von meinem Cousin, der auf der Autobahn tätig ist, weiß ich, dass er im Falle eines Verdachts im Grenzgebiet auch mal über die Grenze fahren darf oder soll, um dem nachzugehen. Daher denke ich schon, dass das dazugehört. Dann würden ja alle ab den Landesgrenzen plötzlich umkehren.
Man kann ja nicht erwarten, dass ein Polizist an der Bundeslandsgrenze wieder umdreht und den Verkehrssünder ziehen lässt. Gerade auf der Autobahn ist das ja ganz schlecht machbar. Bei bestimmten Sachen dürfen die Polizisten das machen.
Aber selbst wenn es in diesem Fall nicht zulässig gewesen wäre, wäre da ja immer noch der Bußgeldbescheid und diesen kann man deswegen nicht einfach anfechten. Er ist ja nun ein Mal ausgestellt und deswegen wird er auch so ausgestellt und durchgezogen. Man kann sich also in dem Fall nicht herausreden. Es war leider zulässig.
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