Umgangsabsage wegen Krankheit - Probleme

vom 20.11.2012, 19:57 Uhr

@XL: Es besteht ein Beschluss, wann der Vater Umgang hat. Also dort sind die Termine festgelegt. Über die Fahrten steht nur drin, dass sich die Eltern einig sind, die Fahrten zu teilen, sofern es der Mutter durch ihre Arbeitszeiten möglich ist. Es ist also kein Beschluss über die Regelung der Fahrkosten vorhanden. Der Hinweis vom Jugendamt kam bei einem Gespräch, welches vor dem Gerichtstermin lag. Und ich kenne es auch als Regelung, dass der Elternteil die Fahrtkosten hat, welches den Umgang wahrnehmen will.

Einen entsprechenden Text kann man auf dieser Seite nachlesen. Wobei eben die Einschätzung was weit ist von der Strecke her, wohl eine Ermessensfrage des jeweiligen Gerichts ist. Das sieht man scheinbar recht unterschiedlich. Und nein die Mutter möchte nicht erreichen, dass sich ihr Ex Sorgen um sie macht. Denn sie hat die Trennung ja gewollt.

Eine Verschiebung ginge zwar, aber hätte wieder den Nachteil, dass die Mutter aus beruflichen Gründen den anderen Freitag eben auch nicht fahren könnte. Die Planung kann auch nicht mehr geändert werden. Von Samstag auf Sonntag, was machbar wäre, ist aber dem Vater dann auch zu kurz. Das Problem hatte man schon.

Die Mutter hätte einige Personen in ihrem Umfeld, wo sie genug Vertrauen für die Fahrt hätte. Allerdings werden solche Möglichkeiten vom Vater auch unterbunden. Sein Kind dürfte nur in seinem Auto und dem der Mutter fahren. Man sieht also, dass der Vater eher ein Problemkind ist und keine Alternativen gelten lassen will.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben: Die Mutter hätte einige Personen in ihrem Umfeld, wo sie genug Vertrauen für die Fahrt hätte. Allerdings werden solche Möglichkeiten vom Vater auch unterbunden. Sein Kind dürfte nur in seinem Auto und dem der Mutter fahren. Man sieht also, dass der Vater eher ein Problemkind ist und keine Alternativen gelten lassen will.


Da fragt man sich, ob der Vater das vor der Trennung auch schon so rigoros beschränkt hat. Irgendwie sind solche Verweigerungshaltungen nach meiner Erfahrung so typisch für Trennungs Elternkonflikte. Letztlich sollte der Vater aber mal ganz friedlich in sich gehen und einen Moment inne halten. Wenn der Grund dafür, dass die Kinder nur bei den Eltern mit fahren lassen will auf Sicherheitsbedenken begründet ist, dann sollte er in dem Moment eigentlich zu der Einsicht kommen, dass die Mutter eben keine sichere Option ist, wenn sie krank ist und vielleicht auch immer noch Fieber hat. Um das zu wissen, muss man kein Arzt sein. In dem Fall sollte man als erwachsener Mensch durchaus in der Lage sein, eine Ausnahme zu machen und zugestehen, dass die Kinder in diesem Moment bei einem anderen verantwortungsvollen Erwachsenen besser im Auto aufgehoben sind. Es grenzt zudem schon fast an Verfolgungswahn, wenn man beispielsweise normalen Großeltern unterstellen würde, sie würden mit den Kindern im Auto nicht vorsichtig fahren oder gar bewusst deren Leben riskieren. .

Letztlich sollte dem Vater bei allem verständlichen Frust über die Unannehmlichkeiten, die so eine Erkrankung mit sich bringt mal eines überlegen: Irgendwo muss man in dem Fall wohl in den sauren Apfel beißen, denn die Situation ist nun mal so wie sie ist und eine Wunderheilung ist kaum zu erwarten. Prinzipienreiterei führt selten zum Ziel und im Leben muss man immer mal Plan B akzeptieren, weil irgend etwas durch höhere Gewalt dazwischen gekommen ist.

