Umgangsabsage wegen Krankheit - Probleme
A und B sind seit einiger Zeit getrennt. Da beide Parteien langfristig keine Einigung beim Umgang finden konnten, wurde dieser mit Hilfe eines Gutachters per Gerichtsbeschluss festgelegt. Dabei wurde die Einigung getroffen, dass sich die Eltern des Kindes C die Fahrten teilen, sofern dass vor allem für die Mutter A aus beruflichen Gründen machbar ist.
Nun stünde planmäßig am kommenden Wochenende der nächste Besuch von C beim Vater B an. Die Mutter A ist aber erkältet und hat schon mitgeteilt, dass sie nur die Strecke von rund 350 Kilometern gesamte Strecke fährt, wenn sie sich dazu in der Lage fühlt. Was ja soweit vernünftig ist. Nur macht der Vater B nun Probleme und besteht auf das Wochenende. A kann die Erkrankung nachweisen, da sie bereits beim Arzt war. Es kann ihr also nicht unterstellt werden, dass sie aus einer Laune heraus das gemeinsame Kind nicht fahren will.
Allerdings wurde dem Vater B auch schon vom Jugendamt mitgeteilt, dass es eigentlich seine Sache ist das Kind bei der Mutter abzuholen und auch nach dem Umgang hin zubringen. Er wäre wohl der gute Wille der Mutter, wenn sie die Fahrten zur Hälfte übernimmt. Aber wie soll sich die Mutter nun verhalten, da ihr Ex-Mann nun wegen einer solchen Sache schon wieder ein Drama machen will? Übrigens die letzte Absage wegen Erkrankung liegt mehr als 1,5 Jahre zurück und da hat es den Vater nicht mal interessiert, wie das Kind versorgt wird, wenn die Mutter mit hohem Fieber im Bett liegt.
Ich denke, dass man sich da doch einigen kann. Je nachdem wie alt das Kind ist, kann es doch auch mit der Bahn fahren (dort gibt es extra Personal, die für Kinder zuständig sind). Ansonsten muss der Termin eben verschoben werden und der Vater sollte dann sein Kind eine Woche später sehen. Man muss hier auch mal den Vater verstehen, der nicht mehr an der Frau interessiert ist, aber unbedingt seinen Nachwuchs sehen will. Man verpasst eh schon sehr viel, wenn man sich nicht immer sieht, da kommt es doch auf jede Minute an.
Vielleicht könnten sich beide Eltern ja Skype einrichten, als Alternative. Da kann das Kind auch so immer mal Kontakt zum Vater aufnehmen, wenn es den wünscht. Das hat ja dann nur wenig mit der Mutter zu tun.
Skype oder ähnliche Programme sind da keine Alternative, da der Vater nicht mal einen Computer besitzt. Mit der Bahn wäre das Kind vier Stunden unterwegs, müsste drei Mal umsteigen und hätte dabei Zeiten von vier Minuten bis fast eine Stunde, bis der Anschlusszug fährt. Zudem halte ich persönlich diese Variante für ein Kind von sieben Jahren für nicht so sinnvoll, da es Zugfahrten bisher in dem Umfang noch nie erlebt hat.
Auch wenn der Vater sein Kind nur alle drei Wochen sieht, so sollte es doch kein Problem sein wegen Krankheit zu verzichten. Zumal eben nicht ständig mit der Begründung die Fahrt abgesagt wird. Wenn es sehr oft vorkommen würde, könnte ich es noch verstehen, wenn man da als Vater Probleme macht.
Wenn es vom Jugendamt so abgeklärt ist, dass der Vater eigentlich das Kind holen und auch wieder hinbringen muss oder sollte, würde ich als Mutter in diesem Fall nichts machen. Sie ist krank, und wenn sie so die weite Strecke fährt, könnte etwas passieren. Dies möchte der Vater bestimmt nicht riskieren. Wenn er sein Kind wirklich sehen möchte, kann er es selber abholen, so wie es vom Jugendamt auch vorgesehen ist. Ich finde es wirklich sehr entgegenkommend von der Mutter zu sagen, dass sie die weite Strecke fährt.
Meiner Meinung nach sollte der Vater sich etwas mehr ins Zeug legen wenn er sein Kind wirklich sehen will. Wenn er normal an Besuchswochenenden zwei Mal die halbe Strecke fährt um sein Kind abzuholen und wieder zum Treffpunkt zu bringen könnte er doch auch mal ausnahmsweise die ganze Strecke auf sich nehmen und zur Not mit dem Kind einen Wochenendurlaub machen - und sei es nur in einer Pension oder Jugendherberge unweit des Wohnortes der Mutter.
Das Kind könnte mit dem Vater etwas in seiner gewohnten Umgebung unternehmen, die Mutter hätte ein wenig Zeit sich von ihrer Krankheit zu erholen, der Vater müsste nicht mehr Strecke als sonst insgesamt am Wochenende fahren - so wäre doch allen geholfen.
@Lady86: Es ist vom Jugendamt nicht so festgelegt worden, sondern war nur als Hinweis gesagt worden, dass die Mutter eigentlich gar nicht fahren müsste. Diese Bemerkung kam von der Sachbearbeiterin im Beisein von Mentorin, welche das Gutachten erstellt hat und dem Verfahrensbeistand des Kindes und natürlich waren A und B auch dabei. Da hatte sich wohl B darüber aufgeregt, dass ihm dieses Gespräch schon enorme Kosten für die Fahrt bringt.
