Rezept abgeholt - Praxisgebühr fällig?

vom 07.12.2012, 22:50 Uhr

Mein Verlobter war im letzten Monat beim Arzt um ein Rezept abzuholen für ein Medikament, was er immer braucht. Im Quartal davor hat er natürlich die Praxisgebühr bezahlt, aber jetzt hat er beim Arzt nichts bezahlt gehabt und wurde dazu auch nicht aufgefordert.

Nun bekam er gestern Post von seiner Krankenkasse, dass diese doch bitte die Praxisgebühr für den Arztbesuch haben möchte. Er war ja aber nur sein Rezept abholen, ohne eine ärztliche Behandlung zu erhalten. Muss er das wirklich bezahlen oder reicht da eine Erklärung der Leistung aus?

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Auch wenn er nur ein Rezept abholt, hat der Arzt eine Leistung erbracht. Da dieses Medikament zwar regelmäßig gebraucht, aber eben nicht immer eine ärztliche Kontrolle stattfinden muss, muss eben auch die Praxisgebühr bezahlt werden. Einzige Ausnahme bei der Praxisgebühr ist ein Kontrollbesuch beim Zahnarzt. Da muss man erst bezahlen, wenn auch eine Behandlung durchgeführt werden muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Es ist leider wirklich so, dass er die Praxisgebühr bezahlen muss, auch wenn er "nur" ein Rezept abgeholt hat. Es ist eben so, dass der Arzt mit dem Ausstellen des Rezeptes und der Unterschrift darauf eine Leistung erbringt, die gegenüber der Krankenkasse angegeben wird. Ich kenne es eigentlich auch so, dass die Praxen gar kein Rezept ausstellen, bevor nicht in dem Quartal die Praxisgebühr bezahlt wurde.

» Barbara Ann » Beiträge: 28946 » Talkpoints: 58,66 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ja, in der Tat ist es so, dass die Praxisgebühr auch dann fällig wird, wenn noch bis einschließlich dem 31. Dezember diesen Jahres ein Rezept ausgestellt wird. Selbst, wenn es sogar ein Privatrezept wäre, muss man als gesetzlich Versicherter die Praxisgebühr zahlen. Dies wurde auch immer wieder mal in Zusammenhang mit der Anti-Baby-Pille thematisiert, da diese ja ab einem bestimmten Alter auch von der Einnehmerin selbst gezahlt wird. Und so verhält es sich nun auch einmal bei Deinem Verlobten.

Etwas merkwürdig finde ich es jedoch, dass die Krankenkasse auf ihn zugekommen ist und gesagt hat, es werden die Kosten fällig! Drumherum kommt er nicht, die zehn Euro sind noch abzuleisten, aber ab dem 1. Januar kommenden Jahres fällt die Praxisgebühr weg.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Zum Glück wird die Praxisgebühr im nächsten Jahr abgeschafft. Ich finde nämlich zum Beispiel diese Regelung so bescheuert. Man holt lediglich ein Rezept ab und muss trotzdem bezahlen. Was mich wundert ist, dass die Arzthelferinnen nicht selbst zur Zahlung aufgefordert haben. Mir war bisher unbekannt, dass sich dann die Krankenkasse darum kümmert. Wir haben in unserer Praxis die Patienten dann immer anrufen müssen.

» Sunaika » Beiträge: 323 » Talkpoints: 3,50 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich war erst vor kurzem in einer ähnlichen Situation und war auch ziemlich überrascht, als von mir plötzlich 10 Euro Praxisgebühr verlangt wurden. Es hat mich auch ziemlich geärgert, da ich alle drei Monate ein Rezept für die Pille bei meinem Frauenarzt holen muss und demnach 40 Euro mehr für die Pille jährlich ausgeben müsste. Demnach bin ich auch sehr froh, dass die Praxisgebühr im nächsten Jahr abgeschafft wird. Das wäre auf Dauer ziemlich teuer geworden.

» *sophie » Beiträge: 3506 » Talkpoints: 1,38 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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