In solchen Situation hat es in meiner Bekanntschaft manchmal geholfen, wenn sich ein neutraler dritter mit dem Elternteil der blockiert in aller Ruhe unterhält und die Sachlage klärt. Wenn diese Eltern bei einer Familientherapiestelle waren, könnte das ein geeigneter Ansprechpartner sein, mal in Ruhe mit dem Vater zu klären, dass es sich hier nicht um bösen Willen der Mutter oder die bewusste Sabotage des Umgangs dreht, sonder ganz einfach um normale menschliche Schwächen, die jedem passieren können und dürfen. Vielleicht würden ja auch die Mitarbeiter des Jugendamtes in so einem Fall mal mit dem Vater telefonieren. Manchmal hilft auch das schon, die Situation ein wenig zu entkrampfen und die Wogen wieder zu glätten.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Übrigens die letzte Absage wegen Erkrankung liegt mehr als 1,5 Jahre zurück und da hat es den Vater nicht mal interessiert, wie das Kind versorgt wird, wenn die Mutter mit hohem Fieber im Bett liegt.

Ich finde auch nicht unbedingt, dass sich der Vater noch für die Mutter interessieren muss. Wenn er nach ihr fragt, ist das sehr nett von ihm, aber wenn er sich nicht darum schert, sollte die Mutter auch nichts dagegen haben, denn sie sind ja schließlich getrennt und da muss man sich dann nicht mehr nur aus Höflichkeit um den anderen kümmern, wenn man sonst kein größeres Interesse mehr am Ex-Partner hat.

Aber nun mal zum Thema: Da finde ich es ganz schön unverschämt vom Vater, wenn die Mutter sowieso nur ihm zuliebe sich den Weg mit ihm teilt und er dann noch nicht einmal dieses einzige Mal den kompletten Weg zurück legen kann und dann auch noch Theater macht. Ich würde ihm diesen Zahn ganz schnell ziehen und vermutlich öfters dann ihn fahren lassen, anstatt ihm auf halbem Weg entgegen zu kommen.

Benutzeravatar

» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das was ich in den ganzen Monaten mitbekommen habe, scheint da jeder Versuch durch eine dritte Person sinnfrei. Immerhin war die Mentorin schon vom Gericht auferlegt worden und es schien danach recht gut zu klappen. Aber eben nur so lange, wie eben keine Änderungen zur Debatte stehen. Und die Mutter legt eben ihre ganze berufliche Planung grundsätzlich auf die Umgangstermine aus, was ja auch nicht jeder Chef unbedingt mitmacht, dass man alle drei Wochen schon Mittags ins Wochenende gehen kann.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



In dem verlinkten Text steht aber auch, dass der Elternteil, der die Entfernung verursacht hat, dem anderen Elternteil entgegen kommen muss. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Vater noch dazu finanziell klamm. Hier gibt es auch verschiedene Entscheidungen, dass in dem Fall die Mutter sich an den Kosten beteiligen muss.

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Termine für den Umgang alle drei Wochen. Nun würde der eine Termin ausfallen. Somit würden Vater und Kind sich sechs Wochen nicht sehen. Wie würde sich denn die Mutter in der Situation fühlen, wenn das Kind beim Vater leben würde und sie ihr Kind sechs Wochen nicht sehen könnte?

Getrennt lebende Eltern müssen irgendwo auch zu Kompromissen bereit sein. Hier lese ich bisher nur, die arme Mutter ist sterbenskrank und kann deshalb das gemeinsame Kind nicht zum Umgang bringen. Der Vater ist in allen Punkten der Böse. Ich sehe hier leider auch kein entgegenkommen der Mutter. Müsste ja auch nicht das nächste Wochenende sein, an dem man dem Vater das Kind bringt. Wie wäre es das Wochenende drauf? Dann wären zwar fünf Wochen zwischen dem Umgang, aber man sieht zumindest das Mutter einen Hauch des Willens hat den Umgang zu ermöglichen.