Dem Vater scheint es also eher um die Benzinkosten zu gehen? In dem Fall kann man so weit ich weiß beim Jugendamt auch finanzielle Unterstützung beantragen, wenn man durch den Umgang sehr hohe Kosten hat. Ob das in dem Fall Erfolg hat, weiß ich nicht.
Wenn die Mutter wirklich nur aus Krankheitsgründen das Kind nicht bringen kann, könnte sie dem Vater aus Kulanzgründen einmalig das Geld überweisen, das sie sonst für den Bringeservice ausgeben würde. Einen Anspruch darauf hat der Vater allerdings meines Wissens nicht.
Je nachdem wo das Kind wohnt und wie der Vater beruflich eingebunden ist, kann er ja zwei Tage extra Urlaub nehmen und mit einem günstigen Bahnticket anreisen. Er ist ja schließlich erwachsen. Ein Teil des Tickets könnte er als Schönes Wochenende Ticket buchen, das andere zum Beispiel als Quer durchs Land Ticket. Das hält die Kosten vermutlich unter den Spritkosten. Als Alternative kann er als Mann ja auch über Mitfahrtzentralen im Internet eine Mitfahrgelegenheit suchen und so Geld sparen oder einen Mitfahrer von A nach B mitnehmen und so sich einen Zuschuss zum Fahrpreis sichern.
Die Idee von angelheart1501 finde ich auch gut, dass man das Kind nicht mit zum Wohnort des Vaters nimmt, sondern den Umgang irgendwo nahe des Wohnorts verbringt. Vielleicht gibt es ja noch irgendwelche Freunde oder Verwandte dort, wo man als Ausnahme mal mit dem Kind unter kommen könnte?
@trüffelsucher: Der Vater kennt am Wohnort des Kindes in dem Sinne niemanden, wo er hin könnte über ein Wochenende. Die Mutter grämt es halt nur, dass der Vater auf biegen und brechen auf diesem Wochenende besteht. Ihm sind die Umstände egal, warum die Mutter die Fahrt verweigert und ihr geht es einfach nur um die Sicherheit auf der Straße. Und wer schon mal eine Grippe hatte, dürfte wissen wie schwer es da ist, sich wirklich längere Zeit zu konzentrieren.
per Gerichtsbeschluss festgelegt. Dabei wurde die Einigung getroffen, dass sich die Eltern des Kindes C die Fahrten teilen,
Allerdings wurde dem Vater B auch schon vom Jugendamt mitgeteilt, dass es eigentlich seine Sache ist das Kind bei der Mutter abzuholen und auch nach dem Umgang hin zubringen.
Irgendwie gibt es einen Gerichtsbeschluss, der aber scheinbar vom Jugendamt nicht anerkannt wird. So lesen sich diese beiden Aussagen leider.
Grundlage ist doch generell immer, wer die Entfernung geschaffen hat, muss die Kinder zum Umgang mit dem anderen Elternteil bringen. Abweichungen, wie die oben genannte Absprache, einer bringt und einer holt die Kinder. Somit hat im genannten Fall der Vater ja so oder so zwei Fahrten: Einmal die Kinder entweder holen oder bringen und einmal seine Leerfahrt von seinem Wohnort, zum Wohnort der Kinder. Die Mutter hat ebenfalls zwei Fahrten, eine Leerfahrt und einmal die Fahrt mit den Kindern.
Vielleicht könnte man dem Vater einfach anbieten, man verschiebt das Umgangswochenende um eine Woche. Denn bisher war hier nur die Rede von ganz ausfallen lassen. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, dass der Vater die Kinder einen Tag länger haben kann, damit sich die Fahrt mehr lohnt. Und vielleicht kann die Mutter einfach die Kosten übernehmen, da sie ja an sich laut Gerichtsbeschluss eine Fahrt übernehmen müsste.
Der Vater möchte sein Kind sehen, was ich löblich finde. Das die Beziehung zu seiner Ex- Frau nicht mehr so eng ist, dass ihn ihr Gesundheitszustand nicht interessiert, ist da zweitrangig. Hängt eventuell die Mutter noch an dem Vater ihrer Kinder, weil sie sich wünscht, dass er sich um sie Sorgen macht?
Es wäre bestimmt eine gute Idee, dem Vater zumindest vorzuschlagen, dass man die Wochenenden tauscht, so dass der Umgang nicht ausfällt. So wäre die Sicherheit der Kinder gewährt, ohne dass der Umgang leidet. Ich kann den Vater durchaus gut verstehen, dass ihn auch das eine Mal schmerzt, wenn er die Kinder nicht sehen würde. Ein Kompromiss sollte da möglichst gefunden werden.
Gibt es am Wohnort der Mutter vielleicht noch jemanden, dem die Mutter anvertrauen kann stellvertretend die Kinder zu fahren? Eine Arbeitskollegin, eine gute Freundin, Großeltern oder Tanten? Das könnte die Situation auch entkrampfen. Oder man schlägt dem Vater vor, dass er diesmal die komplette Strecke hin und zurück fährt, dafür aber die Mutter zum nächsten Umgang die Kinder die komplette Strecke bringt und abholt. Das kommt sich unter dem Strich gleich.
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