Voraussetzungen für Härtefallregelung bei Zahnersatz
Zahnersatz ist ja nicht gerade günstig und für manche Leute ist es kaum zu bezahlen. Auch mir harter Arbeit verdienen manche gerade mal den Lebensunterhalt und wenn dann ein Zahnersatz dazu kommt, sind Schulden nicht gerade selten. Gibt es eine Möglichkeit, von dieser Zuzahlung irgendwie befreit zu werden? Gibt es eine Härtefallregelung?
Ich frage, weil ein Bekannter, nennen wir ihn mal A, verheiratet ist und 2 kleine Kinder hat. Die Frau hat einen 400 Euro Job und er geht Vollzeit durch eine Zeitarbeitsfirma arbeiten und verdient gerade mal nach den Abzügen soviel, dass er einen Euro über dem Satz liegt, wo er einen Zuschuss vom Staat bekommen würde. Den Zahnarztbesuch hat er jetzt schon mehrmals aufgeschoben, weil er einfach kein Geld hat. Er weiß, dass er einen Zahnersatz braucht und traut sich nicht zum Zahnarzt wegen der Rechnung. Er will auch keine Ratenzahlung, weil ihm dann dieses Geld jeden Monat fehlt. Welche Möglichkeiten hat A?
verdient gerade mal nach den Abzügen soviel, dass er einen Euro über dem Satz liegt, wo er einen Zuschuss vom Staat bekommen würde
Da dein Bekannter ja scheinbar schon beim Staat um eine finanzielle Unterstützung für seine Zahnbehandlung gebeten hat, würde mich hier interessieren, nach welchem Paragraphen der Staat eine Zahnbehandlung übernimmt. Auf irgendwas muss ja auch die Ablehnung begründet sein. So weit ich das weiß, zahlt der Staat keinen Cent für eine Zahnbehandlung, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. Diverse Sonderausnahmen Regelungen schließe ich allerdings aus- da gibt es sicherlich Möglichkeiten.
An sich bekommt man einen Zuschuss zu einer aufwendigen Zahnarztbehandlung, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war und ein Bonusheft bei der Krankenkasse vorlegen kann. Wenn man dann noch wenig verdient, zahlt die Krankenkasse auch durchaus mehr dazu. Nennt man dann Härtefallregelung. Den Antrag dafür gibt es aber nur beim Zahnarzt. Den reicht man ein, wartet ab was die Krankenkasse dazu sagt. Lehnt sie ab oder der Eigenanteil ist zu hoch, kann man Widerspruch einlegen. Beziehungsweise kann man den Zahnarzt noch mal bitte, ob man da nicht noch irgendwas sparen kann.
Schulden interessieren weder den Staat noch die Krankenkassen. Die hat man ja selbst aufgebaut. Nun zu erwarten, irgendwer zahlt schon meinen Zahnarzt, finde ich ziemlich daneben. Wobei auch erst der Zahnarzt eine Diagnose stellen kann. Die einfache Aussage von deinem Bekannten, er braucht einen Zahnersatz, reicht da in der Regel nicht aus!
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