Und wo wäre das Problem, wenn der Vater das Kind holt und die Mutter es zurück holt? Dann bräuchte auch der Arbeitgeber nicht so großzügig sein und die Mutter alle drei Wochen früher ins Wochenende schicken.

Wie würde es dann anders herum aussehen? Nehmen wir mal an, am Wochenende wäre Umgangswochenende und der Vater ruft an und sagt er ist krank? Ich vermute mal, die besagte Mutter würde dann entweder auf das Umgangswochenende bestehen, weil man es schon verplant hat oder würde eben auch sagen, dass sie nicht beide Fahrten macht, da es ja einen Beschluss gibt, in dem jeder Elternteil eine Fahrt übernimmt. Wobei auch noch Option drei vorhanden wäre. Der Vater teilt mit er ist krank und die Mutter verfällt in Panik, dass dem Kind was passieren könnte und will deshalb nicht, dass ihr Kind den Umgang wahr nimmt.

Wobei der letzte Absatz vielleicht noch die Möglichkeit eines Kompromiss anbieten würde. Wie wäre es, wenn man dem Vater vorschlägt, er soll dieses Mal beide Fahrten übernehmen und die Mutter übernimmt beim nächsten Umgang beide Fahrten.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@Nettie: Du hast da wohl etwas falsch verstanden. Die Erkrankung im letzten Jahr war so extrem, dass die Mutter wirklich mehrere Tage fast schlafend verbracht hat. Das der Ex nicht nach ihrem Befinden fragt, ist ihr dabei komplett egal. Aber es hat ihn nicht interessiert wie das gemeinsame Kind versorgt wird.

@XL: Ich hatte schon geschrieben, dass es wohl Ermessenssache des Gerichts ist, ab wann eine räumliche Entfernung auch wirklich als weit gilt. Da es hier scheinbar vom Gericht nicht so gesehen wurde, wurde auch nicht beschlossen, dass die Fahrten geteilt werden müssen.

Und es ist noch gar nicht so lange her, wo der Vater ein Wochenende abgesagt hat und das zehn Minuten bevor die Mutter mit dem Kind losfahren wollte. Die Mutter hat es so hingenommen und hat halt dem Kind nur beim Verarbeiten der Enttäuschung geholfen. Wobei ein Wechsel der Fahrten noch schlechter wäre. Denn der Vater könnte dann erst am Abend sein Kind holen und wäre eben dann auch erst sehr spät bei sich zu Hause. Dem Kind wäre diese Variante nicht unbedingt zuträglich, was die Schlafenszeiten angeht.

Was das folgende Wochenende angeht, so könnte die Mutter eben erst am Samstagmorgen fahren und diese Problematik war schon mal. Das lehnt der Vater ab, da er ja dann nicht mal zwei Tage mit seinem Kind hat. Und ja, er ist der Böse, da eben zugunsten des gemeinsamen Kindes selten zu Kompromissen bereit ist. Wenn, dann muss die Mutter schon große Zugeständnisse machen, wie ihren Ferienanteil abgeben. Klingt unglaubwürdig, aber ist alles erst in diesem Jahr gewesen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


XL hat geschrieben: Hier lese ich bisher nur, die arme Mutter ist sterbenskrank und kann deshalb das gemeinsame Kind nicht zum Umgang bringen. Der Vater ist in allen Punkten der Böse. Ich sehe hier leider auch kein entgegenkommen der Mutter.


Es geht doch gar nicht darum, wer hier der "Böse" ist. Es geht auch nicht darum, mal wieder einen Mann als den Bösen hin zu stellen. Ich muss sagen, aus meiner Erfahrung mit Trennungen ist es häufiger so, dass der Elternteil der verlassen wurde wenn die Trennung nicht von beiden gleichermaßen gewünscht wurde der oder die ist, die leichter herum zickt. Im von Punktedieb geschilderten Fall ist das nun mal der Vater. Ansonsten ist das eine Verhaltensweise, die vom Geschlecht recht unabhängig ist.

