Zuerst Facharzt, dann Hausarzt, Praxisgebührerstattung
Dieses Jahr war es bei mir eher so, dass ich meinen Quartalstermin eher direkt und ohne Überweisung beim Facharzt wahrgenommen habe. Allerdings musste ich da auch nicht zu meiner Hausärztin. Dieses Quartal war es so, dass ich erst beim Facharzt gewesen bin, und nun leider doch noch meine Hausärztin aufsuchen musste. Da ich relativ zügig einen Termin bei meiner Hausärztin erhalten habe, konnte ich die Überweisung vom Facharzt nicht erst anfordern. So kam es dann, dass ich zwei Mal die Praxisgebühr bezahlt habe.
Da ich aber dieses Quartal noch einmal zum Facharzt hin muss, bei dem ich zu Beginn des Monats gewesen bin, habe ich von meiner Hausärztin eine Überweisung zu jenem Facharzt erhalten. Daher gehe ich davon aus, dass ich von dort die Praxisgebühr dank der Überweisung zurückerhalte.
Ist es hier dann angebracht, auch wieder die Quittung über die Entrichtung der Praxisgebühr zurückzugeben und erhalte die Praxisgebühr dann zurück? Oder benötigt man ausschließlich die Überweisung, um die bereits entrichtete Praxisgebühr zurückzuerhalten?
Ich kenne es eigentlich nur so, dass man von dem Arzt, wo man im Quartal zuerst in Behandlung war, eine Überweisung für den folgenden Arzt bekommt. Ob man dabei nun erst beim Facharzt war und dann zum Hausarzt geht oder anders herum, ist dabei egal. Man gibt die Überweisung ab und bekommt dann seine Praxisgebühr wieder. Bisher habe ich auch nie die Quittung wieder abgeben müssen.
Warum du nun vom Hausarzt eine Überweisung bekommen hast, um diese dem Facharzt vorzulegen, obwohl du dort zuerst in Behandlung warst, erschließt sich mir nicht, denn anders herum wäre es logischer gewesen. Aber wenn dein Facharzt es so akzeptiert und dir die Praxisgebühr zurück gibt, dann ist es sicher in Ordnung. Ich würde da die Quittung nicht zurückgeben, die Praxis hat da ja keinen Nutzen von. Es reicht normalerweise, wenn du die Überweisung abgibst.
Es ist eigentlich so, dass ich nicht, ehe ich zum Facharzt gehe, unbedingt zur hausärztlichen Praxis gehe, weil es ein Umweg darstellt und hätte ich nicht meine chronische Erkrankung, würde ich wahrscheinlich gar nicht zum Arzt gehen. Es ist aber nun leider so gewesen, dass ich die Praxisgebühr nicht mehr erstattet bekomme, was daran liegt, dass diese bereits gebucht wurde und man sie praktisch nicht mehr zurückholen könne. So sagte es mir die Arzthelferin, die dann meinte, ich könne es probieren, die Praxisgebühr über die Krankenkasse zurückzuerhalten, sodass ich dann die Praxisgebühr dort zurück erhalte. Da ich allerdings sowieso noch meine Zuzahlungsbefreiung beziehungsweise eben die zu viel gezahlten Beiträge erstattet bekomme, sende ich dann beides ein. Wenn sie beide angerechnet werden, okay, ansonsten habe ich eben Pech gehabt. Ich bin ehrlich froh, dass dieses Hin und Her ab nächstem Jahr abgeschafft ist!
Wenn du eh deine Quittungen einreichst, um eine Rückerstattung zu bekommen, werden an sich auch die zweimal Praxisgebühr berücksichtigt. Ansonsten würde ich da dann doch noch mal nach fragen.
Ich gehe an sich auch zum Facharzt, ohne Überweisung durch den Hausarzt. Da ich aber eh einen Befreiungsausweis habe, ist das auch kein Problem. Bevor ich einen Befreiungsausweis hatte, habe ich entweder beim Hausarzt eine Überweisung geholt oder ich habe beim Facharzt die Praxisgebühr bezahlt. Beim Facharzt habe ich dann aber immer gleich eine Überweisung zum Hausarzt mitgenommen, damit ich auf alle Fälle nicht zweimal die Praxisgebühr bezahlen musste. Ob man dann hingeht, interessiert dann keinen.
Generell kenne ich es aber auch so, dass man gerade beim Hausarzt die Überweisung nachreichen kann. Das stellt in vielen Praxen, gerade wenn man dort schon länger Patient ist, kein Problem da.
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