Schweigepflicht innerhalb eines Krankenhauses

vom 23.05.2012, 02:11 Uhr

Person A. hat einen peinlichen Unfall beim Geschlechtsverkehr und muss daraufhin in ein Krankenhaus. Leider blieb Person A. nur die Möglichkeit, in nächste Krankenhaus im Ort zu fahren, da es sonst keine erreichbaren Krankenhäuser in der Nähe gibt.

Dort wurde Person A. von einem Assistenzarzt behandelt. Da die Verletzung schwerwiegender war, musste Person A. stationär aufgenommen werden. Da der Nachbar von Person A. Chefarzt in der Klinik ist, bat Person A. ausdrücklich darum, dass man den Nachbarn über den Vorfall nicht informiert, weil ihm die Sache einfach peinlich ist.

Dürfen Informationen dieser Art an andere Ärzte weitergegeben werden? Können Person A. dadurch Nachteile entstehen? Grob gefasst gibt es ja eine Schweigepflicht, wie weit gilt die aber bei stationären Behandlungen?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Kurz gesagt gibt es eigentlich in jedem Beruf eine Schweigepflicht, auf jeden Fall weiß ich dass bei Ärzten wenn die den weißen Kittel verliehen bekommen, müssen die auch gleich so was wie ein "Versprechen/Schwur" bzw so was wie im juristischen (rechtlichen) einen "Eid" ablegen mit dem man schwört dass man Sachen die innerhalb eines Krankenhauses/Arztpraxis nicht nach außen trägt, das gilt auch für Anwälte/Richter usw und auch soweit ich weiß für Schulen auch (Lehrer etc.) und noch alle anderen Berufe. Ob sich allerdings alle daran halten ist eher die andere Frage aber ich glaube mal in das Gute in den Menschen, wer vernünftig ist, wird sich auch an solche Sachen halten.

» Clowd89 » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,66 »


Sofern es für die Behandlung relevant ist, müssen die Informationen auch an andere Ärzte weitergegeben werden. Auch in diversen Besprechungen innerhalb des Krankenhauses wird auch medizinisches Personal davon erfahren, welches nicht unbedingt etwas mit Person A zu tun hat. Da stehen gewisse dienstliche Abläufe dahinter, welche wegen A nun nicht geändert werden.

Mit den Nachbarn oder anderen Personen außerhalb des Krankenhauses darf man nicht darüber sprechen. Wobei es sich bei diesem Vorfall für nicht Betroffene sicherlich recht lustig sein wird. Daher kann man wohl kaum vermeiden, dass so was irgendwie die Runde macht ohne dass dabei Namen genannt werden.

Nachteile werden Person A auch nicht direkt entstehen, außer dass ihm das Krankenhauspersonal immer leicht grinsend begegnen wird. Aber da muss man durch. Frei nach dem Motto, wer den Schaden hat..

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Diesen Eid, den man schwören muss und durch den man die Verpflichtung eingeht, keine Informationen nach außen zu tragen, gibt es nicht wirklich. Der sogenannte hippokratische Eid oder auch Eid des Hippokrates genannt, wurde früher verlesen, inzwischen jedoch kaum noch, da es nicht mehr notwendig ist. Jedem angehenden Arzt und auch jedem anderem Heilberuf-Ausübenden wird die ärztliche Schweigepflicht, die im Gesetz verankert ist, beigebracht. Dies ist jedoch kein Eid mehr, sondern ein ledigliches Wissen um ein bestehendes Gesetz.

Die exakten Worte des Gesetzbuchs möchte ich jetzt nicht herunter beten, jedoch dürfte mit dem Begriff "Ärztliche Schweigepflicht" alles klar sein. Diese gilt aber nicht nur für Ärzte, sondern auch für alle anderen Angestellten, die mit Patientendaten in Kontakt kommen. Da in einem Krankenhaus vieles Hand in Hand einhergeht und viele Personen an einem Patienten zu werke sind, ist es unvermeidbar, dass diese ärztliche Schweigepflicht zumindest innerhalb der Krankenhausbelegschaft aufgelöst wird. Dies bezieht sich jedoch auf die berufliche und nicht auf die private Ebene. Da jedoch jeder Arzt immer im besten Sinne des Menschen denken muss, kann ein Arzt eine komplizierte Erkrankung nicht dem Chefarzt verbergen, wenn er diesen eigentlich konsultiert hätte. Da der Chefarzt diesen Beruf ausübt, darf er, wenn es der Patient denn wünscht, im Privatleben kein Wort darüber verlieren oder sich etwas anmerken lassen.

Im Klartext heißt das, dass du niemanden davon abbringen kannst und darfst, dem Chefarzt von deiner Erkrankung zu berichten. Wenn du es wünschst, kannst du allerdings sagen, dass du behandelt werden möchtest, ohne, dass die Nachbarschaftsbeziehung Einfluss darauf nimmt. Sollte ihm nach deinem Aufenthalt im Krankenhaus etwas herausrutschen und er würde dich privat fragen, wie alles verheilt ist oder ob noch Beschwerden auftreten, so könntest du ihn verklagen. Denn ein Arzt, der als Privatperson Wissen behält, bricht die ärztliche Schweigepflicht genauso, wie ein Arzt, der einer Privatperson wichtige Daten weitergibt.

» benutzer7 » Beiträge: 2116 » Talkpoints: 49,80 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Chefarzt nicht auf der Station tätig ist, auf der A liegt, denn sonst wäre es ja unumgänglich, dass er davon erfährt. Normalerweise denke ich, dass nur Ärzte und Pflegepersonal, die eben an der Behandlung des jeweiligen Patienten beteiligt sind, über dessen Erkrankung informiert sind und auch nichts darüber an Dritte weitergeben dürfen. In der Regel sind das eben alle Ärzte und Schwestern/Pfleger auf der jeweiligen Station und vielleicht noch zusätzliches Personal wie z.B. ein Physiotherapeut, falls man einen benötigen sollte.

Mal angenommen, der Nachbar ist Chefarzt der Neurologie oder Orthopädie, dann geht es ihn ganz sicher nichts an, was A für Probleme mit seinem Geschlechtsteil hat und wenn sich das Krankenhauspersonal an seine Schweigepflichten hält, dann sollte er auch nichts darüber erfahren.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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