Warum ich das so sehe, dass die Mutter überdurchschnittlich viel diesem Vater entgegenkommt? Ich kenne keinen einzigen Fall aus meiner Bekanntschaft, wo der eine Elternteil wie hier die Mutter so viel entgegenkommt oder entgegenkommen muss, dass dieser Elternteil das Kind die halbe Strecke zum anderen Elternteil bringt. Ich finde, dass die Mutter in diesem Fallbeispiel als allein erziehende Mutter schon genug angeschmiert ist und wenn sie dann noch zu solchen Diensten verdonnert ist, dann ist das mehr als unangenehm. Entgegenkommen sehe ich von ihr genug. Und wenn die Frau jetzt in einem Jahr ein mal krank ist, dann ist das nur allzu menschlich. Das kann wohl jedem mal passieren.

Im Gegenteil, die Fallbeispiele die ich aus der Bekanntschaft kenne sehen eher anders aus. In dem einen Fall fährt der Vater regelmäßig von Berlin bis München, weil seine Ex mit dem Kind weg gezogen ist. Der Vater ist auch nicht gerade reich, bis auf etwa 900 Euro pro Monat frisst der Unterhalt alles Geld weg und die Mutter hat reiche Verwandte und lebt ohne Geldsorgen und hätte den Unterhalt nicht mal nötig. Sie kommt ihm keinen Meter entgegen. Der Vater trägt es tapfer und trotz der nicht gerade üppigen Einkünfte die ihm bleiben schafft er es irgendwie zu wohnen, sich zu ernähren und zu kleiden und regelmäßig quer durch Deutschland zu pendeln und auch noch die Kosten für eine Pension zu berappen. Ich kenne auch noch einen ähnlich gelagerten Fall. Aber dass der eine Elternteil entgegen fährt, das ist mir noch nie unter gekommen.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ich habe jetzt mal recht intensiv nach dem Thema recherchiert, wie das mit den Fahrtkosten aussieht. Grundsätzlich trägt sie das Elternteil, welches auch den Barunterhalt zahlt. Ausnahmen gibt es da nur, wenn das Einkommen so gering ist, dass eben auch das halbe Kindergeld nicht angerechnet werden kann. Man müsste also weniger als 1.300 Euro Einkommen haben, um an den Kosten etwas rütteln zu können. Nachlesen kann man das auf dieser Seite, die eine Zusammenfassung durch einen Anwalt zu einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht bringt.

Ansonsten werden Strecken mit mehreren hundert Kilometern erst als weit eingestuft. Dort gibt es auch Urteile, wo eben die betreuenden Elternteile das Kind zum Flughafen oder Bahnhof bringen muss. Aber nirgends steht, dass man wirklich die halben Fahrtkosten übernehmen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


@ trüffelsucher- Bisher konnte ich aber nur lesen und das zum Teil akribisch aufgezählt, was der Vater alles nicht macht oder nicht gemacht hat. Ich für meinen Teil kenne es so, der Elternteil, der die Entfernung geschaffen hat, muss für die Fahrtkosten beim Umgang aufkommen. Mag sein das sich genau das geändert hat. Aber seien wir mal ehrlich, dann ist das ja nun so, dass jeder Elternteil, der das Sorgerecht hat, mit seinem Kind/ seinen Kindern einfach weit genug umziehen kann, damit der Kontakt zum anderen Elternteil umgangen werden kann.

Warum ich das so sehe, dass die Mutter überdurchschnittlich viel diesem Vater entgegenkommt? Ich kenne keinen einzigen Fall aus meiner Bekanntschaft, wo der eine Elternteil wie hier die Mutter so viel entgegenkommt oder entgegenkommen muss, dass dieser Elternteil das Kind die halbe Strecke zum anderen Elternteil bringt.

