Erfahrungen mit einer Folgeverordnung bei teurer Therapie?

vom 10.07.2012, 06:28 Uhr

Mir geht es nicht um eine Rechtsberatung oder dergleichen, sondern ausschließlich um die Erfahrungen, die man vielleicht schon anderweitig gesammelt hat, wenn es um eine Folgeverordnung bei einer relativ teuren Therapie geht. Ich bin ja Diabetikerin und trage eine Insulinpumpe. Die sieht inzwischen schon recht lädiert aus, zudem läuft die erste Phase im Herbst diesen Jahres ab und mein Facharzt hat mir schon zugesagt, dass er diese Art der Therapie weiter unterstützt und er wird auch eine Bescheinigung beziehungsweise ein entsprechendes Rezept ausstellen.

Ich habe damals auch recht schnell die Zusage für die Insulinpumpentherapie erhalten, obwohl mir bekannt ist, dass viele Diabetiker lang dafür kämpfen müssen. Auch aufgrund dessen ist die Frage, ob der Nutzfaktor noch vorhanden ist, obwohl es im Moment nicht so rund läuft, was ich jedoch auch mit meinem Arzt besprochen habe. Ohne diese Therapie müsste ich wieder normal spritzen und könnte nicht mehr ganz so flexibel sein. Mein Arzt, da habe ich mich auch abgesichert, unterstützt weiterhin diese Art der Therapie bei mir.

Ist es denn einfacher, eine bestehende Therapie weiterhin genehmigt zu bekommen oder muss ich schon damit rechnen, dass die Krankenkasse erst die Folgeverordnung ablehnt? Hat jemand Erfahrungen mit solchen Folgeverordnungen gemacht und kann mir davon berichten? Falls es relevant sein sollte, ich bin gesetzlich krankenversichert und keine Privatpatientin oder dergleichen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Erfahrungsgemäß ist es so, wenn der Arzt gute Argumente liefern kann, warum die Therapie weiter geführt werden soll, halten sich die Krankenkassen in der Regel an die Empfehlung. Ratsam kann es bei manchen Therapien sein, wenn der Patient selbst noch was schreibt, warum die Fortsetzung der Therapie für sich selbst sinnvoll ist. In dem von dir genannten Fall, würde ich klar schreiben, wenn du wieder spritzen musst, beeinträchtigt dich das erheblich und macht es eventuell auch schwieriger, einer normalen Berufstätigkeit nach zu gehen. Die Krankenkasse ist ja schließlich auch daran interessiert, Beiträge ihrer Mitglieder zu bekommen, die mit einer regelmäßigen Berufstätigkeit auch steigen.

Eventuell kann es passieren, dass die Krankenkasse den medizinischen Dienst einschaltet und dich als Patientin zu einem Gutachter schickt. Da man aber dem gegenüber sitzt, kann man in der Regel ganz anders argumentieren. Du kannst in dem Fall ja auch klar erklären, warum du die Insulinpumpe bevorzugst und welche Vorteile sie dir bringt.

» XL » Beiträge: 680 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Inzwischen kann ich Positives vermelden - man hat den Folgeantrag sehr zügig genehmigt und mir keine Steine in den Weg gelegt. Ich bin wirklich positiv überrascht, weil ich wie gesagt auch Personen kenne, bei denen die Insulinpumpe versagt blieb beziehungsweise sie erst einmal mit einem Widerspruch gegen den ersten Bescheid, weil Ablehnung, erhalten war.

Von Krankenkasse zu Krankenkasse ist es wohl unterschiedlich, allein am Arzt kann es nicht liegen. Mein Arzt betreut noch viele andere Patienten mit einer Insulinpumpe und von dort ist auch bekannt, dass er nicht immer so viel Erfolg hat, wenn es um die Folgeverordnung geht. Aber die Folgeverordnung ist scheinbar immer etwas leichter, wenn es darum geht, eine Genehmigung zu erhalten, sie ist jedoch nicht als ein Freiheitsschein zu betrachten. Da kenne ich aus der Praxis auch noch andere Erfahrungen.

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» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



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