Wenn ich das richtig gelesen habe, wird die eine Fahrt nur von der Mutter übernommen, falls sie es beruflich einplanen kann. Dürfte für eine Mutter kein Problem sein, es eben so einzuplanen, dass sie die Strecke nicht übernehmen kann.

Ansonsten habe ich bisher nur gelesen, was der Vater nicht macht. Wie wenig er sich um seine Ex- Frau kümmert. Das die Mutter mal krank wird und die Kinder nicht bringen kann, mag durchaus in Ordnung sein. Wenn deshalb der Umgang ausfällt, automatisch zu erwarten, dass der Vater und auch das Kind dann eben sechs Wochen auf den Umgang verzichten, sehe ich allerdings weniger positiv. Bisher kamen nur Einwände, warum man den Umgang nicht verschieben kann. Ich lese mit keinem Wort, dass die Mutter nach Kompromissen sucht. Es scheint mir weiterhin so, die Mutter sagt sie ist krank und deshalb muss der Umgang ausfallen.

Die Seite vom Vater können wir hier leider nicht lesen. Wir haben leider keine Ahnung, warum der Vater nicht bereit ist, das Kind eben abzuholen. Wir wissen nicht was im Vorfeld vorgefallen ist. Wie es bisher geschildert wurde, präsentiert es mich mittlerweile so, dass die Mutter gerne versucht auf gerichtliche Absprachen zu pochen, sie selber aber auch mal gerne nicht einhält, aber dann alles auf den Vater schiebt.

Da Punktedieb ja ausführlich darauf hingewiesen hat, dass es allein vom guten Willen des Arbeitgebers abhängt, ob die Mutter das Kind zum Vater bringen kann, wie es ja schriftlich vereinbart wurde, verstehe ich nicht, wie das Kind denn an den anderen Samstagen versorgt wird, wenn die Mutter da sonst arbeitet. Deshalb vermute ich mal stark, deshalb gehe ich nicht davon aus, dass die Mutter alleinerziehend ist. Denn dann wäre sie ja froh, wenn der Vater auf seinen Umgang besteht und würde es versuchen, den Umgang zu fördern, gerade wenn sie krank ist.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


@XL: Du legst es dir so wie es dir gerade für deine Argumente passt. Der Mutter geht es nicht darum, dass sich der Ex-Mann um sie sorgt. Sondern darum wie das Kind versorgt wird, wenn die Mutter aus gesundheitlichen Gründen sich nicht kümmern kann. Und das interessiert den Vater des Kindes leider einen Dreck, wie schon erlebt werden konnte. Außerdem hat die Mutter eine Einigung mit ihrem Arbeitgeber, welche es ermöglicht, dass sie alle drei Wochen schon am Freitagmittag Feierabend machen kann, damit das Kind nicht erst am späten Abend beim Vater ankommt.

Verstehst du den Unterschied, dass es gar keine Arbeitszeit am Samstag gibt, sondern es einzig um die Arbeitszeit am Freitag geht? Der Arbeitgeber müsste das nicht mitmachen und daher kann eben Umgang auch nicht einfach verschoben werden, wie du dir das vorstellst. Denn wenn die Mutter das Kind erst Samstagmorgen bringen würde, wäre dem Vater die Zeit zu kurz. Auch schon da gewesen, als Option, aber eben aus dem genannten Grund vom Vater abgelehnt.

Und es ging von Beginn an nur um das Problem, dass der Vater auf die Fahrt besteht, obwohl die Mutter gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist. Nirgends stand etwas von Umgang ausfallen lassen. Das hast du @XL einfach so hinein interpretiert. Aber es ist grundsätzlich so, dass die Kosten bei dem Elternteil liegen, welcher das Umgangsrecht hat. Ausnahmen halt nur, wie bei der linkten Seite erklärt, wenn das Einkommen zu gering ist.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^